Ralf schrieb am 30.08.2008 um 09:43:04:Habe das mal verschoben. Auch wenn die Urkunde für
die Einbürgerung benötigt wird, passt die Frage an sich
besser hier hin.
Auch wenn man normalerweise bei seiner eigenen Geburt
persönlich anwesend ist, wird man den Tag und den Ort
der Geburt letztlich nur vom Hörensagen kennen.
Warum kann denn hier keine Urkunde aus dem Geburtsland
beschafft werden, z.B. durch Verwandte/Bekannte vor Ort?
Hi Ralf, ja danke, passt wirklich besser hier hin, war mir auch nicht ganz sicher in welchen Thread.
Zum einen besteht kein Kontakt zu den Verwandten dort, zum anderen müsste diejenige persönlich vorsprechen um eine Geburtsurkunde zu kriegen - was jedoch nicht möglich ist, da in diesem Land Kriegszustände herrschen und sie von dort geflohen ist. :nix
Die Mutter lebt nicht hier, sie könnte also nicht eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.
Ich hatte in einem anderen diesbzgl. Thread gelesen, dass nach § 41 PStG auch eine Ausnahme gemacht werden könnte.
Sonst hat sie alle Dokumente zusammen, die sie brauchte. :frust
Bitte, könnt ihr mir helfen?
LG und vielen Dank im voraus
Linda