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Geburtsurkunde nicht beibringbar für EB (Gelesen: 4.482 mal)
Linda.1001
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28.08.2008 um 13:49:53
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

bezüglich des Einbürgerungsverfahrens bzw. dem Antrag bei Flüchtlingen (ja mal wieder Zwinkernd ) hätte ich eine Frage:

Wenn ein/e (anerkannte) Flüchtling keine Geburtsurkunde besitzt und diese auch nicht beibringen kann, kann dann trotzdem ein EB-Antrag gestellt werden? Oder ist de EB dann gleich zum Scheitern verurteilt?
:nix

Es ist ihr nicht möglich diese Geburtsurkunde zu besorgen.
Ich weiss auch keinen Rat.  Griesgrämig

LG und besten Dank


Linda


EDIT: irak. Flüchtling, Stud., NE nach 26.3, Bafög-Bezug

Da wie ich in anderen Threads gelesen habe nach Art. 1 c Ziff. 1GFK es einem/r Flüchtling nicht zumutbar bzw möglich ist, diese Dokumente beizubringen, könnte evtl eine Ausnahme mit Zuhilfenahme einer Eidesstattlichen Erklärung gemacht werden nach § 41 PStG?

Sehe ich das richtig?

Nochmals lieben Dank für eure Geduld.
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Benoni
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Antwort #1 - 29.08.2008 um 08:44:07
 
Hallo!
Versuche es mal mit einer "notarielle eidesstattliche Versicherung", anstelle einer Geburtsurkunde, Kosten ca. 40 Euro. Frag bei deiner Einbürgerungsbehörde nach, ob die ausreicht.
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Linda.1001
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Antwort #2 - 29.08.2008 um 13:32:29
 
Vielen Dank für den Rat. Ich werds ihr sagen.  Smiley
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Ralf
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Antwort #3 - 30.08.2008 um 09:43:04
 
Habe das mal verschoben. Auch wenn die Urkunde für
die Einbürgerung benötigt wird, passt die Frage an sich
besser hier hin.

Benoni schrieb am 29.08.2008 um 08:44:07:
Versuche es mal mit einer "notarielle eidesstattliche Versicherung"

Auch wenn man normalerweise bei seiner eigenen Geburt
persönlich anwesend ist, wird man den Tag und den Ort
der Geburt letztlich nur vom Hörensagen kennen. Zwinkernd

Eine derartige Erklärung wird also nur die Mutter abgeben
können. Ob das dann letztlich anerkannt werden kann,
steht auf einem anderen Blatt.

Warum kann denn hier keine Urkunde aus dem Geburtsland
beschafft werden, z.B. durch Verwandte/Bekannte vor Ort?
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Linda.1001
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Antwort #4 - 30.08.2008 um 14:17:40
 
Ralf schrieb am 30.08.2008 um 09:43:04:
Habe das mal verschoben. Auch wenn die Urkunde für
die Einbürgerung benötigt wird, passt die Frage an sich
besser hier hin.

Auch wenn man normalerweise bei seiner eigenen Geburt
persönlich anwesend ist, wird man den Tag und den Ort
der Geburt letztlich nur vom Hörensagen kennen. Zwinkernd


Warum kann denn hier keine Urkunde aus dem Geburtsland
beschafft werden, z.B. durch Verwandte/Bekannte vor Ort?



Hi Ralf, ja danke, passt wirklich besser hier hin, war mir auch nicht ganz sicher in welchen Thread. danke


Zum einen besteht kein Kontakt zu den Verwandten dort, zum anderen müsste diejenige persönlich vorsprechen um eine Geburtsurkunde zu kriegen - was jedoch nicht möglich ist, da in diesem Land Kriegszustände herrschen und sie von dort geflohen ist.   :nix

Die Mutter lebt nicht hier, sie könnte also nicht eine Eidesstattliche Erklärung abgeben.

Ich hatte in einem anderen diesbzgl. Thread gelesen, dass nach § 41 PStG auch eine Ausnahme gemacht werden könnte.

Sonst hat sie alle Dokumente zusammen, die sie brauchte.  :frust  weinend

Bitte, könnt ihr mir helfen?

LG und vielen Dank im voraus

Linda

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Antwort #5 - 05.09.2008 um 22:42:04
 
Linda.1001 schrieb am 30.08.2008 um 14:17:40:
Die Mutter lebt nicht hier, sie könnte also nicht eine Eidesstattliche Erklärung abgeben. 

Diese eidesstattliche Erklärung könnte doch auch von der Mutter bei der deutschen Botschaft abgegeben werden.
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Linda.1001
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Antwort #6 - 06.09.2008 um 19:47:19
 
Wie gesagt, kein Kontakt zu denen.  Griesgrämig
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