Sorry, wenn ich nicht in der richtigen Kategorie gefragt habe, doch ich bin absolut neu hier und auch absolut unwissend auf diesem Gebiet.
Danke für die Verschiebung meiner Fragen. Habe die Empfehlung für dieses Forum von einem eurer User bekommen. Danke nochmals dafür !
Ich versuche alles noch mal etwas genauer zu erklären.
Also mein Lebensgefährte ist seit 08/07 in Haft, seit 01/08 in Strafhaft. Seine Endstrafe wäre 2014, alleine das Datum der Endstrafe sagt aus, das es keine Straftat des Zuckerschleckens war und somit eben nicht "ohne".
Er wurde 1966 in DE geboren und vom Vater, der Niederländer war - (inzwischen verstorben), groß gezogen, doch somit als Ausländer von der Justiz "bearbeitet", wenn ich es so nennen kann.
Der Vater hatte nach der Geburt einen niederländischen Paß beantragt für seinen Sohn. Wie man immer so schön sagt: "Wie der Vater so der Sohne" !
Mutter ist Deutsche, doch keinerlei Kontakt mehr zu ihr. Sie hat 1973 die Familie verlassen.
Verwandte - Bezugspersonen gibt es auch keine in den Niederlanden - auf alle Fälle niemanden, von dem wir wissen.
Nachdem mein Lebensgefährte verhaftet wurde, wurde uns erst bewusst, das er niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und somit eine evtl Ausweisung bevorsteht.
Nun wurde mir von der zuständigen Ausländerbehörde in einem ausführlichen Gespräch mit geteilt, das er im Besitz einer unbefisteten Aufenthaltserlaubnis ist. habe doch nicht in diesem Moment darüber nachgedacht, zu fragen wie diese denn aussehen sollte und ob wir die vetl. in unseren Unterlagen haben sollten/müssen. Mein Fehler!
Das habe ich meinem Lebensgefährten mitgeteilt und er sagte, das wusste er garnicht, da er nie darüber informiert wurde. Nun wissen wir ja auch nicht, ob man darüber informiert wird.?!
Jetzt habe ich hier diese Threads alle gelesen - sprich Sticker usw - und fing an nachzudenken. Ups, wo hat er denn sowas? Wie kann er es darlegen das er eine unbefristete AH hat ?
Da ich im Besitz aller seiner Unterlagen bin und auch diese AH noch nie in diesen gesehen habe, bin ich etwas verwirrt und nun gehen mir natürlich und auch verständlicherweise die Gedanken. Wo ist das Ding ?!
Wie soll es aussehen? Wenn ich es nicht in den Unterlagen- die allerdings super geordnet sind - nicht finde? Kann man es neu anfordern? Ist es sehr wichtig, diese in den Unterlagen zu haben, oder reicht es, wenn die Ausländerbehörde diese hat? Ich weiß es nicht....
Eben viele Fragen die mir nun durch den Kopf gehen.
Auch wegen der evtl. Ausweisung.... Fragen auf Fragen und eben ohne Antworten für uns....
Ich weiß, es gibt auch Anwälte, diesen haben wir natürlich - doch ich würde es erst gerne in Foren versuchen, Antworten zu bekommen, um so vieles wie nur möglich alleine regeln zu können.
Ich danke vielmals
Doetinchen