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Welcher "Titel" für EU-Bürger? (Gelesen: 5.348 mal)
Doetinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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20.07.2008 um 17:58:37
 
Nun hab ich eine Frage zu dem o.g Sticker und Aufenthaltserlaubniss.
Wenn jemand einen niederländischen Paß hat, muss da auch so ein Sticker irgendwo zu finden sein? Oder woran erkenn ich, das eine unbefristete Aufenthaltserlaubniss besteht?

Ich erkläre es mal kurz.
Mein Lebensgefährte hat einen niederländischen Paß, doch er ist in Deutschland geboren und dort aufgewachsen. Sein Vater war Niederländer, wohnte aber auch bis zu seinem Tode in Deutschland.
Nun habe ich von der Ausländerbehörde erfahren, das mein Lebensgefährte die unbefristete Aufenthaltserlaubniss hat.
Ich wüsste gerne, woran ich das sehen kann. unentschlossen
Kann mir jemand diese Frage beantworten? Das wäre lieb.

Danke im Voraus
Doetinchen
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trixie
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Antwort #1 - 20.07.2008 um 18:19:18
 
Als EU-Bürger dürfte er keinen Sticker im Reisepass haben, sondern im Besitz einer Daueraufenthaltskarte sein, so wie dieser:

http://www.bundesrecht.juris.de/aufenthv/anlage_d16_145.html

trixie
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Doetinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.07.2008 um 18:25:45
 
Oh das ging aber super schnell mit der Antwort hier. Das finde ich total super. Vielen Dank....
Was ist denn, wenn ich diese nicht in seinen Unterlagen finde? Kann ich die neu beantragen in Kopie oder so? Ist das möglich?

Danke
Doetinchen
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.07.2008 um 21:05:18
 
Doetinchen schrieb am 20.07.2008 um 18:25:45:
Was ist denn, wenn ich diese nicht in seinen Unterlagen finde? Kann ich die neu beantragen in Kopie oder so? 

Sorry, aber dass muss dein Freund schon selber erledigen.

Ich denke, dass dein Freund alt genug ist, sich um seine Sachen zu kümmern. Zwinkernd

Aufgrund des Datenschutzes dürfte man dir ohnedies keine Auskunft erteilen.

trixie
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« Zuletzt geändert: 20.07.2008 um 21:16:31 von trixie »  
 
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Doetinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.07.2008 um 21:17:09
 
Ja da hast du recht - alt genug ist er, das stimmt.  Zwinkernd und ich auch.
Doch ich bin im Besitz einer Generalvollmacht von ihm, mit Bestätigung vom Anwalt, da er in Haft sitzt und ich diese Dinge versuche zu erledigen u.v.m

Doetinchen
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Antwort #5 - 21.07.2008 um 09:22:03
 
Doetinchen schrieb am 20.07.2008 um 21:17:09:
Doch ich bin im Besitz einer Generalvollmacht von ihm, mit Bestätigung vom Anwalt, da er in Haft sitzt und ich diese Dinge versuche zu erledigen u.v.m

1. Wäre schön, wenn du einen eigenen Thread aufmachst, da dein Fall komplett verschieden vom Ausgangsfall ist!

2. Das Daueraufenthaltsrecht ist zweifelsohne (noch) vorhanden. Der Verlust des DAR müsste von der ABH extra festgestellt werden. Wenn dein Freund also keinen Brief hat, wo drin steht, dass er KEIN DAR mehr hat, hat er es mit großer Wahrscheinlichkeit.

3. Bzgl des Verlusts des DAR ist üblicherweise wichtig, weswegen jemand in der JVA sitzt.
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Mick
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Antwort #6 - 21.07.2008 um 10:01:02
 
Hoi,

wenn er schon so lange in D. ist, dürfte er wahrscheinlich
noch die alte (unbefristete) Aufenthaltserlaubnis/EG haben.
Das ist auch so ein kleines Faltdingens, ähnlich der von
trixie verlinkten Daueraufenthaltskarte.

Ggf. könnte die Ausstellung einer solchen als Nachweis des
bestehenden Aufenthaltsrechtes beantragt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Doetinchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #7 - 21.07.2008 um 10:44:08
 
Sorry, wenn ich nicht in der richtigen Kategorie gefragt habe, doch ich bin absolut neu hier und auch absolut unwissend auf diesem Gebiet.
Danke für die Verschiebung meiner Fragen. Habe die Empfehlung für dieses Forum von einem eurer User bekommen. Danke nochmals dafür !  Smiley
Ich versuche alles noch mal etwas genauer zu erklären.
Also mein Lebensgefährte ist seit 08/07 in Haft, seit 01/08 in Strafhaft. Seine Endstrafe wäre 2014, alleine das Datum der Endstrafe sagt aus, das es keine Straftat des Zuckerschleckens war und somit eben nicht "ohne".
Er wurde 1966 in DE geboren und vom Vater, der Niederländer war - (inzwischen verstorben), groß gezogen, doch somit als Ausländer von der Justiz "bearbeitet", wenn ich es so nennen kann.  Augenrollen
Der Vater hatte nach der Geburt einen niederländischen Paß beantragt für seinen Sohn. Wie man immer so schön sagt: "Wie der Vater so der Sohne" !
Mutter ist Deutsche, doch keinerlei Kontakt mehr zu ihr. Sie hat 1973 die Familie verlassen.
Verwandte - Bezugspersonen gibt es auch keine in den Niederlanden - auf alle Fälle niemanden, von dem wir wissen.
Nachdem mein Lebensgefährte verhaftet wurde, wurde uns erst bewusst, das er niederländische Staatsangehörigkeit besitzt und somit eine evtl Ausweisung bevorsteht.
Nun wurde mir von der zuständigen Ausländerbehörde in einem ausführlichen Gespräch mit geteilt, das er im Besitz einer unbefisteten Aufenthaltserlaubnis ist. habe doch nicht in diesem Moment darüber nachgedacht, zu fragen wie diese denn aussehen sollte und ob wir die vetl. in unseren Unterlagen haben sollten/müssen. Mein Fehler!
Das habe ich meinem Lebensgefährten mitgeteilt und er sagte, das wusste er garnicht, da er nie darüber informiert wurde. Nun wissen wir ja auch nicht, ob man darüber informiert wird.?!
Jetzt habe ich hier diese Threads alle gelesen - sprich Sticker usw - und fing an nachzudenken. Ups, wo hat er denn sowas? Wie kann er es darlegen das er eine unbefristete AH hat ?
Da ich im Besitz aller seiner Unterlagen bin und auch diese AH noch nie in diesen gesehen habe, bin ich etwas verwirrt und nun gehen mir natürlich und auch verständlicherweise die Gedanken. Wo ist das Ding ?!
Wie soll es aussehen? Wenn ich es nicht in den Unterlagen- die allerdings super geordnet sind - nicht finde? Kann man es neu anfordern? Ist es sehr wichtig, diese in den Unterlagen zu haben, oder reicht es, wenn die Ausländerbehörde diese hat? Ich weiß es nicht....  weinend
Eben viele Fragen die mir nun durch den Kopf gehen.
Auch wegen der evtl. Ausweisung.... Fragen auf Fragen und eben ohne Antworten für uns....
Ich weiß, es gibt auch Anwälte, diesen haben wir natürlich - doch ich würde es erst gerne in Foren versuchen, Antworten zu bekommen, um so vieles wie nur möglich alleine regeln zu können.

Ich danke vielmals
Doetinchen

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trixie
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Antwort #8 - 21.07.2008 um 11:02:26
 
Doetinchen schrieb am 21.07.2008 um 10:44:08:
Wie kann er es darlegen das er eine unbefristete AH hat ?

Wenn die damals ausgestellte Aufenthaltserlaubnis/EG verloren ging, müßte die ABH eine neue Daueraufenthaltskarte ausstellen.

Wenn die Eltern nicht verheiratet waren, dürfe er doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

trixie
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inge
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Antwort #9 - 21.07.2008 um 11:10:20
 
Zitat:
Ist es sehr wichtig, diese in den Unterlagen zu haben

Niemand muss diesbzgl irgendwas haben.
Da gemeinschftliche Aufenthaltsrecht (auch Dauer-AR) ist eine Rechtsstellung, die unabhängig von irgendwelchen Zetteln/Stickern etc ist.

Ich würde mir allerdings jetzt keinen Kopf um solche Sachen machen. WENN eine Ausweisung irgendwann mal anstehen sollte, so würde die Angekündigt werden. Ebenso würde er vorher einen Bescheid von der ABH erhalten, wenn er seine Rechtsstellung als freizügiger EU-Bürger verliert. Wenn er (wie zu vermuten ist) ein Daueraufenthaltsrecht hat, so geht das normalerweise nur verloren, wenn er (nach Entlassung) eine Gefahr für Ordnung und Sicherheit darstellt. Auch da wäre wieder der Einzelfall zu prüfen, wobei BTM-Handel eigentlich fast immer als "Gefahr" gewertet wird.

Aber wie gesagt: Momentan ist es viel zu früh, sich überhaupt um irgendwas zu kümmern. Die Behörde wird zu gegebener Zeit ein Schreiben rausschicken ... oder halt nicht.
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sigi-n
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Antwort #10 - 21.07.2008 um 11:16:46
 
Hallo
bei den niederländern die ich kenne und die sowas schon lange haben ist sie ähnlich unserem alten Führerschein nur in grün.
Vielleicht hilft es ja beim suchen


Mit freundlichen Grüßen
sigi-n

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cantaro
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Antwort #11 - 21.07.2008 um 11:18:13
 
trixie schrieb am 21.07.2008 um 11:02:26:
Wenn die Eltern nicht verheiratet waren, dürfe er doch auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Aus der Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangehörigkeit):

"Eheliche Kinder einer deutschen Mutter, die nach dem 1. Januar 1964 und vor dem 31. Dezember 1974 geboren wurden, erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie sonst staatenlos geworden wären."

"Nichteheliche Kinder einer deutschen Mutter erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit ab dem 1. Januar 1914."

Also: waren die Eltern verheiratet, als er 1966 geboren wurde, ist er nur Holländer, waren sie es nicht, ist er auch Deutscher und kann dann auch nicht abgeschoben werden.
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Antwort #12 - 21.07.2008 um 11:28:02
 
Zitat:
Also: waren die Eltern verheiratet, als er 1966 geboren wurde, ist er nur Holländer, waren sie es nicht, ist er auch Deutscher und kann dann auch nicht abgeschoben werden.

Da die ABH gesagt hat, dass er einen unbefristeten Aufenthaltstitel hat, dürfte er wohl nicht deutsch sein. Deutsche bekommen auch dann keinen Aufenthaltstitel, wenn sie noch andere StAs haben. Denn bzgl der dt. Behörden werden sie als Deutsche behandelt und die Erteilung eines ausländerrechtlichen Titels an einen Deutschen ist nunmal ausgeschlossen.
Theoretisch wäre es zwar möglich, dass seine dt. StA den Behörden nicht bekannt ist, aber wir sollten ggfs nicht zu weit spekulieren. Im Zweifel könnte er das ja auch einfach klären, indem er bei der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde nachfragt. Ggfs haben seine Eltern ja damals die "Erklärungsoption" genutzt, so dass er dann nachträglich noch die dt. StA durch Geburt erworben hätte.
Aber wie gesagt: wildes Spekulieren. Besser erstmal davon ausgehen, dass er ne Dauer-EUle ist. Das scheint zumindest hinreichend gut vermutbar zu sein.

NACHTRACH: Wie zu Beginn gesagt, macht "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" das Bestehen einer dt. StA SEHR unwahrscheinlich!
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Doetinchen
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Antwort #13 - 21.07.2008 um 14:27:52
 
cantaro schrieb am 21.07.2008 um 11:18:13:
Also: waren die Eltern verheiratet, als er 1966 geboren wurde, ist er nur Holländer, waren sie es nicht, ist er auch Deutscher und kann dann auch nicht abgeschoben werden.  


Oha, das weiß ich nicht so genau.... weil eben auch keinerlei Kontakt mehr zu ihr besteht.
Ich werde meinen Lebensgefährten am Donnerstag fragen, da haben wir Besuchstag. Ich meine aber, sie waren verheiratet, als er geboren wurde.  Ich werde euch am Donnerstag Abend informieren.
Danke euch allen wirklich sehr. Ihr seit super...
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Antwort #14 - 25.07.2008 um 22:59:25
 
Hallo ihr Lieben,
so gestern war ich nun zu Besuch bei ihm und er weiß es auch nicht, ob seine Eltern schon verheiratet waren, als er geboren wurde.
Ich werde in der kommenden Woche zum zuständigen Rathaus fahren und die Geburtsurkunde holen, dann wissen wir es mit Sicherheit und genau.
Werde euch dann wieder berichten.
Danke
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