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Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung (Gelesen: 3.789 mal)
ivin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.08.2008 um 21:25:37
 
Guten Abend!!

Ich habe eine Frage zu Thema Friktionsbescheinigung:

Meine Frau ( Ukrainerin)  ist  am 5.07.2008 mit Besuchervisum zu nach Deutschland angereist.
Wir heirateten in Dänemark und eine AE beantragt haben.

Sie hat eine Friktionsbescheinigung ( gültig 6 Monate bis 09.01.2009 )

Dann meine Frau nach der Ukraine gefahren, um Ihr mindestjährigen Sohn zu Schule vorzubereiten.

In ein Paar Wochen Sie wird zurück nach Deutschland fahren.

Aber ich habe, leider, beim AufhG keine  Info gefunden, ob Sie mit Friktionsbescheinigung irgendwelcher Ein/ ausreise – Einschrenkung hat.

Meine Frage ist:

Ob kann dass passieren, dass meine Frau bei Grenzübergang  eine Probleme bekommt  und es gibt irgendwelches Rechtlicher Ein/ausgeise Verbot

Ich bedanke mich im Voraus

Mit besten Wünschen
Ivin
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.08.2008 um 21:44:29
 
ivin schrieb am 25.08.2008 um 21:25:37:
Sie hat eine Friktionsbescheinigung 

Welcher Absatz denn? § 81 III oder IV
das ist bedeutend. Stöber/suche  mal hier, wurde schon
vielfach behandelt.
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.08.2008 um 23:26:47
 
@ivin:
Bist du eingebürgerter Deutscher? Wann eingebürgert und welche alte Staatsangehörigkeit? Und vor allem: Reicht dein Verdienst für Frau PLUs Kind?
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Budweiser
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Antwort #3 - 26.08.2008 um 05:13:14
 
an Inge:
Warum ist es wichtig ob der TS eingebürgerter Deutscher ist und welche StA er vorher hatte?

JK
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 26.08.2008 um 08:53:21
 
Wg §28 Abs 1 Satz 3 evtl.
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ivin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 26.08.2008 um 10:13:55
 
Guten Tag!!

Vielen Dank für Eure Schreiben.

Eingebürgert seit 2003. 
Es geht nicht um FZF, obwohl FZF zu Deutsche Staatsangehörigen verlangt keine Einkommensnachweis  ( ohne Kind).

Frage ist ob darf ein Mensch mit Fiktionsbescheinigung Ein- und Ausreisen. In § 81 gibt es keine Hinweisen.
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maki
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laie!


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Antwort #6 - 26.08.2008 um 10:21:51
 
ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
Frage ist ob darf ein Mensch mit Fiktionsbescheinigung Ein- und Ausreisen. In § 81 gibt es keine Hinweisen.

Beantworte doch fons Frage, dann kann man dir antworten.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 26.08.2008 um 10:45:57
 
ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
In § 81 gibt es keine Hinweisen.

... aber bei der FB im Reisepass ist doch sicherlich ein Kreuz gemacht worden. Und das sagt aus, um welche FB es sich handelt.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211659653/8#8

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Mick
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Antwort #8 - 26.08.2008 um 10:50:00
 
Hi,

man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und
wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere
Nachfragen?).
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Muleta
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Antwort #9 - 26.08.2008 um 11:19:12
 
Mick schrieb am 26.08.2008 um 10:50:00:
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen.


die Beschränkungen würden nur fortgelten, wenn diese in die FB übernommen werden (andernfalls wäre das eine konkludente Aufhebung der Beschränkungen). Dies dürfte für die Anzahl der Einreisen regelmäßig nicht der Fall sein.

Muleta
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ivin
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Antwort #10 - 26.08.2008 um 11:34:50
 
Danke sehr für Eure Antworte!!

In FB ist 3 81, Ab. 4 angekreuzt

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ivin
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Antwort #11 - 26.08.2008 um 18:38:58
 
Aus Beitrag von Mick:
- „…man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und
wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere
Nachfragen?).
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen…“

Teilen Sie bitte mit wo kann man über die Ein/ausreise Recht mit FB (§ 81 IV AufenthG)  nach nicht EU Ländern reisen dürfen

Vielen Dank
Ivin
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Mick
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Antwort #12 - 26.08.2008 um 20:12:45
 
ivin schrieb am 26.08.2008 um 18:38:58:
Teilen Sie bitte mit wo kann man über die Ein/ausreise Recht mit FB (§ 81 IV AufenthG)nach nicht EU Ländern reisen dürfen

Hoi,
vermutlich in die Länder, für die man im Falle einer
Einreise aufgrund der Staatsangehörigkeit kein Visum
benötigt. Da wir hier aber keine Datenbank für alle
Staaten vorhalten, solltest Du Dich bei den jeweiligen
Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) er-
kundigen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #13 - 26.08.2008 um 20:23:39
 
Danke!!
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