Guten Abend!!
Ich habe eine Frage zu Thema Friktionsbescheinigung:
Meine Frau ( Ukrainerin) ist am 5.07.2008 mit Besuchervisum zu nach Deutschland angereist.
Wir heirateten in Dänemark und eine
AE beantragt haben.
Sie hat eine Friktionsbescheinigung ( gültig 6 Monate bis 09.01.2009 )
Dann meine Frau nach der Ukraine gefahren, um Ihr mindestjährigen Sohn zu Schule vorzubereiten.
In ein Paar Wochen Sie wird zurück nach Deutschland fahren.
Aber ich habe, leider, beim AufhG keine Info gefunden, ob Sie mit Friktionsbescheinigung irgendwelcher Ein/ ausreise – Einschrenkung hat.
Meine Frage ist:
Ob kann dass passieren, dass meine Frau bei Grenzübergang eine Probleme bekommt und es gibt irgendwelches Rechtlicher Ein/ausgeise Verbot
Ich bedanke mich im Voraus
Mit besten Wünschen
Ivin