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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
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Beitrag begonnen von ivin am 25.08.2008 um 21:25:37

Titel: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von ivin am 25.08.2008 um 21:25:37
Guten Abend!!

Ich habe eine Frage zu Thema Friktionsbescheinigung:

Meine Frau ( Ukrainerin)  ist  am 5.07.2008 mit Besuchervisum zu nach Deutschland angereist.
Wir heirateten in Dänemark und eine AE beantragt haben.

Sie hat eine Friktionsbescheinigung ( gültig 6 Monate bis 09.01.2009 )

Dann meine Frau nach der Ukraine gefahren, um Ihr mindestjährigen Sohn zu Schule vorzubereiten.

In ein Paar Wochen Sie wird zurück nach Deutschland fahren.

Aber ich habe, leider, beim AufhG keine  Info gefunden, ob Sie mit Friktionsbescheinigung irgendwelcher Ein/ ausreise – Einschrenkung hat.

Meine Frage ist:

Ob kann dass passieren, dass meine Frau bei Grenzübergang  eine Probleme bekommt  und es gibt irgendwelches Rechtlicher Ein/ausgeise Verbot

Ich bedanke mich im Voraus

Mit besten Wünschen
Ivin

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von fons am 25.08.2008 um 21:44:29

ivin schrieb am 25.08.2008 um 21:25:37:
Sie hat eine Friktionsbescheinigung  

Welcher Absatz denn? § 81 III oder IV
das ist bedeutend. Stöber/suche  mal hier, wurde schon
vielfach behandelt.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von inge am 25.08.2008 um 23:26:47
@ivin:
Bist du eingebürgerter Deutscher? Wann eingebürgert und welche alte Staatsangehörigkeit? Und vor allem: Reicht dein Verdienst für Frau PLUs Kind?

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von Budweiser am 26.08.2008 um 05:13:14
an Inge:
Warum ist es wichtig ob der TS eingebürgerter Deutscher ist und welche StA er vorher hatte?

JK

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von inge am 26.08.2008 um 08:53:21
Wg §28 Abs 1 Satz 3 evtl.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 10:13:55
Guten Tag!!

Vielen Dank für Eure Schreiben.

Eingebürgert seit 2003.  
Es geht nicht um FZF, obwohl FZF zu Deutsche Staatsangehörigen verlangt keine Einkommensnachweis  ( ohne Kind).

Frage ist ob darf ein Mensch mit Fiktionsbescheinigung Ein- und Ausreisen. In § 81 gibt es keine Hinweisen.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von maki am 26.08.2008 um 10:21:51

ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
Frage ist ob darf ein Mensch mit Fiktionsbescheinigung Ein- und Ausreisen. In § 81 gibt es keine Hinweisen.

Beantworte doch fons Frage, dann kann man dir antworten.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von trixie am 26.08.2008 um 10:45:57

ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
In § 81 gibt es keine Hinweisen.

... aber bei der FB im Reisepass ist doch sicherlich ein Kreuz gemacht worden. Und das sagt aus, um welche FB es sich handelt.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211659653/8#8

trixie

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von Mick am 26.08.2008 um 10:50:00
Hi,

man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und
wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere
Nachfragen?).
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von Muleta am 26.08.2008 um 11:19:12

Mick schrieb am 26.08.2008 um 10:50:00:
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen.


die Beschränkungen würden nur fortgelten, wenn diese in die FB übernommen werden (andernfalls wäre das eine konkludente Aufhebung der Beschränkungen). Dies dürfte für die Anzahl der Einreisen regelmäßig nicht der Fall sein.

Muleta

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 11:34:50
Danke sehr für Eure Antworte!!

In FB ist 3 81, Ab. 4 angekreuzt


Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 18:38:58
Aus Beitrag von Mick:
- „…man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach
§ 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und
wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere
Nachfragen?).
Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie-
viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde
ich bei der Einreise mit Problemen rechnen…“

Teilen Sie bitte mit wo kann man über die Ein/ausreise Recht mit FB (§ 81 IV AufenthG)  nach nicht EU Ländern reisen dürfen

Vielen Dank
Ivin

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von Mick am 26.08.2008 um 20:12:45

ivin schrieb am 26.08.2008 um 18:38:58:
Teilen Sie bitte mit wo kann man über die Ein/ausreise Recht mit FB (§ 81 IV AufenthG)nach nicht EU Ländern reisen dürfen

Hoi,
vermutlich in die Länder, für die man im Falle einer
Einreise aufgrund der Staatsangehörigkeit kein Visum
benötigt. Da wir hier aber keine Datenbank für alle
Staaten vorhalten, solltest Du Dich bei den jeweiligen
Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) er-
kundigen.

Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung
Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 20:23:39
Danke!!

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