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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1219692337 Beitrag begonnen von ivin am 25.08.2008 um 21:25:37 |
Titel: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von ivin am 25.08.2008 um 21:25:37
Guten Abend!!
Ich habe eine Frage zu Thema Friktionsbescheinigung: Meine Frau ( Ukrainerin) ist am 5.07.2008 mit Besuchervisum zu nach Deutschland angereist. Wir heirateten in Dänemark und eine AE beantragt haben. Sie hat eine Friktionsbescheinigung ( gültig 6 Monate bis 09.01.2009 ) Dann meine Frau nach der Ukraine gefahren, um Ihr mindestjährigen Sohn zu Schule vorzubereiten. In ein Paar Wochen Sie wird zurück nach Deutschland fahren. Aber ich habe, leider, beim AufhG keine Info gefunden, ob Sie mit Friktionsbescheinigung irgendwelcher Ein/ ausreise – Einschrenkung hat. Meine Frage ist: Ob kann dass passieren, dass meine Frau bei Grenzübergang eine Probleme bekommt und es gibt irgendwelches Rechtlicher Ein/ausgeise Verbot Ich bedanke mich im Voraus Mit besten Wünschen Ivin |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von fons am 25.08.2008 um 21:44:29 ivin schrieb am 25.08.2008 um 21:25:37:
Welcher Absatz denn? § 81 III oder IV das ist bedeutend. Stöber/suche mal hier, wurde schon vielfach behandelt. |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von inge am 25.08.2008 um 23:26:47
@ivin:
Bist du eingebürgerter Deutscher? Wann eingebürgert und welche alte Staatsangehörigkeit? Und vor allem: Reicht dein Verdienst für Frau PLUs Kind? |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von Budweiser am 26.08.2008 um 05:13:14
an Inge:
Warum ist es wichtig ob der TS eingebürgerter Deutscher ist und welche StA er vorher hatte? JK |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von inge am 26.08.2008 um 08:53:21
Wg §28 Abs 1 Satz 3 evtl.
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Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 10:13:55
Guten Tag!!
Vielen Dank für Eure Schreiben. Eingebürgert seit 2003. Es geht nicht um FZF, obwohl FZF zu Deutsche Staatsangehörigen verlangt keine Einkommensnachweis ( ohne Kind). Frage ist ob darf ein Mensch mit Fiktionsbescheinigung Ein- und Ausreisen. In § 81 gibt es keine Hinweisen. |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von maki am 26.08.2008 um 10:21:51 ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
Beantworte doch fons Frage, dann kann man dir antworten. |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von trixie am 26.08.2008 um 10:45:57 ivin schrieb am 26.08.2008 um 10:13:55:
... aber bei der FB im Reisepass ist doch sicherlich ein Kreuz gemacht worden. Und das sagt aus, um welche FB es sich handelt. http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211659653/8#8 trixie |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von Mick am 26.08.2008 um 10:50:00
Hi,
man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere Nachfragen?). Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie- viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde ich bei der Einreise mit Problemen rechnen. |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von Muleta am 26.08.2008 um 11:19:12 Mick schrieb am 26.08.2008 um 10:50:00:
die Beschränkungen würden nur fortgelten, wenn diese in die FB übernommen werden (andernfalls wäre das eine konkludente Aufhebung der Beschränkungen). Dies dürfte für die Anzahl der Einreisen regelmäßig nicht der Fall sein. Muleta |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 11:34:50
Danke sehr für Eure Antworte!!
In FB ist 3 81, Ab. 4 angekreuzt |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 18:38:58
Aus Beitrag von Mick:
- „…man könnte ja sagen: Mit einer Fiktionsbescheinigung nach § 81 IV AufenthG kann man innerhalb Schengen reisen und wieder nach D. einreisen - sonst nicht (spart das jetzt weitere Nachfragen?). Allerdings würden auch die Beschränkungen fortgelten. Wie- viele Einreisen wurden da erlaubt? Wenn's nur eine war, würde ich bei der Einreise mit Problemen rechnen…“ Teilen Sie bitte mit wo kann man über die Ein/ausreise Recht mit FB (§ 81 IV AufenthG) nach nicht EU Ländern reisen dürfen Vielen Dank Ivin |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von Mick am 26.08.2008 um 20:12:45 ivin schrieb am 26.08.2008 um 18:38:58:
Hoi, vermutlich in die Länder, für die man im Falle einer Einreise aufgrund der Staatsangehörigkeit kein Visum benötigt. Da wir hier aber keine Datenbank für alle Staaten vorhalten, solltest Du Dich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen (Botschaften, Konsulate) er- kundigen. |
Titel: Re: Ein/Ausreise mit Friktionsbescheinigung Beitrag von ivin am 26.08.2008 um 20:23:39
Danke!!
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