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Heiraten in Kenia (Gelesen: 11.278 mal)
FraPe
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24.05.2008 um 22:07:33
 
Hallo noch Mal zusammen!

Ich hatte vor einigen Tagen schon Mal hier um Hilfe gebeten, weil mein kenianischer Verlobter und ich möglichst schnell heiraten wollen bevor im Juli seine Aufenthaltsgenehmigung als Studen hier erlischt. In DLand scheint das zeitlich nicht mehr möglich und jetzt versuchen wir es wohl in Dänemark.
Außerdem hätten wir prinzipiell lieber in Kenia geheiratet, ahben jetzt aber von verschiedenen Leuten gehört, dass sie dann den frsch verheirateten Partner in Kenia zurück lassen mussten, weil sie nach der Heirat in Kenia von der dt. Botschaft dort keine Aifenhtaltsgenemigung mehr bekommen hatten.
Habt Ihr da Erfahrungen gemacht? Ich habe natürlich Angst, ihn zu heiraten und dann da lassen zu müssen, das wäre ja irgendwie nicht so ganz Sinn der Sache...
Bitte antwortet mir, wenn ihr irgendwas wisst!

Dankeschön blumenstrauss
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trixie
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Antwort #1 - 24.05.2008 um 23:17:57
 
Erst einmal solltest du, bevor neue Threads eröffnest auf die Fragen, die man dir stellt auch antworten.  Ärgerlich

Dass die Botschaft keine Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist richtig, weil die es

1. keine Aufenthaltsgenehmigung mehr gibt
2. Die Botschaft immer nur ein Visum erteilt.

Die Beantragung eines Visums setzt einfach einen gewissen Ablauf voraus, der auch eingehalten werden muss. Dass das etwas Zeit kostet, sollte normal sein.
Ein Visumsantrag ist eben nicht das gleiche wie ein Zugticket kaufen.

Der Aufwand in Kenia zu heiraten ist - sofern der rechtmäßige Weg auch eingehalten wird - genauso aufwendig wie in Deutschland.

FraPe schrieb am 24.05.2008 um 22:07:33:
jetzt versuchen wir es wohl in Dänemark.  

Bevor du dich umsonst auf diesen Weg machst, solltest du mal genau schauen, welche FB (genauer §) dein Freund hat. U. U. kannst du dir die Arbeit sparen, wenn er nicht legal nach Dänemark einreisen kann.

trixie  
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FraPe
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Antwort #2 - 25.05.2008 um 11:22:15
 
Na ja, da steht nur Fiktionsbescheinigung drauf und keine Länderbeschränkung, also weder Schengen noch DLand.

Heiraten in Kenia geht ganz schnell, das haben wir schon rausgefunden, die Behörden wollen auch wesentlich weniger Paperkram, aber wenn er dann nicht wieder mit zurück darf, bringt es eh nix- ging scho anderen so mit ähnlichen Fällen.

Na ja, trotzdem danke.
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Mick
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Antwort #3 - 25.05.2008 um 12:05:29
 
FraPe schrieb am 25.05.2008 um 11:22:15:
Na ja, da steht nur Fiktionsbescheinigung drauf und keine Länderbeschränkung, also weder Schengen noch DLand. 

Hi,

da gibt es Ankreuzfelder. Was genau ist angekreuzt?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Eduard
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Antwort #4 - 25.05.2008 um 19:19:09
 
FraPe schrieb am 24.05.2008 um 22:07:33:
Außerdem hätten wir prinzipiell lieber in Kenia geheiratet, ahben jetzt aber von verschiedenen Leuten gehört, dass sie dann den frsch verheirateten Partner in Kenia zurück lassen mussten, weil sie nach der Heirat in Kenia von der dt. Botschaft dort keine Aifenhtaltsgenemigung mehr bekommen hatten.


Wenn Dein Partner noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, dann kann er jederzeit kurz nach Kenia fliegen und wieder zurückkehren. Die Aufenthaltserlaubnis ersetzt dabei sozusagen das Visum.

Nach der Einreise müßtet Ihr dann eigentlich eine AE wegen der Heirat beantragen können, da könnte es eventuell Probleme geben, weil kenianische Heiratsurkunden in D nicht so ohne weiteres anerkannt werden ... sollte aber m. E. gehen.

Eduard
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trixie
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Antwort #5 - 25.05.2008 um 19:32:12
 
Eduard schrieb am 25.05.2008 um 19:19:09:
Wenn Dein Partner noch eine gültige Aufenthaltserlaubnis hat, dann kann er jederzeit kurz nach Kenia fliegen und wieder zurückkehren.

Da der Freund nur eine FB hat, wir aber bisher nicht wissen, nach welchem §, ist deine Aussage noch mit Vorsicht zu genießen. Ausserdem wird in der Regel in Kenia ein EFZ verlangt, das in der Kürze der Zeit nicht besorgt werden kann.

Somit ist die Heirat im dem jetzigen AT kaum in Kenia möglich, sondern nur über das "normale" Verfahren mit anschließender Beantragung der FZF bei der Deutschen Botschaft in Nairobi.

trixie
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ralf9000
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Antwort #6 - 25.05.2008 um 20:32:39
 
trixie schrieb am 25.05.2008 um 19:32:12:
Ausserdem wird in der Regel in Kenia ein EFZ verlangt, ...


Für die Heirat in Kenia wird kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) verlangt, eine eidesstaatliche Versicherung abgegeben in Kenia und eine deutsche Meldebescheinigung mit dem Vermerk "ledig" und deren Übersetzung reichen aus.

Kenia ist ein Land welches EFZ für Hochzeiten im Ausland ausstellt, selber verlangt es diese aber von Ausländern nicht, die in Kenia einen Kenianer bzw. eine Keniannerin heiraten wollen.

Aber, die Zeiten für ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) sind nur geringfügig unterschiedlich von denen eines Visums zur Eheschließung. Die Prüfung der Unterlagen bei Botschaft und ABH sind diesselben. Von den Zeiten her ist eine Heirat hier oder in Kenia fast gleich, wenn es auf den Zeitpunkt ankommt, dauerhaft hier in Deutschlang zusammenleben zu wollen.                

Grüße,

Ralf.
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Antwort #7 - 25.05.2008 um 21:53:02
 
Vielen Dank für Eure vielen Antworten. In der Fiktionsbescheinigung steht wirklich gar nix und es ist auch gar nix angekreuzt.
Da Problem ist, das seine Aufenthalterlaubnis Mitte Juli zu Ende ist und wir erst dann fliegen könnten und er wohl auch keine Verlängerung mehr bekommt. Deswegen ist es zu riskoreich, nach Kenia zu gehen, denken wir, weil ich dann wahrscheinlich alleine zurückkäme.  weinend
Na ja, ist e denn normalerweise so, dass in Fiktionsbescheinigungen etwas angekreuzt ist? Bei ihm steht da nur Fiktionsbeschinigung und sonst gar nix!
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Antwort #8 - 25.05.2008 um 22:18:46
 
Ist auch dort nichts angekreuzt (s.u.)?
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Antwort #9 - 25.05.2008 um 23:10:19
 
ralf9000 schrieb am 25.05.2008 um 20:32:39:
Für die Heirat in Kenia wird kein deutsches Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) verlangt,  

Dann guckst du hier:

http://www.nairobi.diplo.de/Vertretung/nairobi/de/04/Konsularischer__Service/Ehe...

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Antwort #10 - 26.05.2008 um 07:08:45
 
trixie schrieb am 25.05.2008 um 23:10:19:


Da liegt die Deutsche Botschaft leider mit Ihrer Einschätzung daneben. Die Verfahrensweise der kenianischen Ämter ist definitiv die von mir beschriebene ... und dieser Web-Link ist ja keine offizielle Infromationsquelle der kenianischen Behörden.

Ich verstehe aber, dass die deutsche Botschaft, das gerne so hätte.
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Antwort #11 - 26.05.2008 um 09:25:03
 
ralf9000 schrieb am 26.05.2008 um 07:08:45:
Da liegt die Deutsche Botschaft leider mit Ihrer Einschätzung daneben.  

Vielleicht hier noch ein paar Infos:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1203592509/

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Antwort #12 - 26.05.2008 um 15:23:24
 
Es ist so wie ralf9000 sagt. In Kenia wird kein EFZ benötigt. Was alles benötigt wird findet ihr hier sauber aufgelistet
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Antwort #13 - 26.05.2008 um 16:24:10
 
ProfDrDenis schrieb am 26.05.2008 um 15:23:24:
In Kenia wird kein EFZ benötigt.

Auf der Seite der kenianischen Botschaft in Berlin ( http://www.embassy-of-kenya.de/ ) gibt es auch die richtige Info und die ist vom kenianischen Staat autorisiert, weil von einer kenianischen Behörde:

Zitat:
REQUIREMENTS FOR NON-KENYANS WISHING TO CONDUCT A MARRIAGE CEREMONY IN KENYA WITH A KENYAN CITIZEN
Non-Kenyan parties or Kenyans wishing to conduct a marriage ceremony in Kenya are required to produce the following documents:
i) Birth Certificates
ii) Valid Passports
iii) Decree Absolutes (if divorced)
iv) Death certificates (if widowed)
v) Separate Statutory Declarations sworn at a Solicitors/Notary Publics office, stating the fact that one is single and free to marry. This should bear the solicitors signature and official stamp.
vi) Parental consent in form of legal documents for persons below twenty-one (21) years of age.
vii) Residency in the country for twenty-one days. If this is not possible, a Special Licence could be obtained beforehand by contacting the registrars office in Kenya.


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Antwort #14 - 28.05.2008 um 19:25:01
 
Daddy schrieb am 25.05.2008 um 22:18:46:
Ist auch dort nichts angekreuzt (s.u.)?


Hallo!
Erst Mal vielen Dank für die vielen Informationen! Leider konnte ich nicht schneller wieder ins Internet als heute, aber so viel hätte ich niemals erwartet! Danke!!!
Also, auf der fiktionsbescheinigung ist das dritte angekruzt: der Aufenthalt als fortbestehend (§ 81. Abs.4, AufenthaltG). Heißt das, ich kann mit meinem Verlobten aus- und einreisen? Wäre super, wenn mir hier jemand antworten könnte...
Danke!
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