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Verpflichtungserklärung unterzeichnen lassen trotz interner Ablehnung (Gelesen: 1.988 mal)
qwertz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.08.2008 um 21:08:50
 
Hallo
Mein Anliegen:
Meine Frau hat FZF in Moskau laufen. FZF ist für sie und ihre Tochter.
Nun habe ich eine VE für die Tochter unterschrieben (25 Euro Gebühr), aber gleichzeitig erhebt die ABH den Vorwurf der Scheinehe und verbietet der Botschaft die Visaausstellung (zumindest laut Auskunft der Botschaft).
Ist soetwas rechtmässig? Mir sind ja immerhin Kosten entstanden, für etwas das für mich überhaupt keinen Wert hat.
Und außerdem ist eine Mail von einem SB bei ABH rechtswirksam, ich meine damit belastbar? Gilt eine Mail als ein "Verwaltungsakt"? (ist garantiert falsch formuliert, aber ihr wisst garantiert was ich meine)
Gruss qwertz
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trixie
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Antwort #1 - 21.08.2008 um 21:54:11
 
Die VE hast du sicher vor dem Abschluss der Prüfung der ABH abgegeben. Wenn sich im Laufe des Verfahrens für die ABH der Verdacht der Scheinehe ergibt, muss dem Antrag widersprechen.

Auch wenn es ärgerlich ist, kann man die Gebühr nicht mehr zurückverlangen.

trixie
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qwertz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 21.08.2008 um 22:25:46
 
trixie schrieb am 21.08.2008 um 21:54:11:
Die VE hast du sicher vor dem Abschluss der Prüfung der ABH abgegeben.


Ich habe 1 Monat vor dem Unterzeichnen der VE eine Mail bekommen, dass "die Unterlagen meiner Frau und die Prüfung zur Familienzusammenführung in Ordnung sind".  Außerdem wurde mir auf der ABH gesagt, dass die ABH das ok nach Moskau gegeben hätte. Laut Botschaft soll es sich dabei um eine Lüge handeln.
Mir geht es wirklich nicht um die 25 Euro, ich finde es aber unverschämt mir vor zu gaukeln, dass die "bösen Jungs" in Moskau sitzen.
Es wird einfach nicht offen gespielt, und ich kann zur Zeit gar nicht mehr feststellen, bei wem die Zweifel eigentlich liegen. Dokumente und Belege egal welcher Art will niemand sehen. Wie soll man einen Zweifel ausräumen, wenn man nicht weiss wo, und noch dazu auch niemand über das Thema reden will.
Ich weiss ja von der Botschaft, dass das Visum schon abgelehnt ist, man aber das ganze noch etwas in die Länge ziehen will, und noch eine Befragung meiner Frau in Moskau durchführen will. Wir erfüllen als Ehepaar, keinen einzigen Punkt, der auf eine Scheinehe hindeutet, habe mittlerweile genug Dokumente und Beiträge über dieses Thema gelesen um das mit gutem Gewissen sagen zu können. Und als Apotheker, der die Erlaubnis hat mit Betäubungsmitteln umzugehen, und zur Ausübung seines Berufes über ein tadelloses Führungszeugnis verfügen muss, empfinde ich es als ehrverletzend in den Verdacht einer Straftat gebracht zu werden. Unser Berufsstand hat es Gott sei Dank noch nicht nötig für ein paar Kröten Scheinehen einzugehen.

Sorry dass ich euch hier ein bisschen als Kummerkasten benutze, aber es tut manchmal echt zu gut sich den Frust von der Seele zu schreiben.
Gruss qwertz
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trixie
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Antwort #3 - 21.08.2008 um 23:06:32
 
qwertz schrieb am 21.08.2008 um 22:25:46:
Außerdem wurde mir auf der ABH gesagt, dass die ABH das ok nach Moskau gegeben hätte. Laut Botschaft soll es sich dabei um eine Lüge handeln.

Wer sich nun gegen den Antrag entschieden hat, dürfte im Ergebnis egal sein. Sobald eine Behörde dem Antrag nicht zustimmt, muss das Visum abgelehnt werden. Da die VE vor der Entscheidung abgegeben wurde, ist daran nichts auszusetzen.

Wenn das Visum abgelehnt wird, steht dir bzw. deiner Frau der Weg der Remonstration zu und du hast die Möglichkeit alle Beweise zu erbringen, die gegen den Scheineheverdacht sprechen.

trixie
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Mick
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Antwort #4 - 21.08.2008 um 23:33:11
 
qwertz schrieb am 21.08.2008 um 22:25:46:
Sorry dass ich euch hier ein bisschen als Kummerkasten benutze, aber es tut manchmal echt zu gut sich den Frust von der Seele zu schreiben.

Hi,
nimm dafür ggf. das Userforum. Sonst wird dicht gemacht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #5 - 22.08.2008 um 11:55:33
 
@qwertz:
War nicht eigentlich jetzt schon mehrfach gesagt worden, dass vor einer "richtigen" Ablehnung erstmal nix so wirklich Sinn macht?

qwertz schrieb am 21.08.2008 um 22:25:46:
man aber das ganze noch etwas in die Länge ziehen will

Im Zweifel bitte folgendes beachten:
Die Botschaft ist an die Ablehnung der ABH gebunden. ABER (die Botschaft kriegt im Klagefall ja den schwarzen Peter zugeschoben) wenn der Botschaft die Ablehnung der ABH unsinnig erscheint (mithin mit aussichtsreicher Klage des AS gerechnet werden muss), kann sie durchaus selbst versuchen, positive Punkte für den AS zu finden und die ABH noch mal intern erneut anzufragen. Durchaus also möglich dass die Botschaft nach Befragung des AS zu einer anderen Ansicht als die ABH kommt und das Ganze nochmal erneut aufrollt.

IMHO - weil ich ja kein MA bei ner AV bin Zwinkernd

(Hach diese Abk. Laut lachend )
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qwertz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.08.2008 um 14:26:32
 
inge schrieb am 22.08.2008 um 11:55:33:
War nicht eigentlich jetzt schon mehrfach gesagt worden, dass vor einer "richtigen" Ablehnung erstmal nix so wirklich Sinn macht?


Ja das habe ich auch schon verstanden, und ich werde ja auch nichts machen, weil ja auch niemand will dass ich was mache.
Ich hatte mal gelesen, dass die Botschaft im Rahmen der Remonstration ein Visum erteilen darf ohne die Zustimmung der ABH. Ist das richtig?
Und wenn ja wo ist die rechtliche Grundlage dazu?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 22.08.2008 um 14:33:00
 
qwertz schrieb am 22.08.2008 um 14:26:32:
Ist das richtig?

Nein!

Ohne die Zustimmung der ABH geht da nix.
Änderung:


Wie auch schon erwähnt, kann natürlich die Botschaft
sich nochmal mit der ABH kurzschließen, wenn sie meint,
diese würde zu Unrecht ablehnen.
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