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Recht auf Aufenthaltserlaubnis,Duldung oder Fiktionsbescheinigung?? (Gelesen: 19.447 mal)
trixie
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Antwort #30 - 13.08.2008 um 20:53:09
 
inge schrieb am 13.08.2008 um 18:08:38:
In diesem Fall ist die Anspruchsvoraussetzung aber definitiv AUSSERHALB der EU entstanden. Ergo KANN 39.3 nicht mehr ziehen.

Doch! Wenn die Sprachkenntnisse nach der Einreise erworben wurden, ist der Anspruch auch nach der Einreise entstanden. Dazu hatten wir vor einiger Zeit eine Diskussion hier im Board.

trixie
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Antwort #31 - 13.08.2008 um 21:00:28
 
heisst auf deutsch ?
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trixie
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Antwort #32 - 13.08.2008 um 21:12:11
 
Anspruch auf Erteilung einer AE ist nach der Einreise entstanden und somit wäre das wieder ein Fall für AufentV § 39 Abs. 3.

Dem steht aber gegenüber, dass beim Visumsantrag falsche Angaben gemacht wurden, weil von vornherein ein Daueraufenthalt geplant war. Wenn der SB die Sache mit den falschen Visumangaben genauso sieh, hat er kein Ermessen die AE zu erteilen.

Ist der Gedanke des Daueraufenthaltes während einer romantischen Stunde bei Vollmond im Hafen von Napoli entstanden, hätte man bewußt keine falschen Angaben gemacht.

Natürlich mußt du das alles glaubhaft machen, ggf. nachweisen
(besonders, dass der Himmel sternenklar war).


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Bellabianca1978
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Antwort #33 - 13.08.2008 um 21:17:13
 
kann mir das noch jemand erklären?also gut oder nicht gut ?
Was ist mit den sprachkentnissen ?
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Antwort #34 - 13.08.2008 um 21:25:38
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 21:17:13:
kann mir das noch jemand erklären?

Was?

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 21:17:13:
also gut oder nicht gut ?

Kommt auf den SB der ABH an, wie er die Sache beurteilt.

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 21:17:13:
Was ist mit den sprachkentnissen ?  

Die muss er entsprechend nach der Einreise nachweisen.

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Antwort #35 - 13.08.2008 um 21:29:48
 
trixie schrieb am 13.08.2008 um 21:12:11:
Anspruch auf Erteilung einer AE ist nach der Einreise entstanden und somit wäre das wieder ein Fall für AufentV § 39 Abs. 3.


das versteh ich nicht











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Antwort #36 - 13.08.2008 um 21:33:29
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 21:29:48:
das versteh ich nicht

Dann benutze einfach mal die Suchfunktion "§ 39 Abs.3" oder "Sprachkenntnisse nach Einreise erworben", dann wirst du auf Threads stoßen, die sich mit diesem Thema beschäftigt haben. Sicherlich wird dir dann die Thematik etwas klarer.

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Antwort #37 - 13.08.2008 um 22:35:34
 
@bellabianca ... solltest du vorhaben deinen antrag in berlin zu stellen, ist die sache sehr einfach ... vergiss es! da fragt dich niemand nach deutschkenntnissen oder wann und wo der entschluss zur heirat gefallen ist oder sonstwas. einreise mit falschem visa - keine diskusion - abgelehnt. aber wenn ich von mikael höre, das es in nrw schon wieder ganz anders aussehen kann ( habe ich im nachhinein auch von anderen gehört ) und du die möglichkeit hast den antrag dort zu stellen, versuch es. diese regionalen unterschiede zeigen aber auch auf, wie wasserdicht die gesetzeslage doch ist. ich kann mir nicht vorstellen, das die sb´s in nrw gegen geltendes recht entscheiden, wenn sie im einzelfall von bestimmten voraussetzungen absehen bzw ausnahmen machen.

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Antwort #38 - 13.08.2008 um 22:42:08
 
@ Marex21

bitte Groß- und Kleinschreibung verwenden, erleichtert
das lesen (Absätze schaden auch nicht).

@ all

der thread dreht sich bissl im Kreis  unentschlossen

@ TS: is noch was offen?
Lösen tun wir das hier eh nicht abschließend.
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Antwort #39 - 13.08.2008 um 22:42:28
 
Marex21 schrieb am 13.08.2008 um 22:35:34:
ich kann mir nicht vorstellen, das die sb´s in nrw gegen geltendes recht entscheiden, wenn sie im einzelfall von bestimmten voraussetzungen absehen bzw ausnahmen machen.

Das nicht. Aber in NRW gibt es ein Urteil des OVG, dass "nach der Einreise" das Schengen Gebiet gemeint ist und nicht die BRD, so wie es vom Gesetzgeber geplant war um den "Heiratstourismus" nach DK einzuschränken.

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Antwort #40 - 13.08.2008 um 22:43:30
 
ich wohne aber in niedersachsen,....

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

Was meinst du damit marex21 ??
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« Zuletzt geändert: 13.08.2008 um 22:55:41 von Tippi »  

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Antwort #41 - 13.08.2008 um 22:48:55
 
Was meinst du damit marex21 ??
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Antwort #42 - 13.08.2008 um 23:57:52
 
ich meine damit, wenn es so ist wie mikael in #23 schreibt, das in nrw z.t. anders entschieden wird als z.b. in berlin, würde ich es da durchaus probieren.
wie es nun aber in niedersachsen aussieht .... versuch macht klug!

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Antwort #43 - 14.08.2008 um 00:52:50
 
Marex21 schrieb am 13.08.2008 um 23:57:52:
das in nrw z.t. anders entschieden wird als z.b. in berlin, würde ich es da durchaus probieren.

Man kann sich seine ABH nicht aussuchen.
Und wenn man auf ALG II Leistungen angewiesen ist, ist ein Umzug auch nicht ohne Probleme machbar.

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Antwort #44 - 14.08.2008 um 01:42:10
 
trixie schrieb am 14.08.2008 um 00:52:50:
Man kann sich seine ABH nicht aussuchen.  

nein, leider nicht  Griesgrämig

es zeigt aber wieder einmal, das da noch eine menge nachgebessert werden muss.

trixie schrieb am 14.08.2008 um 00:52:50:
Und wenn man auf ALG II Leistungen angewiesen ist, ist ein Umzug auch nicht ohne Probleme machbar.

wahrscheinlich nicht, obwohl in einzelfällen zu überlegen wäre, ob der spaß nicht günstiger wäre als der finanzielle aufwand den man sonst hat bei fzf  Zwinkernd

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