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Recht auf Aufenthaltserlaubnis,Duldung oder Fiktionsbescheinigung?? (Gelesen: 19.444 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #15 - 13.08.2008 um 14:49:38
 
kann mir jemand die nummer von berlin geben?ich weiss nicht wie ich die finden soll,..und mit wem ich dort sprechen soll,...DANK EUCH

noch eine Frage am Rande....kann dieses Urlaubsvisum weil es warscheinlich nur für die 10 Tage Urlaub gemacht wird verlängert werden ?
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trixie
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Antwort #16 - 13.08.2008 um 14:49:47
 
maki schrieb am 13.08.2008 um 14:45:08:
die einzig mögliche Konsequenz eine Ablehnung des Antrages.  

... was aber nicht möglich ist, wenn der Antrag erst gar nicht angenommen wird.

Wie sagte einmal ernas: "Wenn ich einen unvollständigen Antrag bekomme, dann bekommt der Antragsteller innerhalb von fünf Minuten eine Ablehnung."  

Nur so weit muss der Ehemann erst kommen. Zwinkernd

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 14:49:38:
....kann dieses Urlaubsvisum weil es warscheinlich nur für die 10 Tage Urlaub gemacht wird verlängert werden ?


Können schon, aber zwingen kann man die ABH wohl nicht es zu tun, da ein Visum grundsätzlich nicht verlängert wird, ausser es treten unvorhergesehene Fälle auf, die eine Ausreise nicht rechtzeitig ermöglichen.

trixie
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Antwort #17 - 13.08.2008 um 14:51:50
 
trixie schrieb am 13.08.2008 um 14:49:47:
... was aber nicht möglich ist, wenn der Antrag erst gar nicht angenommen wird.

Wie sagte einmal ernas: "Wenn ich einen unvollständigen Antrag bekomme, dann bekommt der Antragsteller innerhalb von fünf Minuten eine Ablehnung."

Nur so weit muss der Ehemann erst kommen. Zwinkernd

So etwas nutzt aber nur, wenn man vorhat zu Klagen, was auf jedenfall deutlich länger dauern wird als bis November auf einen Prüfungstermin beim Goetheinstitut zu warten, dass sollte man die TS schon wissen lassen.
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Antwort #18 - 13.08.2008 um 14:52:59
 
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/AAmt/Dienste/Buergerservice.html

SO schwer ist googeln eigentlich nicht, wenn einem die Leutz schon die richtigens Suchworte sagen ...
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trixie
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Antwort #19 - 13.08.2008 um 14:55:16
 
maki schrieb am 13.08.2008 um 14:51:50:
So etwas nutzt aber nur, wenn man vorhat zu Klagen,  

Eine Klage auf Antragsannahme dürfte wohl ruckzuck über die Bühne gehen, da es hierbei um keine inhaltliche Entscheidung des Visumsantrages geht.

maki schrieb am 13.08.2008 um 14:51:50:
was auf jedenfall deutlich länger dauern wird als bis November auf einen Prüfungstermin beim Goetheinstitut zu warten,

... und wenn der Ehemann die Prüfung - wider Erwarten nicht besteht - vergehen wieder Monate bis zum nächsten Termin.

trixie
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Bellabianca1978
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Antwort #20 - 13.08.2008 um 16:15:04
 
So,habe gerade mit dem Auswärtigen Amt telefoniert. es ist alles ok so wie die das machen. Wenn ein Goethe Institut vor Ort ist brauche die KEINE perönlichen Tests annehmen. ". MÜSSEN alle Unterlagen da sein damit die den Antrag annehmen,.....
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Antwort #21 - 13.08.2008 um 16:23:04
 
Unvollständige Anträge:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1211294234/0#1
Auszug aus dem Urtil hier:
http://www.asyl.net/Rechtsprechung/Allgemeines_Aufenthaltsrecht/Aufenthaltsrecht...
Zitat:
Ein zureichender Grund dafür, dass über die Visumsanträge des Klägers vom 4. und 11. Oktober 2005 im Zeitpunkt der Klageerhebung, am 1. Juli 2006, sachlich noch nicht entschieden worden war, lag nicht vor. Der Kläger hatte diese Anträge rechtswirksam gestellt, da die Anträge dem Verbindungsbüro Kosovo der Beklagten in Pristina als empfangsbedürftige Willenserklärungen entsprechend § 130 BGB ungeachtet der Weigerung dieses Verbindungsbüros, die Anträge und die mit ihnen vorgelegten Unterlagen entgegenzunehmen, zugegangen waren (vgl. BayVGH, Beschluss vom 10. Oktober 1979 - Nr. 12. Ce - 6181/79 -, BayVBl. 1979 S. 753, m. w. N.; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 6. Auflage, § 24 Rn. 71). Es ist unerheblich, dass die genannten Unterlagen – nach Auffassung des Verbindungsbüros – unvollständig waren. Denn das Verbindungsbüro war nicht berechtigt, die Entgegennahme der Anträge und der Unterlagen deswegen zu verweigern. Es spielt keine Rolle, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG – nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VwVfG für die Tätigkeit der Auslandsvertretungen des Bundes nicht gilt. Denn die in § 24 Abs. 3 VwVfG niedergelegte, auf Art. 17 GG zurückgehende Verpflichtung der (zuständigen) Behörde, Erklärungen und Anträge ohne Rücksicht auf Zulässigkeit oder Begründetheit entgegenzunehmen, bestand für das Verbindungsbüro unabhängig von der Geltung des VwVfG.


Bzgl Goethe-Institut und A1. Siehe das oben das andere erwähnte Urteil.

Kann schon sein, dass das aktuelle Vorgehen der WEISUNGSLAGE entspricht. Rechtlich einwandfrei dürfte es allerdings nicht sein.

Nochmal anrufen und die jeweiligen Aktenzeichen nennen, würde ich sagen!
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Antwort #22 - 13.08.2008 um 16:24:45
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 16:15:04:
Wenn ein Goethe Institut vor Ort ist brauche die KEINE perönlichen Tests annehmen. ".  

Aber genauso wenig muss dein Mann eine Goethe A1 Zertifikat vorlegen.

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 16:15:04:
MÜSSEN alle Unterlagen da sein damit die den Antrag annehmen,.....  

... dann solltest du dich mit einem "höheren" Ansprechpartner verbinden lassen, weil diese Aussage definitiv falsch ist.

Zur Annahmepflicht gibt es Gerichtsentscheidungen, die auch hier schon gepostet wurden; vielleicht suchst du dich ein wenig durch.

trixie

EDIT: inge hat die Entscheidungen bereits gefunden.
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Antwort #23 - 13.08.2008 um 18:03:19
 
inge schrieb am 13.08.2008 um 13:02:28:
Weil er ein nationales Visum für D braucht und das weiß? Weil "Umgehung des Visumverfahrens" hier ganz fett leuchtet? Weil ein Deutschkurs noch keine Kenntnisse nachweist? Weil selbst wenn bzw gerade dann 39.3 AufenthV nicht ziehen würde?
Sieht du einen Unterschied, zwischen diesem Fall, und den Fällen : Heirat in DK mit Schengen, danach Beantragung AE auf Grundlage Ermessen ? Hat ja schon oft funktioniert. ( In NRW Chance nahe 100 %, wenn A1 vorliegt )Ich sehe da rechtlich keinen Unterschied. Außerdem verlangen ABH´s erfahrungsgemäß KEIN A1 vom Goethe. Die akzeptieren auch zb. VHS.

Es ensteht ja auch kein Nachteil ( IMHO ) wenn man den Antrag stellt.
Wenn er abgelehnt wird, kann man sich ja immer noch eine GÜB geben lassen, und dann zurückreisen und in der Botschaft einen Antrag auf FZV stellen . Vielleicht schafft er ja auch noch eine A1 Prüfung in Deutschland zu machen, solange das Visum läuft, oder die Bearbeitung des AE Antrags läuft.

maki schrieb am 13.08.2008 um 14:45:08:
Deutsch A1 Ohne das Thema wieder aufwärmen zu wollen (denn diskutiert wurde es hier schon öfters), wäre die einzig mögliche Konsequenz eine Ablehnung des Antrages.
Auch nicht zwingend. Ich kenne mehrere Fälle, wo Antragsteller auferlegt wurde, A1 innerhalb 6 Monaten nachzureichen und eine AE für 6 Monate ausgestellt wurde. ( Nach Ehe in DK mit Schengen, und NRW)


Michael

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Antwort #24 - 13.08.2008 um 18:08:38
 
Zitat:
Heirat in DK mit Schengen, danach Beantragung AE auf Grundlage Ermessen

Ja. Weil "Einreise" entweder D oder EU ist. In diesem Fall ist die Anspruchsvoraussetzung aber definitiv AUSSERHALB der EU entstanden. Ergo KANN 39.3 nicht mehr ziehen.

Gibt es ABHs die in solchen Fällen eine AE erteilen? Vermutlich ja.
Gibt es ABHs die einen wieder nach Hause schicken? Sicher.
Gibt es ABHs die außerdem noch (versuchen) richtig Ärger machen? Auch das.

Ich persönlich würde es bevorzugen, wenn mehr Leute sich an den richtigen Weg halten und im Falle des "querschiessens" (s.o. AuswA) sollte man dann auch mal zurückschiessen. Aber nicht immer nach dem Motto "Ich nehm das Recht jetzt mal in meine Hand". Auf Dauer funktioniert "Gesellschaft" so nämlich nicht.
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Antwort #25 - 13.08.2008 um 18:36:15
 
inge schrieb am 13.08.2008 um 18:08:38:
Ja. Weil "Einreise" entweder D oder EU ist. In diesem Fall ist die Anspruchsvoraussetzung aber definitiv AUSSERHALB der EU entstanden. Ergo KANN 39.3 nicht mehr zieht


Hi, genau das ist der entscheidende Punkt!!!!

ende

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Antwort #26 - 13.08.2008 um 19:06:18
 
inge schrieb am 13.08.2008 um 18:08:38:
Gibt es ABHs die in solchen Fällen eine AE erteilen? Vermutlich ja.
Also wieso nicht probieren ? Kosten tut es nichts, bis auch die Zeit. Kann ja nicht schädlich sein, wenn man nach der Ablehnung wieder ausreist.  ( Rechtsweg klammere ich hier mal aus, wäre ja auch noch möglich) Gutes Argument für die ABH wäre zb. eine definitive Jobzusage, für den Ehemann. Ich kenne zumindest einen Fall, wo die ABH dann doch noch umgefallen ist, weil Hartz 4 gespart werden konnte.

inge schrieb am 13.08.2008 um 18:08:38:
Ich persönlich würde es bevorzugen, wenn mehr Leute sich an den richtigen Weg halten und im Falle des "querschiessens"
Ich denke, das sich die allermeisten Leute an den "richtigen Weg" halten. Wir bekommen ja hier, meist nur die Problemfälle zu sehen. Nur manchmal ist der "richtige" Weg einfach nicht machbar.( Finanziell , Logistisch oder beides)

Auch gibt es ja nicht nur einen "richtigen" Weg. Sondern inzwischen ein ganzes Straßennetz. Je nachdem welche man benutzen darf, oder in welches Bundesland es geht,  geht es schneller oder langsamer, oder auch mal gar nicht !

inge schrieb am 13.08.2008 um 18:08:38:
Gibt es ABHs die außerdem noch (versuchen) richtig Ärger machen? Auch das.
Auch der "richtige" Weg ?

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Antwort #27 - 13.08.2008 um 19:22:13
 
Zitat:
Auch der "richtige" Weg ?

Das heißt: "Drücken nicht einfach ein Auge zu und lassen 5 gerade sein, sondern wenden die geltenden Gesetze ohne wenn und aber an"

Zitat:
Nur manchmal ist der "richtige" Weg einfach nicht machbar.( Finanziell , Logistisch oder beides)

Hier aber sehr wohl. Da fehlt es eher am Wollen. Da wird dann quasi ein "Notfall"-Szenario geschaffen und damit soll alles erlaubt sein. Problem ist, dass kein "Notfall" existiert (s. auch div BVerfG Urteile) und eine geringe Wartezeit wohl kaum unverhältnissmäßig ist.

Zitat:
Also wieso nicht probieren ? Kosten tut es nichts

Die ABH dürfte in D sein. Der Urlaub findet aber in IT statt. Du kennst einen kostenlosen Weg von IT nach D und zurück nach Bosnien? Bitte PN! Bin immer am Sparen interessiert!
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Antwort #28 - 13.08.2008 um 19:30:39
 
Hi,

ich denke, wir werden wie in dem ähnlichen Fred der TS zu keiner
Superlösung kommen.

Ich vermute, beide werden es versuchen, mit dem Visum. Da erscheint mir der Vorschlag von Mikael :Gutes Argument für die ABH wäre zb. eine definitive Jobzusage, für den Ehemann ein guter zu sein.
Nur mit der Heiratsurkunde und dem Italien Visum sehe ich kaum Chancen.

Aber wer weiß....

ende
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Antwort #29 - 13.08.2008 um 20:21:01
 
Zak schrieb am 13.08.2008 um 19:30:39:
Ich vermute, beide werden es versuchen, mit dem Visum. 



Ich vermute weiter:

Wir werden in Bälde einen HILFE Thread, ist das zumutbar etc. zu lesen bekommen.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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