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Welchem Sprachniveau entspricht die mittlere Reife ? (Gelesen: 13.837 mal)
maki
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11.08.2008 um 09:37:37
 
Hallo zusammen,

ist festgelegt welchem Sprachniveau des europ. Referenzrahmens die mittlere Reife entspricht?

Danke im voraus,

maki
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Mono
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Antwort #1 - 11.08.2008 um 09:47:43
 
Das wird man ohne nähere Angaben über Schulart (Gymnasium; Realschule) sowie Dauer und Stundenzahl des Sprachenunterrichts nicht beantworten können.

Beispiel aus einem Gymnasium mit neusprachlichem Profil:

Mittlere Reife nach der Klasse 10

Sprachenfolge:

Englisch ab 5. Klasse
Französisch ab 7. Klasse
Spanisch ab 8. Klasse

Daraus ergibt sich schon, dass der Leistungsstand in den einzelnen Sprachen bei der Mittleren Reife unterschiedlich ist.

Du könntest evtl. das jeweilige Schulbuch der Klasse 10 nehmen. Meist steht dort in der Einleitung, zu welchem Niveau es im Laufe des Schuljahres führen soll.

Mono
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maki
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Antwort #2 - 11.08.2008 um 10:43:17
 
Hi Mono,

danke für deine Antwort.

Mir geht es um das Sprachniveau der deutschen Sprache, die jemand erworben hat der 4 Jahre Grundschule, 4 Hauptschule (mit Quali Abschluss) und 2 Jahre Realschule (Abschuss mittlere Reife) erfolgreich besucht hat.

Meinem Verständniss nach sollte das auf jedenfall B2  übersteigen, zumindest C1, wenn nicht gar C2 sollte dadurch gegeben sein.

Anschenend gibt es keine feste Umrechung zum europ. Referenzrahmen, oder?
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inge
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Antwort #3 - 11.08.2008 um 10:58:45
 
Zitat:
Anschenend gibt es keine feste Umrechung zum europ. Referenzrahmen, oder?

Kann ja auch vermutlich nicht. Selbst zur Erreichung eines "guten" Abiturs würden ggfs "nur" B1/B2 Kenntnisse ausreichen. Je nach Fach werden schriftlicher Ausdruck, Rechtschreibfehler, Grammatikfehler etc ja nur mit verhältnissmäßig "leichtem" Punktabzug bestraft. Außerdem gäbe vermutlich das Schulrecht genügend Handhabe, mangelhaftes Deutsch GAR NICHT in die Bewertung einfließen zu lassen.
Ich glaube nicht, dass ein Einser-Abitur mit Mathematik, Physik, Englisch und Sport Rückschlüsse auf die Deutschkenntnisse des Geprüften zulassen würde. Und selbst eine gute Note im Fach Deutsch wäre vermutlich nicht wirklich aussagefähig, da es ja gerade in höheren Klassen mehr um Textverständniss als um "handwerkliche" Anwendung der Sprache geht.

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Eduard
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Antwort #4 - 11.08.2008 um 11:18:24
 
inge schrieb am 11.08.2008 um 10:58:45:
Und selbst eine gute Note im Fach Deutsch wäre vermutlich nicht wirklich aussagefähig, da es ja gerade in höheren Klassen mehr um Textverständniss als um "handwerkliche" Anwendung der Sprache geht.

Hmm. Ich zitiere mal aus der Beschreibung eines C2-Kurses:
Die Kursteilnehmer/innen lernen, sich zu komplexen, auch wissenschaftlichen Themen und literarischen Werken schriftlich und mündlich korrekt, klar strukturiert und sehr differenziert zu äußern.
Das ist genau das, was man auch für eine gute Note im Grundkurs Deutsch drauf haben muss. Ich würde sogar behaupten, die Anforderungen gehen über C2 hinaus  - eine Gedichtinterpretation z.B. ist für einen Nichtmuttersprachler ein fast unmögliches Unterfangen.

Zitat:
Je nach Fach werden schriftlicher Ausdruck, Rechtschreibfehler, Grammatikfehler etc ja nur mit verhältnissmäßig "leichtem" Punktabzug bestraft.

Das stimmt zwar, aber ohne korrekte Rechtschreibung und Grammatik kommt man (zumindest in Bayern, zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen) überhaupt gar nicht erst an eine weiterführende Schule.
Und zum anderen gilt die obige Aussage auch z.B. im Großen Deutschen Sprachdiplom. Ich kenne jemand, der etliche Rechtschreib- und Grammatikfehler in der Prüfung hatte und trotzdem wurde die Prüfung mit Note "1" bewertet.

Eduard
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maki
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Antwort #5 - 11.08.2008 um 11:32:44
 
Eduard schrieb am 11.08.2008 um 11:18:24:
Das stimmt zwar, aber ohne korrekte Rechtschreibung und Grammatik kommt man (zumindest in Bayern, zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen) überhaupt gar nicht erst an eine weiterführende Schule.

Es geht um Bayern bzw. bayrische Schulen, ob da die PISA Studie Berücksichtigung findet? Zwinkernd Aber Schwamm beiseite und Spass drüber...

Laut Wikipedia gehören sowohl Haupt- als auch Realschulen zu den weiterführenden Schulen.

Falls nötig, würde ich mir die Sprachkenntnisse bescheinigen lassen, weiss jemand wo Prüfungen/Einstufungen gemacht werden können?
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trixie
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Antwort #6 - 11.08.2008 um 11:43:37
 
Eduard schrieb am 11.08.2008 um 11:18:24:
aber ohne korrekte Rechtschreibung und Grammatik kommt man (zumindest in Bayern, zu anderen Bundesländern kann ich nichts sagen) überhaupt gar nicht erst an eine weiterführende Schule

Die Rechtschreibung wurde in den letzten Jahren aufgrund des Hickhacks wegen der Rechtschreibreform sehr vernachlässigt. Die Rechtschreibfehler wurden zwar angestrichen, hatten aber teilweise keinen Einfluss auf die Schulnote.

trixie
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Mikael321
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Antwort #7 - 11.08.2008 um 11:45:41
 
maki schrieb am 11.08.2008 um 11:32:44:
Falls nötig, würde ich mir die Sprachkenntnisse bescheinigen lassen, weiss jemand wo Prüfungen/Einstufungen gemacht werden können?
Ich hatte das zwar schon mehrfach erwähnt, aus gegebenen Anlass heute noch mal :

Meine Frau hatte keine Lust, zur Immatrikulierung noch einen DSH Kurs oder gar die Prüfung zu machen. Deshalb haben wir bei einem Germanistik Professor ein Sprachgutachten in Auftrag gegeben. Hat ca. 1 Stunde gedauert, und 200 EU gekostet.

Bewertung des Proffesors : Frau XY besitzt Kenntnisse der deutschen Sprache, das bezogen auf den Europäischen Referenzrahmen einem Niveau von C1 bis C2 entspricht, mit Muttersprachlicher Kompetenz . Dies erstreckt sich auch auf den Akademischen und Umgangssprachlichen Bereich .

Das hat keine Behörde oder Uni oder Ärztekammer u.s.w. jemals angezweifelt .

War billiger als die Kurse / Prüfungen, und auch noch viel schneller.

Michael


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maki
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Antwort #8 - 11.08.2008 um 11:47:01
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 11:43:37:
Die Rechtschreibung wurde in den letzten Jahren aufgrund des Hickhacks wegen der Rechtschreibreform sehr vernachlässigt. Die Rechtschreibfehler wurden zwar angestrichen, hatten aber teilweise keinen Einfluss auf die Schulnote.

Zu meiner Schulzeit gab es weder die Rechtschreibreform, noch die Reform der Rechtschreibreform etc.

Mikael321 schrieb am 11.08.2008 um 11:45:41:
Meine Frau hatte keine Lust, zur Immatrikulierung noch einen DSH Kurs oder gar die Prüfung zu machen. Deshalb haben wir bei einem Germanistik Professor ein Sprachgutachten in Auftrag gegeben. Hat ca. 1 Stunde gedauert, und 200 EU gekostet.

Danke Michael, hört sich gut an an.
Falls es nötig ist, werde ich wohl dasselbe machen.
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Mick
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Antwort #9 - 11.08.2008 um 11:51:18
 
maki schrieb am 11.08.2008 um 11:32:44:
Falls nötig, würde ich mir die Sprachkenntnisse bescheinigen lassen, 

Hi,
in welchem Zusammenhang wird denn bei vorliegender,
nachweisbarer "mittlerer Reife" ein B1-Nachweis gefordert?
Oder sind wir hier am theoretisieren?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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maki
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Antwort #10 - 11.08.2008 um 12:00:18
 
Mick schrieb am 11.08.2008 um 11:51:18:
Hi,
in welchem Zusammenhang wird denn bei vorliegender,
nachweisbarer "mittlerer Reife" ein B1-Nachweis gefordert?
Oder sind wir hier am theoretisieren?  

Hi Mick,

konkret wird noch nix gefordert.

Mir geht um um die VAH des BMI zum StAG, Punkt 8.1.2.2:
Zitat:
8.1.2.2 Dauer des Inlandsaufenthalts

Vor der Einbürgerung soll sich ein Einbürgerungsbewerber, der bei der Einbürgerung das 16. Lebensjahr vollendet hat, wenigstens acht Jahre im Inland aufgehalten haben. Kann ein Ausländer eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes vorweisen, soll die Mindestfrist von acht auf sieben Jahren verkürzt werden (vergleiche Nummer 10.3.1). Bei Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere Sprachkenntnisse ab B 2 GER und höher, kann die Dauer des Inlandsaufenthalts auf sechs Jahre verkürzt werden (vergleiche Nummer 10.3.2).

Nach einer Unterbrechung des Aufenthalts können frühere Aufenthalte im Inland bis zu fünf Jahren der geforderten Aufenthaltsdauer angerechnet werden, soweit ihnen integrationsfördernde Bedeutung zukommt (vergleiche Nummer 12b.2).
..

Auf meine Anfrage hin, wann bei mir die erforderlichen Aufenthaltszeiten für eine EB gegeben wären, hat man mir den Dezember 2009 genannt.

Habe das Gefühl, dass der von mir hervorgehobene Satz nicht berücksichtigt wurde und wollte mich informieren, welche Möglichkeiten ich habe, Nachweise zu erbringen dass ich über ein Sprachniveau verfüge welches B2 übersteigt.
Wäre natürlich einfacher gewesen meine Schulzeugnisse vorzuzeigen.
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Mick
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Antwort #11 - 11.08.2008 um 12:47:45
 
Hi,

dann fasse ich nochmal zusammen:

Für die EB sind "ausreichende" Sprachkenntnisse erforderlich.
Das entspricht dem Niveau B1. Nachweise hierfür können ein
entsprechendes Zertifikat aber auch Zeugnisse sein. Zeugnisse
reichen also nach den VAH zum StAG als Nachweis für Sprach-
kenntnisse B1. Logischerweise kann man Sprachkenntnisse,
die über den Level B1 (ausreichende Sprachkenntnisse) hinaus-
gehen, kaum mit den gleichen Unterlagen nachweisen. Ergo:
Besonderer Nachweis erforderlich. Ich würde das mit der EBH
abstimmen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #12 - 11.08.2008 um 13:26:43
 
Vielen Dank Mick!

Dann werde ich der EBH mal vorschlagen, diese Nachweise in einer von der EBH gewünschten Form nachzuweisen.

Danke auch an alle anderen für ihr Beiträge!

Gruß,

maki
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Antwort #13 - 14.08.2008 um 12:13:07
 
Bayern hat eigene Verwaltungsvorschriften, wie hier bereits erwähnt: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218630226/0#7

Nach einem Gespräch mit meiner freundlichen SB heute morgen konnte ich folgendes in Erfahrung  bringen:

Anscheinend nimmt man die Schulnote im Fach "Deutsch" der Abschlusszeugnisse als Orientierung (zumindest bei mir), da ich nur "befriedigend" habe, würde das noch nicht ausreichen.

Habe darauf hingewiesen dass ich als Autodidakt meine Kenntnisse ständig verbessert habe, ausserdem sollte man nicht nur Schulnoten nehmen als Massstab nehmen, denn schliesslich müssen diese nicht unbedingt die Fähigkeiten spiegeln, sondern können auch nur den Ehrgeiz zum damaligen Zeitpunkt belegen, und Motivation habe ich im Moment sicherlich mehr als zuvor.

Bei der Berechnung meiner anrechenbaren Zeiten ist man also von max. 4 jahren ausgegangen(angerechnete Zeiten dürfen den Aufenthalt nicht überschreiten) und hat §10 Abs 3 Satz nicht berücksichtigt.
Dafür hat man allerdings schon den Dezember 2005, also mit Ausstellung der FB meinen Aufenthalt als gewöhnlich gerechnet, anders als von der ABH ermittelt (April 2006), ich emfpand dieses entgegenkommen der SB als äusserst freundlich.

Schlussendlich kann ich meinen Antrag schon im Juli 2009 stellen, da die Sicherheitsüberprüfung noch ein paar Monate dauern wird.

Man hat aber auch nichts dagegen, wenn ich noch einen Brief schreibe in dem ich versuche §10 Abs. 3 Satz geltend zu machen, allerdings werden wohl meine Schulzeugnisse nicht ausreichen, werde wohl auf Michaels vorschlag zurückkommen.

Vielleicht geht ja noch was Smiley
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Antwort #14 - 14.08.2008 um 12:26:03
 
maki schrieb am 14.08.2008 um 12:13:07:
Anscheinend nimmt man die Schulnote im Fach "Deutsch" der Abschlusszeugnisse als Orientierung (zumindest bei mir), da ich nur "befriedigend" habe, würde das noch nicht ausreichen.

In diesem Zusammenhang wäre sicherlich interessant, ob man eine gute Note als dauerhaften Nachweis für ein bestehendes Deutschlevel heranzieht.

maki schrieb am 14.08.2008 um 12:13:07:
Habe darauf hingewiesen dass ich als Autodidakt meine Kenntnisse ständig verbessert habe, ausserdem sollte man nicht nur Schulnoten nehmen als Massstab nehmen, denn schliesslich müssen diese nicht unbedingt die Fähigkeiten spiegeln, sondern können auch nur den Ehrgeiz zum damaligen Zeitpunkt belegen, und Motivation habe ich im Moment sicherlich mehr als zuvor.

Kannst du der EBH nicht zusätzliche Belege verbesserter Sprachkenntnisse bringen?

trixie
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