Bayern hat eigene Verwaltungsvorschriften, wie hier bereits erwähnt:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1218630226/0#7Nach einem Gespräch mit meiner freundlichen SB heute morgen konnte ich folgendes in Erfahrung bringen:
Anscheinend nimmt man die Schulnote im Fach "Deutsch" der Abschlusszeugnisse als Orientierung (zumindest bei mir), da ich nur "befriedigend" habe, würde das noch nicht ausreichen.
Habe darauf hingewiesen dass ich als Autodidakt meine Kenntnisse ständig verbessert habe, ausserdem sollte man nicht nur Schulnoten nehmen als Massstab nehmen, denn schliesslich müssen diese nicht unbedingt die Fähigkeiten spiegeln, sondern können auch nur den Ehrgeiz zum damaligen Zeitpunkt belegen, und Motivation habe ich im Moment sicherlich mehr als zuvor.
Bei der Berechnung meiner anrechenbaren Zeiten ist man also von max. 4 jahren ausgegangen(angerechnete Zeiten dürfen den Aufenthalt nicht überschreiten) und hat §10 Abs 3 Satz nicht berücksichtigt.
Dafür hat man allerdings schon den Dezember 2005, also mit Ausstellung der
FB meinen Aufenthalt als gewöhnlich gerechnet, anders als von der
ABH ermittelt (April 2006), ich emfpand dieses entgegenkommen der SB als äusserst freundlich.
Schlussendlich kann ich meinen Antrag schon im Juli 2009 stellen, da die Sicherheitsüberprüfung noch ein paar Monate dauern wird.
Man hat aber auch nichts dagegen, wenn ich noch einen Brief schreibe in dem ich versuche §10 Abs. 3 Satz geltend zu machen, allerdings werden wohl meine Schulzeugnisse nicht ausreichen, werde wohl auf Michaels vorschlag zurückkommen.
Vielleicht geht ja noch was