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Prozesskosten beim scheidung (Gelesen: 2.130 mal)
solange
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nigerianer
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10.08.2008 um 11:55:52
 
hi, ich hab mich von meiner frau getrennt, und ich arbeitet voll-zeit(1400euro netto), hab keine kinder. nun zu meiner Anliegen
1. ich will jetzt der scheidung
2. Prozesskosten
3.muss ich der prozesskosten zahlen wenn ich 1400 euro verdienen od wieviel muss ich vedienen un nicht zu zahlen
danke Griesgrämig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.08.2008 um 11:57:34
 
Hat ja nix mit Ausländerrecht zu tun, habe es daher
hierher verschoben
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 10.08.2008 um 12:49:23
 
solange schrieb am 10.08.2008 um 11:55:52:
1. ich will jetzt der scheidung

Und weiter! Gibt's hierzu eine Frage?

solange schrieb am 10.08.2008 um 11:55:52:
2. Prozesskosten

... fallen an und müssen auch bezahlt werden.

solange schrieb am 10.08.2008 um 11:55:52:
3.muss ich der prozesskosten zahlen wenn ich 1400 euro verdienen  

So sieht's aus, wenn du keine anderen finanziellen Verpflichtungen hast.

solange schrieb am 10.08.2008 um 11:55:52:
wieviel muss ich vedienen un nicht zu zahlen

nicht mehr als ALG II Bezug und auch kein Vermögen.

Mehr zu diesem Thema kannst du hier nachlesen:

http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/16/prozesskostenhilfe.pdf

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2008 um 14:20:31
 
trixie schrieb am 10.08.2008 um 12:49:23:


Da srteht dann auch etwas von weiteren Freibeträgen. Die Noch-Gattin ist nicht berufstätig? Könnte sich lohnen, es durchrechnen zu lassen, auch wenn dabei 48 Monatsraten Rückzahlung herauskommen.

Gruß, ULF
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solange
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: nigerianer
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Antwort #4 - 10.08.2008 um 14:49:30
 
ja Si ist berufstätig und sie had 1200 netto
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.08.2008 um 14:58:26
 
solange schrieb am 10.08.2008 um 14:49:30:
ja Si ist berufstätig und sie had 1200 netto

... dann sollte sich der zu zahlende Unterhalt in Grenzen halten, so dass du vom Nettoeinkommen nur wenig abziehen kannst, zusätzlich zu den Mietkosten.

Für dich dürfte somit höchstens noch die Ratenzahlung infrage kommen, was allerdings bedeutet, dass du die Rechtsanwaltskosten und die anteiligen Gerichtskosten in vollem Umfang selber tragen mußt.

trixie
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