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Kind in Finnland Unterhaltsrecht (Gelesen: 1.942 mal)
schnuffel
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind in Finnland Unterhaltsrecht
08.08.2008 um 15:28:11
 
Hallo zusammen,
ich hoffe ich bin mit meiner Frage hier richtig, fals nicht freue ich mich über einen Tipp eines anderen Forums.
Zum Thema:
Ich, männlich, lebe in Deutschland. Es gibt ein gemeinsames Kind mit einer Finnin, welches außerehelich 2001 geboren wurde. Bis 2003 lebten wir als Familie zusammen in Deutschland. 2003 hat sich die Frau von mir getrennt und ist mit dem Kind nach Finnland zurückgegangen. Dies geschah gegen meinen Willen. Sie wollte ein neues Leben anfangen, ohne mich. Sie sagte sie will nichts von mir, wenn ich sie in Ruhe lasse. Es gab nur sehr sehr wenig Kontakt. Jetzt erhalte ich von der finnischen Botschaft in Berlin einen Brief. Darin werde ich gebeten, mich mit der finnischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen. Es handele sich um die Unterhaltszahlungen für das Kind. Ferner liegen diesem Brief ein Fragebogen "Bericht über Vermögenlage" und "Antrag auf Nichteinziehung von Unterhaltszahlungen" bei.
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?
Ist die Botschaft berechtigt mir diese Fragebögen zu schicken, muss diese ausfüllen?
Ich freue mich über Eure Hilfe und Euren Rat.
Gruß
Schnuffel
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.08.2008 um 15:45:34
 
Ich hab's mal hierher verschoben, da das
ja nichts mit Ausländerrecht zu tun hat.
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 08.08.2008 um 21:27:59
 
schnuffel schrieb am 08.08.2008 um 15:28:11:
fals nicht freue ich mich über einen Tipp eines anderen Forums.

Nu, ja, das ist ja nicht gerade eine Frage für ein Forum
für ausländerrechtliche Fragen. Eher Familienrecht und
ein bisschen internationales Recht.

Ich empfehle mal http://www.recht.de/phpbb/ .

Mal so aus dem Bauch: Bist du denn auch der Vater?
Rechtlich, meine ich, also mit Vaterschaftsanerkennung
und Eintrag in der Geburtsurkunde.

Nach deutschem Recht ist man natürlich seinen Kindern
im Rahmen seiner Möglichkeiten zum Unterhalt verpflichtet,
dabei dürfte es eigentlich egal sein, wo sich das Kind aufhält.

Und innerhalb der EU dürften solche Ansprüche auch
durchsetzbar sein.
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 10.08.2008 um 14:24:00
 
Ralf schrieb am 08.08.2008 um 21:27:59:
Und innerhalb der EU dürften solche Ansprüche auch
durchsetzbar sein.


Ich hielte es für denkbar, daß auf Auskunftsersuchen der finnischen Botschaft nicht geantwortet werrden muß. Die schützt aber nicht vor vollstreckbaren Unterhaltstiteln durch ein finnisches oder deutsches Familiengericht.

Gruß, ULF
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 10.08.2008 um 14:34:01
 
schnuffel schrieb am 08.08.2008 um 15:28:11:
Wie soll ich auf dieses Schreiben reagieren?

Hier zwei Links, die dir hoffentlich deine Fragen beantworten:

http://ec.europa.eu/civiljustice/maintenance_claim/maintenance_claim_fin_de.htm#...

http://ec.europa.eu/civiljustice/divorce/divorce_fin_de.htm

trixie
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