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Was geschieht bei illegalem Aufenthalt (Gelesen: 12.613 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 07.08.2008 um 08:59:58
 
fons schrieb am 07.08.2008 um 08:30:43:
Den bitte aus dem Spiel lassen

Schwierig, da der in den Urteilsbegründungen üblicherweise (weil ja zu beachten) genannt wird, eine Beeinträchtigung aber oft genug verneint wird.

Zitat:
Die Trennung scheint hier aber im Falle der TS nicht von so kurzer Dauer zu sein, weil scheinbar A1 Kenntnisse nicht vorhanden sind.

In dem Fall würde dann die Begründung des Gerichts vermutlich lauten, dass einfache Deutschkenntnisse zu fordern, durchaus erlaubt ist und Sinn machen kann. Ggfs würde ein Gericht dann einfach nur die pauschale "A1"-Forderung bemängeln und sich selbst eine Meinung bilden. Je nach Ergebnis könnte es dann zB eine Anweisung an die AV geben, dass A1 nicht zu fordern ist.

Selbst WENN eine AE erteilt werden MÜSSTE, muss das mW ja nicht zwangsläufig eine nach 28 sein, oder? Meine gelesen zu haben, dass dann der Ehegatte auch schon mal irgendeine humanitäre AE bekommt - ggfs sogar ohne Erlaubnis zu arbeiten? Jedenfalls rennt man dann mit etwas Pech jahrelang mit irgendeinem halbgaren AT durch die Gegend hat ständig überall Probleme (Konto-Eröffnung, Verträge abschliessen, ABH etc) und die Belastung für die Ehe ist dann auch nicht gerade klein.
Der Hier-Gatte fragt sich dann unter Umständen, ob dem anderen "Familie" oder "Deutschland" wichtiger ist.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 07.08.2008 um 09:00:29
 
trixie schrieb am 07.08.2008 um 08:53:31:
Es ging darum, dass eine Trennung nicht immer von kurzer Dauer sein wird, wenn die Visumsvoraussetzungen nicht gegeben sind

Das zu erwähnen war wohl eher überflüssig. Ist wohl
klar, dass Trennung länger dauert, wenn die Grund-
voraussetzungen nicht vorliegen  Cool

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 07.08.2008 um 10:07:30
 
inge schrieb am 07.08.2008 um 08:59:58:
Selbst WENN eine AE erteilt werden MÜSSTE, muss das mW ja nicht zwangsläufig eine nach 28 sein, oder? Meine gelesen zu haben, dass dann der Ehegatte auch schon mal irgendeine humanitäre AE bekommt - ggfs sogar ohne Erlaubnis zu arbeiten?


Ich würde hier überhaupt keine Notwendigkeit einer Duldung oder AE vor Abschluss des Visumsverfahrens sehen. Wenn der Betroffene demnächst die Goethe-Prüfung macht, werden wohl auch Deutschkenntnisse vorhanden sein und ist dann keine überlange Trennung zu befürchten.

Im Übrigen wird in der Tat in Fällen, in denen die Ausreise unzumutbar ist, ggf. ein hum. AT erteilt. Ich hatte gerade so einen Fall mit Kindesbeteiligung: durch den Einzug des Vaters fiel der Alleinerziehendenzuschlag für die Mutter weg (-126) und wurde nur kläglich durch die Leistungen nach dem AsylbLG kompensiert (+190 -> netto: +64 EUR für einen erwachsenen und rauchenden Fresser mehr am Tisch... und mit der Arbeitserlaubnis sieht's mau aus)

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 07.08.2008 um 13:54:40
 
inge schrieb am 07.08.2008 um 08:19:55:
 Generalprävention: Wenn illegale Einreise zur AE führt, läßt sich das Visumverfahren kaum noch sinnvoll begründen/durchsetzen
Das Argument überzeugt mich nicht so ganz. Wie wir alle regelmäßig,  auch hier lesen können , ist die Umgehung der Botschaft, ja kein seltener Fall . Heirat in D. oder DK mit Schengen, anschließend AE Erteilung durch die ABH.  Bei der anschließende Erteilung einer AE sind ABH´s meist auch näher am Gesetzestext. Wo die Botschaft ZWINGEND ein A1 vom Goethe sehen will, ist die ABH meist mit jedem absolviertem Deutsch Kurs einverstanden. Auch ein nachreichen einer Kursbescheinigung innerhalb der ersten 6 Monate Aufenthalts, stellt einige ABH´s zufrieden.

Wie Mick schon schrieb, kenne ich die Unterschiede Abschiebung, Ausweisung u.s.w., wie die meisten Normalbürger nicht.

Was mich interessiert hätte ist, ob wirklich jemand, der mit Deutschen verheiratet ist, von der Polizei abgeholt wird, und in den Flieger gesetzt wird, wenn es nur um illegale Einreise geht ?


Michael
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Zak
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Antwort #34 - 07.08.2008 um 14:05:58
 
Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:
Heirat in D. oder DK mit Schengen, anschließend AE Erteilung durch die ABH.  
wenn es nur um illegale Einreise geht


Hi,
nicht mit diesem Fall zu vergleichen, da Visum vorhanden.
Erst Mal stört mich das "nur" ,unerlaubte Einreise ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn es manchmal gern so gesehen wird.

Wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und keine freiwillige Ausreise glaubhaft gemacht wird, wird auch der Ehepartner eines deutschen abgeschoben.

ende
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inge
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Antwort #35 - 07.08.2008 um 14:10:23
 
Zitat:
Heirat in D. oder DK mit Schengen, anschließend AE Erteilung durch die ABH

Ist aber (leider) halt trotz Gesetzesänderung immer noch Grauzone.
Auf die "Einreise"-Problematik (Einreise Schengen oder Einreise D) kann sich der Bosnier in diesem Fall aber nicht berufen. Heirat in D ist ja eh' durch 39.3 gedeckt.

Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:
Was mich interessiert hätte ist, ob wirklich jemand, der mit Deutschen verheiratet ist, von der Polizei abgeholt wird, und in den Flieger gesetzt wird, wenn es nur um illegale Einreise geht ?

Sogar von GAAAANZ oben so entschieden:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20071204_2bvr234106.html

Und DER Satz:
Zitat:
Mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG ist es aber grundsätzlich vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen

Ist beim BVerfg NICHT NUR EINMAL zu finden!!
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Mick
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Antwort #36 - 07.08.2008 um 14:20:17
 
Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:
Wie wir alle regelmäßig,auch hier lesen können , ist die Umgehung der Botschaft, ja kein seltener Fall . Heirat in D. oder DK mit Schengen, anschließend AE Erteilung durch die ABH.

Hi,

bei "Umgehung der Botschaft" ging es aber in
der Regel um Positiv-Staater. Oder eben nicht
"Umgehung", dafür aber Schengenvisum. In den
Diskussionen ging es zu 99 % nicht um die gänz-
lich unerlaubte Einreise eines Drittstaaters!

Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:
Wie Mick schon schrieb, kenne ich die Unterschiede Abschiebung, Ausweisung u.s.w., wie die meisten Normalbürger nicht.

Naja, aber wir haben doch eine FAQ Zwinkernd

Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:
Was mich interessiert hätte ist, ob wirklich jemand, der mit Deutschen verheiratet ist, von der Polizei abgeholt wird, und in den Flieger gesetzt wird, wenn es nur um illegale Einreise geht ?

Und noch einmal: "Ja". Ist in einem Fall wie hier
geschildert, geübte Praxis. Da die Betroffenen aber
gerne wieder kommen, lassen sie es seltener drauf
ankommen, sondern reisen vorher freiwillig aus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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inge
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Antwort #37 - 07.08.2008 um 14:43:04
 
Zak schrieb am 07.08.2008 um 14:05:58:
Erst Mal stört mich das "nur" ,unerlaubte Einreise ist kein Kavaliersdelikt

Richtig. Aber das in die Luft jagen des Kölner Doms als Mitglied einer Al-Quaida Terrorzelle wäre halt ausländerrechtlich schon mal problematischer. Auch wenn der Ausländer dann vermutlich mehrere Jahre in D bleiben könnte müsste.

Immerhin muss ja die "Verhältnissmäßigkeit" gewahrt werden. Wobei das in diesem ZusH keine Rolle spielen würde, da das Einhalten des Visumverfahrens a) keine Strafe und b) verhältnissmäßig - auch in ZusH mit ihr wißt schon -  ist.
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Bellabianca1978
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Antwort #38 - 08.08.2008 um 10:02:41
 
und was ist wenn ich ihn nicht überzeugen kann,.....?????
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inge
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Antwort #39 - 08.08.2008 um 10:10:26
 
Bellabianca1978 schrieb am 08.08.2008 um 10:02:41:
und was ist wenn ich ihn nicht überzeugen kann,.....?????

Wenn dir das nach drei Seiten nicht klar ist, erübrigt sich ggfs eine Antwort.

Wenn du ihn nicht überzeugen kannst, ist er illegal in D. Folgen und Konsequenzen siehe die Posts in diesem Thread. Oder möchtest du von uns schon ne Urteilsverkündung?
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Antwort #40 - 08.08.2008 um 10:13:33
 
Bellabianca1978 schrieb am 08.08.2008 um 10:02:41:
und was ist wenn ich ihn nicht überzeugen kann,.....?????

OT: Wenn er jetzt schon so unvernünftig ist, überleg dir doch mal, ob du mit so jemandem wirklich dein Leben verbringen möchtest...
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Antwort #41 - 08.08.2008 um 10:27:20
 
Rechtlich sollte alles klar sein.
Lebensberatung gibt's anderstwo.

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