Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:Wie wir alle regelmäßig,auch hier lesen können , ist die Umgehung der Botschaft, ja kein seltener Fall . Heirat in D. oder DK mit Schengen, anschließend
AE Erteilung durch die
ABH.
Hi,
bei "Umgehung der Botschaft" ging es aber in
der Regel um Positiv-Staater. Oder eben nicht
"Umgehung", dafür aber Schengenvisum. In den
Diskussionen ging es zu 99 % nicht um die gänz-
lich unerlaubte Einreise eines Drittstaaters!
Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:Wie Mick schon schrieb, kenne ich die Unterschiede Abschiebung, Ausweisung u.s.w., wie die meisten Normalbürger nicht.
Naja, aber wir haben doch eine
FAQ Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 13:54:40:Was mich interessiert hätte ist, ob wirklich jemand, der mit Deutschen verheiratet ist, von der Polizei abgeholt wird, und in den Flieger gesetzt wird, wenn es nur um illegale Einreise geht ?
Und noch einmal: "Ja". Ist in einem Fall wie hier
geschildert, geübte Praxis. Da die Betroffenen aber
gerne wieder kommen, lassen sie es seltener drauf
ankommen, sondern reisen vorher freiwillig aus.