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Was geschieht bei illegalem Aufenthalt (Gelesen: 12.616 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #15 - 06.08.2008 um 23:17:42
 
wenn er sich losmacht kann ich ihn schlecht haltenaus 1600km entfernung,....nur wenn er hier ist was mache ich damit es nicht schlimmer wird
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fons
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Antwort #16 - 06.08.2008 um 23:19:40
 
Jepp!

Sollte doch machbar sein.. so kurz vor der Öffnung
des Tores! Sonst kann er sich da selbst Probleme
schaffen, die er schwer wegschaufeln kann!
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Bellabianca1978
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Antwort #17 - 06.08.2008 um 23:26:33
 
Wie gesagt denke ich nicht das ich ihn überzeugen kann. Deswegen zum xten mal die Frage was ich tun kann wenn er hier ist.
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Mick
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Antwort #18 - 06.08.2008 um 23:27:52
 
Hi,

hier geht es nicht darum, wann ein Ehegatte sich straf-
bar macht und wann nicht. Es geht darum, die Kuh vom
Eis zu kriegen, wenn er "Bockmist" baut. Erstmal gilt:
Der Ausweisungsschutz hat damit nix zu tun. Im Falle
der illegalen Einreise ist damit zu rechnen, dass die AE
abgelehnt wird, und dass in letzter Konsequenz auch eine
Abschiebung durchgeführt wird.

Sollte der Bockmist gebaut werden, dann wird das nur
durch ein Outing bei der ABH gerade zu biegen sein. Da-
bei sollte die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert werden,
bedeutet ggf: Freiwillige Ausreise, Wiedereinreise mit dem
erforderlichen Visum.

Ich hoffe nur, dass hier nicht die Lage sondiert werden
soll, vor dem Hintergrund gemeinsamer Pläne.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Bellabianca1978
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Antwort #19 - 06.08.2008 um 23:30:06
 
ok,..dann schleif ich ihnalso zur abh,....werden die auch mit mir "schimpfen"?
und zweitens was kann alles passieren?abschiebung,..freiwillige ausreise?geldstrafe?was ist eine duldung?
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Muleta
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Antwort #20 - 06.08.2008 um 23:51:54
 
Bellabianca1978 schrieb am 06.08.2008 um 23:30:06:
ok,..dann schleif ich ihnalso zur abh,....werden die auch mit mir "schimpfen"?


wieso sollten sie?

Zitat:
und zweitens was kann alles passieren?abschiebung,..freiwillige ausreise?geldstrafe?was ist eine duldung?


konzentriere Dich doch einfach auf das, was wahrscheinlich passieren wird: Er wird aufgefordert werden, schleunigst die BRD in Richtung Herkunftsland zu verlassen, kriegt noch ein Strafverfahren obendrauf (was aber vermutlich eingestellt wird) und verzögert damit die Familienzusammenführung ein paar Monate. Das war's.

"Duldung" ist ein Papier, das ihn bei polizeilichen Kontrollen vor Schwierigkeiten schützt. Ich sehe aber in der Situation keinen Bedarf, eine Duldung zu erteilen - er könnte gleich wieder abreisen...

Muleta
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #21 - 07.08.2008 um 00:29:08
 
Muleta schrieb am 06.08.2008 um 23:51:54:
konzentriere Dich doch einfach auf das, was wahrscheinlich passieren wird: Er wird aufgefordert werden, schleunigst die BRD in Richtung Herkunftsland zu verlassen

Konzentriere dich so lang und intensiv es
noch geht darauf, ihm die unerlaubte Ein-
reise auszureden.

Gerade wenn ihr euch liebt, muss man den
Weg gehn, der gangbar ist.
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Mikael321
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Antwort #22 - 07.08.2008 um 04:22:29
 
Zak schrieb am 06.08.2008 um 19:44:01:
[b] inkl. Ausreiseaufforderung mit Abschiebung, wenn keine freiwillige Ausreise.
Als Ehemann einer Deutschen ? Wenn er vorher, in Deutschland noch nichts verbrockt hat ? Wie begründet ?

Wo sind denn da die " schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" ?

Michael

PS: Illegal finde ich auch doof, aber wie sehen das die Experten den Sachverhalt ? Abschiebung möglich, nur wegen illegaler Einreise ?
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Mick
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Antwort #23 - 07.08.2008 um 07:09:06
 
Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 04:22:29:
Wo sind denn da die " schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" ? 

Hi Michael,

Du scheinst nicht zu verstehen, dass sich der Ausweisungs-
schutz auf eine Ausweisung bezieht. Das hat nichts mit der
Ablehnung einer AE, dem Erlass einer Ausreiseaufforderung
und ggf. der zwangsweisen Durchsetzung der Ausreisever-
pflichtung zu tun.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Zak
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Antwort #24 - 07.08.2008 um 07:59:35
 
Mikael321 schrieb am 07.08.2008 um 04:22:29:
Als Ehemann einer Deutschen ?
Wo sind denn da die " schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Sicherheit" ?

nur wegen illegaler Einreise ?


Hi, auch wenn es schwer fällt, die unerlaubte Einreise des Ehemannes einer deutschen Staatsangehörigen erfüllt nun mal auch die Voraussetzungen des § 95 AufenthG. Wie Mick schon festgestellt hat, eine Aufenthaltsbeendigung muss nicht zwingend aus einer Ausweisungsverfügung erfolgen.

ende
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Antwort #25 - 07.08.2008 um 08:19:55
 
Zitat:
Als Ehemann einer Deutschen ? Wenn er vorher, in Deutschland noch nichts verbrockt hat ? Wie begründet ?

Es haben schon genügend Gerichte die Ausweisung in solchen Fällen bejaht.
Häufigste Gründe:
- Generalprävention: Wenn illegale Einreise zur AE führt, läßt sich das Visumverfahren kaum noch sinnvoll begründen/durchsetzen
- Die zu erwartende Trennung ist vermutlich so kurz, dass Jehova nicht tangiert wird.
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Antwort #26 - 07.08.2008 um 08:30:43
 
inge schrieb am 07.08.2008 um 08:19:55:
Jehova


Den bitte aus dem Spiel lassen, auch
wenn es ironisch gemeint ist!
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trixie
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Antwort #27 - 07.08.2008 um 08:36:05
 
inge schrieb am 07.08.2008 um 08:19:55:
- Die zu erwartende Trennung ist vermutlich so kurz, dass Jehova nicht tangiert wird.  

Die Trennung scheint hier aber im Falle der TS nicht von so kurzer Dauer zu sein, weil scheinbar A1 Kenntnisse nicht vorhanden sind.

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Antwort #28 - 07.08.2008 um 08:40:06
 
trixie schrieb am 07.08.2008 um 08:36:05:
Die Trennung scheint hier aber im Falle der TS nicht von so kurzer Dauer zu sein, weil scheinbar A1 Kenntnisse nicht vorhanden sind.

Das rechtfertigt mit Sicherheit keine unerlaubte
Einreise!
(kann man so interpretieren, dein Outing)
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trixie
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Antwort #29 - 07.08.2008 um 08:53:31
 
fons schrieb am 07.08.2008 um 08:40:06:
Das rechtfertigt mit Sicherheit keine unerlaubte
Einreise!

Das ist korrekt!

Zitat:
(kann man so interpretieren, dein Outing)

In diesem Fall hast du das falsch interpretiert. Zwinkernd

Es ging darum, dass eine Trennung nicht immer von kurzer Dauer sein wird, wenn die Visumsvoraussetzungen nicht gegeben sind.

trixie
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