Hi,
hier geht es nicht darum, wann ein Ehegatte sich straf-
bar macht und wann nicht. Es geht darum, die Kuh vom
Eis zu kriegen, wenn er "Bockmist" baut. Erstmal gilt:
Der Ausweisungsschutz hat damit nix zu tun. Im Falle
der illegalen Einreise ist damit zu rechnen, dass die
AEabgelehnt wird, und dass in letzter Konsequenz auch eine
Abschiebung durchgeführt wird.
Sollte der Bockmist gebaut werden, dann wird das nur
durch ein Outing bei der
ABH gerade zu biegen sein. Da-
bei sollte die Bereitschaft zur Mitarbeit signalisiert werden,
bedeutet ggf: Freiwillige Ausreise, Wiedereinreise mit dem
erforderlichen Visum.
Ich hoffe nur, dass hier nicht die Lage sondiert werden
soll, vor dem Hintergrund gemeinsamer Pläne.