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FZF Erfolgreich:Frau nun hier, wie weiter!?  :) (Gelesen: 3.449 mal)
Boris0605
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04.08.2008 um 09:16:32
 
Hi Liebes Team,

nun ist meine Ehefrau in Deutschland bei mir dieses Wochenende angekommen! Super Gefühl!

laola

Jetzt habe ich ein paar Fragen an euch wo ihr mir sicherlich helfen könnt.

1.Welche sind die ersten Schritte(Aufenthaltsverlängerung,Versicherung...) die ich nun machen muss? Also wie soll ich vorgehen, und zu welchen Behörden muss ich als erstes gehen.

2.Mein Fräulein hat einen Serbischen Auto Führerschein, kann man den einfach übersetzen lassen oder muss Sie hier i D alles wieder neu machen?


Soviel bis jetzt, ich stelle euch diese Fragen um so schnell wie möglich alles erledigen zu können den durch meine Arbeit (Bin Student,arbeite aber in einem IT Unternehmen als Praktikant von 9 bis 17 Uhr) habe ich nicht so viel Zeit und wollte mir 2 Tage frei nehmen um das alles erledigen zu können...oder wenigstens das was möglich ist in der knappen Zeit....


DANKE DANKE DANKE!!!!
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Mikael321
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Antwort #1 - 04.08.2008 um 09:46:32
 
Boris0605 schrieb am 04.08.2008 um 09:16:32:
1.Welche sind die ersten Schritte(Aufenthaltsverlängerung,Versicherung...) die ich nun machen muss? Also wie soll ich vorgehen, und zu welchen Behörden muss ich als erstes gehen.

2.Mein Fräulein hat einen Serbischen Auto Führerschein, kann man den einfach übersetzen lassen oder muss Sie hier i D alles wieder neu machen?

Als erstes , würde ich zur ABH gehen, und für deine Frau eine AE beantragen. Dann beim EWO Amt anmelden ( Manche ABH machen das automatisch, NACHFRAGEN) Dann Steuerkarte ändern lassen, und wenn du gesetzlich versichert bist, deine Frau bei der KV anmelden. Sollte alles, eigentlich in einem Tag zu erledigen sein.

2: Deine Frau darf nach Wohnsitznahme in Deutschland, 6 Monate mit ihren Füherschein, hier fahren. Auch Antrag, bei besonderer Begründung, kann die Frist nochmal um 6 Monate verlängert werden.
Sie kann den Füherschein gegen eine Deutschen tauschen, was aber nicht heißt, das sie zur Füherscheinstelle geht, und einfach einen Deutschen bekommt. Sie muss die Theorie und Praxisprüfung neu machen, ist aber von den Pflichtstunden und dem Theorieunterricht befreit.

Michael
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Boris0605
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Antwort #2 - 04.08.2008 um 09:52:27
 
Mikael, super !! Danke dir sehr !

Also so werde ich das dann auch machen!
Eine Frage noch was ist EWO?

Da ich student bin, bin ich bei meinen Eltern versichert?

Wie sieht es dann aus, muss ich dan für meine Frau seperat versichern lassen? Oder welche möglichkeiten gibt es noch?

Danke dir !!
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janetm
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Antwort #3 - 04.08.2008 um 10:17:45
 
Boris0605 schrieb am 04.08.2008 um 09:52:27:
Eine Frage noch was ist EWO?


Ich denke Einwohnermeldeamt, ich würde da auch zuerst hingehen und deine Frau anmelden und sicherheitshalber eine Meldebescheinigung mitnehmen.

Dann zur ABH (evtl. Passbilder mitnehmen) und AE beantragen.

Aloha
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Boris0605
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Antwort #4 - 04.08.2008 um 10:21:50
 
janetm schrieb am 04.08.2008 um 10:17:45:
Ich denke Einwohnermeldeamt, ich würde da auch zuerst hingehen und deine Frau anmelden und sicherheitshalber eine Meldebescheinigung mitnehmen.

Dann zur ABH (evtl. Passbilder mitnehmen) und AE beantragen.

Aloha



Janetm,
Super Danke! Passbilder mach ich dann gleich heut Abend noch...

Also am besten ersteinmal meine Frau bei Einwohnermeldeamt anmelden und dann zu ABH gehen?

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Lemon
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Antwort #5 - 04.08.2008 um 10:48:32
 
EWO ist die erste Stelle die man aufsuchen sollte.
Dort Frau anmelden.

Danach waren wir bei der KV...da wir den Schein bei der ABH vorlegen mussten.

Zu guter letzt waren wir bei der ABH mit KV Schein, Meldebescheinigung und einem Passbild...und haben die AE beantragt.
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Boris0605
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Antwort #6 - 04.08.2008 um 10:54:49
 
Lemon schrieb am 04.08.2008 um 10:48:32:
EWO ist die erste Stelle die man aufsuchen sollte.
Dort Frau anmelden.

Danach waren wir bei der KV...da wir den Schein bei der ABH vorlegen mussten.

Zu guter letzt waren wir bei der ABH mit KV Schein, Meldebescheinigung und einem Passbild...und haben die AE beantragt.


Super Lemon,
vielen vielen Dank!!

Ich glaube das wird auch anderen Usern hier weiterhelfen die sich in der gleichen Lage befinden!
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FliegerTom
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Antwort #7 - 06.08.2008 um 11:07:34
 
Boris0605 schrieb am 04.08.2008 um 09:52:27:
Da ich student bin, bin ich bei meinen Eltern versichert?

Die Frage wo du krankenversichert bist, wird Dir hier keiner beantworten können - das musst Du schon selber wissen.

I. d. R. sind Studenten selber versicherungspflichtig (wenn Du Vollzeit arbeitest wahrscheinlich sowieso). Auf Deiner Versichertenkarte steht sicherlich der Name der Kasse - dort nachfragen.
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trixie
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Antwort #8 - 06.08.2008 um 13:56:28
 
Zitat:
I. d. R. sind Studenten selber versicherungspflichtig (wenn Du Vollzeit arbeitest wahrscheinlich sowieso).  

... aber nicht, wenn er als Praktikant tätig sind.

Da der TS über seine Eltern krankenversichert ist, sollte seine Frau darauf achten, dass die AE länger als ein Jahr ausgestellt wird, da es sonst Probleme mit der KV geben kann. Die Problematik bei freiwillig versicherten Personen wurde vor einiger Zeit sehr ausführlich diskutiert.

trixie
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FliegerTom
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Antwort #9 - 07.08.2008 um 02:11:14
 
trixie schrieb am 06.08.2008 um 13:56:28:
... aber nicht, wenn er als Praktikant tätig sind ist.

Wenn er Kohle bekommt, dann gilt der "Studentenvorteil" nur bis 20std pro Woche oder 2 Monate pro Semester. Bei stud. Aushilfsjobs ist das 100%-ig so - bei Praktika bin ich mir nicht 100%-ig sicher. Die vom TS genannten Daten (9-17Uhr) lassen auf eine Vollzeitbeschäftigung schließen.

Studenten sind immer selbst versicherungspflichtig (ein bestimmter für alle Studenten unabhängig von der Kasse festgelegter monatlicher Beitrag). Ob evtl. ein höherer einkommensabhängiger Beitrag zu zahlen ist, hängt davon ab, ob die Grenze (20std. pro Woche oder 2 Mon. pro Semester) überschritten wird. Bleibt er drunter gilt unabhängig vom Einkommen der "Studentensatz".

trixie schrieb am 06.08.2008 um 13:56:28:
Da der TS über seine Eltern krankenversichert ist

Das hat er nirgends gesagt - er hatte ein "?" seinem Satz ans Ende gestellt - also er selbst scheint es nicht zu wissen. Und nachdem Studenten sich immer selber versichern müssen wäre es auch äußerst unwahrscheinlich, dass er über seine Eltern versichert ist.
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ryka
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Antwort #10 - 07.08.2008 um 07:22:25
 
Zitat:
Studenten sind immer selbst versicherungspflichtig (ein bestimmter für alle Studenten unabhängig von der Kasse festgelegter monatlicher Beitrag).


:dagegen

Bist Du Versicherungsvertreter? Und willst eine Krankenversicherung verkaufen?

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht für Studenten der Anspruch auf eine beitragsfreie Familienversicherung. Wird die Versicherung über die Mutter oder den Vater durchgeführt, besteht der Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (ein Tag vor dem 25. Geburtstag). Wurde das Studium durch Grundwehrdienst oder Zivildienst verzögert oder unterbrochen, verlängert sich die Familienversicherung um den entsprechenden Zeitraum.

Ryka


fons: Änderung:
warum gelich 3 x den Text? hab 2 gelöscht
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« Zuletzt geändert: 09.08.2008 um 10:29:25 von N/V »  
 
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Aletheia
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Antwort #11 - 07.08.2008 um 10:19:30
 
Verheiratete Kinder können nicht mehr bei den Eltern mitversichert werden.

Aber verheiratete Studenten dürfen eine Familienversicherung
für sich und den Ehepartner abschließen.
So weit ich weiß, zahlt man nur einen Betragssatz für beide,
bis der Mitversicherte über 400€ (bei studierenden Mitversicherten ca 350€) verdient.
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Ubi pater sum, ibi patria.&&...
 
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Boris0605
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Antwort #12 - 11.08.2008 um 13:36:56
 
Hi da bin ich wieder!
Nun sieht es so aus...

Ich war Familienversichert! Doch in die Familienversicherung kann meine Frau nicht mitversichert werden...also hatte ich nur eine möglichkeit die mir noch offen blieb, mich als Student alleine zu versichern und dann meine Frau über mich versichern zu lassen...

Trixie hatte recht! Ich mache ein BPS (Berufspraktisches Semester) und bekomme dafür auch Geld. Habe mich vielleicht nicht deutlich genug da unten ausgedrückt. Sorry!

Also für meine Versicherung muss ich nun 60€ in Monat zahlen, was nicht gerade sehr viel ist.

Genauso möchte ich hier betonen das alle Mitarbeiter sei es nun in der Versicherung oder in der Ausländerbehörde sehr freundlich zu mir und meiner Frau waren. Bin echt super froh das Ihr, also die User hier mir weitergeholfen habt.

Der Weg den ich gegangen bin:

*Frau nach Deutschland eingereist (FZF zu Deutschen).
*Zu Meldestelle gegangen um meine Frau auf die Wohnung anzumelden(Meldebescheinigung gekriegt).
*Zu meiner Versicherung gegangen, aus der Familienversicherung ausgetreten und habe mich dann alleine Versichert+meine Frau mitversichert.
*Bin danach zu der ABH gegangen, Formular ausgefüllt, Biometrisches Bild abgegeben und nun hat meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis auf 3 Jahre gekriegt.

Als nächstes:

Sie in ein Intergrationskurs anmelden (ist für Sie nicht Pflicht, da meine Frau ja mit mir, einen Deutschen verheiratet ist), und danach in ein Studium einschreiben lassen.


Also ich kann mich echt nicht beklagen, alles lief sehr glatt.


Meine Frage an Euch: Nach wieviel Jahren hat meine Frau nun ein recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Nach 8 Jahren oder weniger?
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Eduard
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Antwort #13 - 11.08.2008 um 13:55:50
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 13:36:56:
Meine Frage an Euch: Nach wieviel Jahren hat meine Frau nun ein recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Nach 8 Jahren oder weniger?


Nach 3 Jahren (genauer, mindestens 2 Jahre eheliche Gemeinschaft und mindestens 3 jahre rechmäßiger Aufenthalt in D). Allerdings handelt sich nicht um "Recht", mehr um eine Soll-Bestimmung.

Eduard
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Antwort #14 - 11.08.2008 um 14:24:17
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 13:36:56:
ist für Sie nicht Pflicht, da meine Frau ja mit mir, einen Deutschen verheiratet ist

Der I-Kurs ist grundsätzlich auch für deutsch-verheiratete Pflicht, sofern ein Anspruch besteht. Zwinkernd

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Antwort #15 - 11.08.2008 um 14:24:26
 
Eduard schrieb am 11.08.2008 um 13:55:50:
Nach 3 Jahren (genauer, mindestens 2 Jahre eheliche Gemeinschaft und mindestens 3 jahre rechmäßiger Aufenthalt in D). Allerdings handelt sich nicht um "Recht", mehr um eine Soll-Bestimmung.

Eduard



Danke Eduard,
Super! Noch schneller als ich gedacht habe...
Sie haben mir den Tag verschönert!

danke
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Boris0605
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Antwort #16 - 11.08.2008 um 14:27:09
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 14:24:17:
Der I-Kurs ist grundsätzlich auch für deutsch-verheiratete Pflicht, sofern ein Anspruch besteht. Zwinkernd

trixie



Hi Trixie,
Also der Sachbearbeiter in der ABH hat mir gesagt das Sie daran nicht Teilnehmen muss, also das es für Sie nicht Pflicht ist... Wir haben dann gesagt das meine Frau das trozdem machen möchte, damit Sie einfach die Kultur,Sprache hier in Deutschland einfach besser versteht und lernt.

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Antwort #17 - 11.08.2008 um 14:31:50
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 14:27:09:
Also der Sachbearbeiter in der ABH hat mir gesagt das Sie daran nicht Teilnehmen muss, also das es für Sie nicht Pflicht ist...   

... aber sicherlich nicht weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, sondern weil sie vielleicht unter die im Gesetz zitierten Ausnahmen fällt. Zwinkernd

trixie
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Antwort #18 - 11.08.2008 um 15:06:40
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 14:31:50:
... aber sicherlich nicht weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, sondern weil sie vielleicht unter die im Gesetz zitierten Ausnahmen fällt. Zwinkernd

trixie


Also Trixie, entweder hat der gute Mann keine Ahnung gehabt oder mich falsch Informiert...den er hat mir wortwörtlich gesagt das sie den Intergrationskurs nicht machen muss da Sie mit einen Deutschen also mir verheiratet ist...genau so hat er das gesagt.


Können Sie mir vielleicht ein paar Ausnahmefälle mitteilen, oder den Paragraf mal mitteilen damit ich mich selber mal über die Ausnahmen informiere...

Danke für die Infos!
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trixie
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Antwort #19 - 11.08.2008 um 15:21:12
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 15:06:40:
Können Sie mir vielleicht ein paar Ausnahmefälle mitteilen, oder den Paragraf mal mitteilen damit ich mich selber mal über die Ausnahmen informiere...

... dann lese am besten ab Seite 52 nach.

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf

trixie
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