Hi da bin ich wieder!
Nun sieht es so aus...
Ich war Familienversichert! Doch in die Familienversicherung kann meine Frau nicht mitversichert werden...also hatte ich nur eine möglichkeit die mir noch offen blieb, mich als Student alleine zu versichern und dann meine Frau über mich versichern zu lassen...
Trixie hatte recht! Ich mache ein BPS (Berufspraktisches Semester) und bekomme dafür auch Geld. Habe mich vielleicht nicht deutlich genug da unten ausgedrückt. Sorry!
Also für meine Versicherung muss ich nun 60€ in Monat zahlen, was nicht gerade sehr viel ist.
Genauso möchte ich hier betonen das alle Mitarbeiter sei es nun in der Versicherung oder in der Ausländerbehörde sehr freundlich zu mir und meiner Frau waren. Bin echt super froh das Ihr, also die User hier mir weitergeholfen habt.
Der Weg den ich gegangen bin:
*Frau nach Deutschland eingereist (FZF zu Deutschen).
*Zu Meldestelle gegangen um meine Frau auf die Wohnung anzumelden(Meldebescheinigung gekriegt).
*Zu meiner Versicherung gegangen, aus der Familienversicherung ausgetreten und habe mich dann alleine Versichert+meine Frau mitversichert.
*Bin danach zu der
ABH gegangen, Formular ausgefüllt, Biometrisches Bild abgegeben und nun hat meine Frau eine Aufenthaltserlaubnis auf 3 Jahre gekriegt.
Als nächstes:
Sie in ein Intergrationskurs anmelden (ist für Sie nicht Pflicht, da meine Frau ja mit mir, einen Deutschen verheiratet ist), und danach in ein Studium einschreiben lassen.
Also ich kann mich echt nicht beklagen, alles lief sehr glatt.
Meine Frage an Euch: Nach wieviel Jahren hat meine Frau nun ein recht die Deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Nach 8 Jahren oder weniger?