Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft (Gelesen: 2.759 mal)
pauloskar
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
11.08.2008 um 11:53:55
 
Hi

Ich bin seit Maerz 2005 mit einer Chinesin verheiratet, seit August 2005 sind wir in Deuschland wohnhaft, wir haben ein Kind, im Nov 2005 in D geboren. Ich und Kind sind Deutsche.

Ich habe 2 Fragen:

Wie erhaelt meine Frau eine Daueraufenthaltsgenehmigung ohne die 600 Stunden (!) Integrationskurs, sie spricht fliessend Englisch und hat einen guten Job im Rhein-Main Gebiet ?

Ist es fuer sie moeglich die Deutsche Staatsbuergerschaft zu erwerben UND ihre Chinesische zu behaltenn ?

Ueber Antworten wuerde ich mich natuerlich sehr freuen.

Vielen Dank

Paul
Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #1 - 11.08.2008 um 11:56:23
 
pauloskar schrieb am 11.08.2008 um 11:53:55:
Ist es fuer sie moeglich die Deutsche Staatsbuergerschaft zu erwerben UND ihre Chinesische zu behaltenn ?


Nein, die chinesische StA würde im Falle der Einbürgerung
automatisch erlöschen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #2 - 11.08.2008 um 12:10:46
 
pauloskar schrieb am 11.08.2008 um 11:53:55:
Wie erhaelt meine Frau eine Daueraufenthaltsgenehmigung ohne die 600 Stunden (!) Integrationskurs, sie spricht fliessend Englisch und hat einen guten Job im Rhein-Main Gebiet ?

Ohne einfache Deutschkenntnisse, wird sie nie eine NE erhalten, da...

Zitat:
(2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.


Wenn die die anderen Punkte auch noch erfüllt sind, kann deine Frau eine NE nach 3 Jahren beantragen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #3 - 11.08.2008 um 12:11:49
 
Zitat:
Wie erhaelt meine Frau eine Daueraufenthaltsgenehmigung ohne die 600 Stunden (!) Integrationskurs, sie spricht fliessend Englisch und hat einen guten Job im Rhein-Main Gebiet ?

Wer fordert das denn?
Die NE nach 28.2 erfordert eh' nur "einfache" Deutschkenntnisse
Der Teilnahmeanspruch (und damit die Verpflichtung) zum IntKurs erlischt im übrigen nach 2 Jahren. Ggfs wäre noch zu klären, ob überhaupt jemals ein Teilnahmeanspruch bestand.

Zitat:
sie spricht fliessend Englisch

Und wie gut ist ihr deutsch denn nun?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
pauloskar
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #4 - 11.08.2008 um 12:18:41
 
Ralf schrieb am 11.08.2008 um 11:56:23:
Nein, die chinesische StA würde im Falle der Einbürgerung
automatisch erlöschen.


Hallo Ralf

Vielen Dank fuer die wirklich schnelle Antwort.  Bez. unseres Kindes, wenn er in C geboren worden waere, haette er die C Staatsbuergerschaft und durch mich so wie so die Deutsche. Ausserdem gewaehrt C doppelte Staatsbuergerschaft an Auslandschinesen (Overseas Chinese) - vielleicht gibt es doch irgendwann mal die Moeglichkeit einer doppelten Staatsbuergerschaft.

Oldenburger ?? - So alt siehst Du wirklich nicht aus, oder stammst Du etwa aus dem Fuerstentum Birkenfeld ?

Gruss

Paul
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
pauloskar
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #5 - 11.08.2008 um 12:25:32
 
Hi

Das geht ja echt schnell hier - ich bin erst seit ein paar Minuten Mitglied und schon einige Antworten auf meine Fragen. Vielen Dank.

Da sie begabt ist (urspruenglicher Beruf Musiklehrerin), und den Integrationskurs jetzt angefangen hat, wird sie bald einfache bis mittlere Deutschkenntnisse haben.

Als Hinweis: ihre "Verpflichtung" zum I Kurs war bereits abgelaufen, das Bundesamt auf dem Frankfurter Flughafen (Suedseite) hat ohne Bureaukratie eine neue Berechtigung ausgestellt - das spart die Haelfte der Kosten des I Kurses.

Gruss

Paul Kuss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #6 - 11.08.2008 um 12:31:37
 
Zitat:
vielleicht gibt es doch irgendwann mal die Moeglichkeit einer doppelten Staatsbuergerschaft.

Höchstens wenn das chinesische Recht auch eine "Beibehaltungsgenehmigung" kennt. Dann würde aber vermutlich wieder die EB in D scheitern bzw erschwert werden, weil man dann begründen müsste warum die Beibehaltung der CN StA angestrebt wird, obwohl das deutsche StA grundsätzlich erstmal die Vermeidung von Mehrstaatlichkeit anstrebt.
Hat außerdem nix mit StA durch Geburt zu tun.
(Wobei die CN StA für ein Kind EINES CN Elternteils mW nix mit dem Geburtsort, sondern was mit dem "gewöhnlichen" Aufenthalt des Elternteils zu tun hat).

Zitat:
Ausserdem gewaehrt C doppelte Staatsbuergerschaft an Auslandschinesen (Overseas Chinese)

k.A. ob Wiki das korrekt wiedergibt:
http://en.wikipedia.org/wiki/Nationality_Law_of_the_People%27s_Republic_of_China
Wo steht da was von "overseas chinese"?
Art 13? Klappt möglicherweise. Allerdings ist dann wiederum automatisch die deutsche StA futsch ...


pauloskar schrieb am 11.08.2008 um 12:25:32:
wird sie bald einfache bis mittlere Deutschkenntnisse haben

"Einfach" reicht für die NE nach 28.2 ja schon. Wobei ein Nichtvorhandensein von einfachen Kenntnissen nach drei Jahren in D halt nicht gerade von einer hohen Integrationswilligkeit zeugt. Aber wie gesagt: Der Gesetzgeber hat 28.2 geschaffen, weil er glaubt dass dieser Personenkreis sich "automatisch" integriert. Zumindest berufsmäßig scheint das ja auch zu stimmen. Und die Kostenargumentation ist halt immer wichtig Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #7 - 11.08.2008 um 12:34:57
 
Ralf schrieb am 11.08.2008 um 11:56:23:
Nein, die chinesische StA würde im Falle der Einbürgerung
automatisch erlöschen.

Könnte mich täuschen, glaube aber mal hier auf i4a (von Blaise?) gelesen zu haben, dass die chinesische Sta. nur dann automatisch erlischt, wenn der Einzubürgende vorher ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben hat.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #8 - 11.08.2008 um 12:37:20
 
inge schrieb am 11.08.2008 um 12:31:37:
Höchstens wenn das chinesische Recht auch eine "Beibehaltungsgenehmigung" kennt.  

Eher umgekehrt, wenn man nach der Einbürgerung die chin. Staatsangehörigkeit wieder zurückbekommen kann und eine deutsche "Beibehaltungsgenehmigung" hat.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #9 - 11.08.2008 um 12:42:00
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 12:37:20:
Eher umgekehrt, wenn man nach der Einbürgerung die chin. Staatsangehörigkeit wieder zurückbekommen kann und eine deutsche "Beibehaltungsgenehmigung" hat.

Hilft vermutlich auch nix, den die Chinesen verlangen offensichtlich (in Art 8) ebenfalls die Aufgabe der alten StA.

Chinesich/Deutsch scheint wohl fast nur durch Geburt zu funzen.

Wenn's hauptsächlich um EB/StA geht, evtl besser im EB-Forum?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
pauloskar
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #10 - 11.08.2008 um 12:46:12
 
Hi

Noch mal vielen Dank fuer all die Antworten.

Bez der Sprachkenntnisse, die meiste Zeit  der letzten 3 Jahre waren wir auf Reisen im Ausland / daher wenig Gelegenheit zum Deutsch lernen, jezt gehts aber los damit.

Mit meiner 1. Familie hatten die Kinder automatisch die D und USA| Staatsbuergereschaft wg mir und der Mutter.

So, ich muss jetzt weg. Noch mal vielen Dank !

Ciao

paul Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #11 - 11.08.2008 um 13:05:37
 
Zitat:
Bez der Sprachkenntnisse, die meiste Zeit  der letzten 3 Jahre waren wir auf Reisen im Ausland

Aufenthaltserlaubnis erloschen?
Fehlende Aufenthaltsdauer für NE?

Zitat:
So, ich muss jetzt weg.

Macht ja nix. Die ABH wird das bei Antrag auf Verlängerung der AE oder Erteilung NE ggfs prüfen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Daueraufenthaltserlaubnis und doppelte Staatsbuergerschaft
Antwort #12 - 11.08.2008 um 13:26:00
 
maki schrieb am 11.08.2008 um 12:34:57:
dass die chinesische Sta. nur dann automatisch erlischt, wenn der Einzubürgende vorher ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben hat. 

Da das im Normalfall auch für die Einbürgerung voraus-
gesetzt wird, sehe ich da keinen Widerspruch.

BTW: Bitte keine Themen vermischen, für Fragen zur
Staatsangehörigkeit bitte das dafür vorgesehene
Forum nutzen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema