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FZF Erfolgreich:Frau nun hier, wie weiter!?  :) (Gelesen: 3.447 mal)
Boris0605
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Antwort #15 - 11.08.2008 um 14:24:26
 
Eduard schrieb am 11.08.2008 um 13:55:50:
Nach 3 Jahren (genauer, mindestens 2 Jahre eheliche Gemeinschaft und mindestens 3 jahre rechmäßiger Aufenthalt in D). Allerdings handelt sich nicht um "Recht", mehr um eine Soll-Bestimmung.

Eduard



Danke Eduard,
Super! Noch schneller als ich gedacht habe...
Sie haben mir den Tag verschönert!

danke
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Boris0605
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Antwort #16 - 11.08.2008 um 14:27:09
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 14:24:17:
Der I-Kurs ist grundsätzlich auch für deutsch-verheiratete Pflicht, sofern ein Anspruch besteht. Zwinkernd

trixie



Hi Trixie,
Also der Sachbearbeiter in der ABH hat mir gesagt das Sie daran nicht Teilnehmen muss, also das es für Sie nicht Pflicht ist... Wir haben dann gesagt das meine Frau das trozdem machen möchte, damit Sie einfach die Kultur,Sprache hier in Deutschland einfach besser versteht und lernt.

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Antwort #17 - 11.08.2008 um 14:31:50
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 14:27:09:
Also der Sachbearbeiter in der ABH hat mir gesagt das Sie daran nicht Teilnehmen muss, also das es für Sie nicht Pflicht ist...   

... aber sicherlich nicht weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, sondern weil sie vielleicht unter die im Gesetz zitierten Ausnahmen fällt. Zwinkernd

trixie
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Boris0605
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Antwort #18 - 11.08.2008 um 15:06:40
 
trixie schrieb am 11.08.2008 um 14:31:50:
... aber sicherlich nicht weil sie mit einem Deutschen verheiratet ist, sondern weil sie vielleicht unter die im Gesetz zitierten Ausnahmen fällt. Zwinkernd

trixie


Also Trixie, entweder hat der gute Mann keine Ahnung gehabt oder mich falsch Informiert...den er hat mir wortwörtlich gesagt das sie den Intergrationskurs nicht machen muss da Sie mit einen Deutschen also mir verheiratet ist...genau so hat er das gesagt.


Können Sie mir vielleicht ein paar Ausnahmefälle mitteilen, oder den Paragraf mal mitteilen damit ich mich selber mal über die Ausnahmen informiere...

Danke für die Infos!
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trixie
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Antwort #19 - 11.08.2008 um 15:21:12
 
Boris0605 schrieb am 11.08.2008 um 15:06:40:
Können Sie mir vielleicht ein paar Ausnahmefälle mitteilen, oder den Paragraf mal mitteilen damit ich mich selber mal über die Ausnahmen informiere...

... dann lese am besten ab Seite 52 nach.

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/zuwg/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf

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