trixie schrieb am 02.08.2008 um 17:14:13:Wenn die zehn-Tage-Frist nur bei Schengen Visas gilt, welche
ABH wäre dann überhaupt zuständig, wenn z. B. auf eine
VE verzichtet oder ein Schengen Visum für touristische Zwecke beantragt wurde?
Angehörige kzb pflichtiger Staaten, da wird die Kontaktadresse (Einladender, Firma, Hotel etc.) in Deutschland mit Visadatensatz übermittelt und die für die Kontaktanschrift zuständige ABG beteiligt.
Bei
VE wird der
VE Geber mit Adresse erfasst und dise
ABH beteiligt.
wolferhard schrieb am 02.08.2008 um 21:00:36:@ Einbeck
am 23. Juli beantragte meine Frau ein Visum zur
FZF. ALLE Papiere waren vollständig, ich betone ALLE. Das wurde auch anerkennend von der Botschaftsmitarbeiterin bestätigt. Jetzt ist das ganze auf dem Dienstweg, BVA dann
ALB.Alles weitere ist also ein schwebendes Verfahren über das ich momentan nicht schreiben will und kann ( verständlicherweise) Da wir uns nun seit 9 Monaten kennen, seit 5 Monaten verheiratet sind, seit einem Monat das
A1 Certificat vorliegt, CFO Seminar gemacht, und siehe, das Visum beantragt ist versagen jetzt bald meine Nerven, denn ich habe nur diesen 1 Wunsch: MEINE EHEFRAU AN MEINER SEITE, hier in Deutschland. Deshalb greife ich nach jedem Strohhalm, suche jede Hilfe die legal ist, informiere mich überall um diese Wartezeit zu überstehen.
Entschuldigung, aber auch danke für Eure Hilfe
Wolferhard
Entschuldigung wofür, Du hast eine Gesetzes Aussage/Gesetzestext falsch ausgelegt/ falsch verstanden, kein Problem, keine Entschuldigung nötig.
Mein Posting zu 10 Tagen ist genau deshalb damit halt keine falschen Hoffnungen und Erwartungen aufkommen, damit Du diesen Irrtum rechtzeitig erkennst.
Bei FzF Visa ist die Bearteiungsdauer im Regelfall wesentlich länger.
Empfehle in Ruhe abzuwarten, sagt sich sicherlich nett, weiß was Du fühlst, aber verrückt machen hilft nicht, jetzt arbeitet erstmal die Behörde, Du bist erst mal außen vor, die meldet sich, bis dahin, Geduld haben.
Gut Ding, alles gute braucht Weile, Zeit ist alles.
Sprachkenntnisse sind da , alle Unterlagen liegen vor, wie der Kollege schon sagt, da sind alle Beteiligten erst mal glücklich und können bearbeiten und prüfen, in der nächsten Woche dürfte der Visaantrag und begründende Unterlagen auch in Schriftform (Antragsdoppel) der
ABH vorliege, dauert regelmäßig 2-3 Wochen ab Antragstellung,
gebe der
ABH dann noch etwas zeit und die werden sich melden.
Für Dich bedeutet dies leider warten und Geduld haben.