In NRW werden die Studienzeiten anerkannt, aber:
Zitat:Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die einen dauernden Aufenthalt ermöglicht, oder Niederlassungserlaubnis, bzw. die Eigenschaft als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (wobei eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aber nicht ausreicht).
Vor der Einbürgerung wäre also erstmal der Besitz der passenden
AE nötig.
Zitat:Der Chefarzt meinte, dass er mit den Beamten sprechen wird und erklären wird, dass sobald ich eine Einbuergerungszusicherung und eine Berufserlaubnis haben werde, werde ich eine Arbeitsvertrag fuer 3 Jahre als wiss. Mitarbeiterin und ass. Aerztin bekommen.
Wurde dir nicht bereits mitgeteilt, dass grundsätzlich kein "besonderer" Bedarf an Ärzten in Aachen besteht?
Zitat:Er geht davon aus, dass ich in diesen 3 Monaten entweder eine Niederlassungerlaubnis fuer Hochqualifizierte, oder eine Einbuergerungszusicherung bekommen werde
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
a) er hat schon sehr viele Erfahrungen in dem Bereich gesammelt und kann deshalb eine realistische Einschätzung abgeben.
b) "Ich bin Chefarzt, ergo bin ich allwissend. Und mein Wort ist Gesetz"
Auf jeden Fall scheint der prognostizierte Zeitbedarf etwas zu optimistisch zu sein. Insb. da eine Einbürgerungszusicherung erstmal keine besonderen Rechtsfolgen auslöst. Außerdem erhält man ja eine
EBZ um sich aus dem alten Verband ausbürgern lassen zu können. Öfter mal ein Vorgang, der sich durchaus länger als nur ein paar Wochen hinzieht.
Grundsätzlich würde ich das ganze erstmal
EBH bzw
ABH schildern. Wenn die njet sagen, wird's halt kompliziert. Und da die keine "Angst" vor Anwälten haben, hält sich auch die Furcht vor chefärztlichen Donnerwettern in sehr engen Grenzen.