Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:Ich (deutsche Studentin) und mein peruanischer Ehemann planen momentan die Familienzusammenführung.
Soweit ich weiß, hätte er Anspruch auf Hartz IV bis er einen Job findet.
Wer studiert, bekommt kein Hartz IV, soweit ich weiß. Wie das in einer Bedarfsgemeinschaft aussieht, wo nicht alle studieren, weiß ich definitiv nicht. Wenn er bezugsberechtigt ist, so beginnt diese Berechtigung mit dem Datum der Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis. Dann muss er auch gleich zur ARGE, um die Leistungen zu beantragen.
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:1. Wie hoch ist Hartz 4 und wonach berechnet sich dies?
Siehe anderer Beitrag in diesem Thread. Gezahlt wird ein Grundbedarf, angemessene Wohnungskosten (Miete) sowie Heizkosten. Vorhandenes Einkommen wird nach Abzug eines Freibetrags von ca. 100 EUR gegengerechnet.
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:2. Bekommt man Wohngeld? Darf man seine Wohnung selbst wählen? Wie viel Wohnraum wird einem Ehepaar zugesprochen und wird dies auch preislich beschränkt? Darf auch ich, als Studentin und ohnen Anspruch auf Hartz 4 den Mietvertrag unterschreiben?
Du bekommst kein Wohngeld. Für zwei Personen liegt die maximale Wohnungsgröße bei 60 m²; üblicherweise werden bis zu 10% Toleranz nach oben akzeptiert. Der maximale Preis pro Quadratmeter ist nach meiner Erfahrung derart niedrig angesetzt, dass fast nur Wohnungen in Frage kommen, für die du einen Wohnberechtigungsschein benötigst. Im übrigen sollte es reichen, wenn ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft den Mietvertrag unterschreibt. (Ich hatte auch eine Wohnung in DE, bevor meine Frau aus Argentinien nachgereist war.)
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:3. Was muss noch alles beachtet werden, wenn man Hartz 4 bezieht (verplichtende Kurse, Bewerbungen, Fortbildungen, Integrationskurs,...)
Alles, was die Eingliederungsvereinbarung vorschreibt, muss beachtet werden. Wenn dein Mann eine solche unterschreibt, wird ihm darin vermutlich mindestens ein Integrationskurs vorgeschrieben werden, um seine Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:4. In wie weit beeinflusst mein Einkommen, oder das meiner Eltern den Anspruch? Ist der Unterhalt, den meine Eltern mir monatilich zahlen (und ja auch irgendwie müssen) als Einkommen zu veranschlagen? Werden Einkünfte aus Ferienjobs meinerseits wieder vom Hartz 4 meines Mannes abgezogen?
Ja, Zahlungen deiner Eltern, Einkommen aus Ferienjobs etc. zählen als Einkommen und werden auf die gezahlten Leistungen angerechnet.
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:5. Hätte er theoretisch auch Anspruch auf Hartz 4, würde er in Deutschland studieren oder eine (schulische) Ausbildung machen?
Bei einer Ausbildung (schulisch oder nicht) wäre es denkbar, dass er bezugsberechtigt ist. Bei einem (Vollzeit-)Studium aber nicht.
Viva_Peru schrieb am 24.06.2008 um 19:50:38:Leider habe ich wirklich keine Ahnung wie das alles funktioniert und die ARGE sagt, sie könnte mir erst Auskünfte erteilen, wenn mein Mann hier ist, aber so lange kann ich wegen des Umzugs nicht warten und irgendwie möchte ich auch vorher wissen auf was ich mich einlasse.
Schreib der (zukünftig zuständigen) ARGE einen klar formulierten Brief. Die Antworten darauf sollten die Sachlage klären.