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Einbuergerung (Gelesen: 4.287 mal)
tascha
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15.07.2008 um 23:52:46
 
Liebe Aliens,

ich lebe seit 10 Jahren in Deutschland. Ca. 8 Jahren habe ich fuer Studium und Promotion gebraucht. Noch zwei Jahre habe ich in der Forschung gearbeitet. Ich bin Aerztin und habe eine Stelle in Aachen bekommen. Leider hat es mit der Berufserlaubnis nicht geklappt. Der Chef hat mir zunächst eine Stelle als wiss. Mitarbeiterin zuerst fuer 3 Monate angeboten. Er geht davon aus, dass ich in diesen 3 Monaten entweder eine Niederlassungerlaubnis fuer Hochqualifizierte, oder eine Einbuergerungszusicherung bekommen werde. Es wird mir helfen, Berufserlaubnis zu bekommen. Ich weiss aber nicht, ob es mit der Einbuergerung in Aachen klappen wird. Erstens habe ich keine Ahnung, ob sie die Studienzeiten berueksichtigen werden. Der Chefarzt meinte, dass er mit den Beamten sprechen wird und erklären wird, dass sobald ich eine Einbuergerungszusicherung und eine Berufserlaubnis haben werde, werde ich eine Arbeitsvertrag fuer 3 Jahre als wiss. Mitarbeiterin und ass. Aerztin bekommen. Ist es realistisch unter diesen Umstaenden eingebuergert werden? Schließlich werde ich einen Vertrag zuerst nur fuer 3 Monate bekommen... Bedeutet es auch, dass ich eine Arbeitserlaubnis nur fuer die 3 Monate erhalten werde?  weinend


Viele liebe Gruesse
Tascha
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inge
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Antwort #1 - 16.07.2008 um 08:40:31
 
In NRW werden die Studienzeiten anerkannt, aber:
Zitat:
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die einen dauernden Aufenthalt ermöglicht, oder Niederlassungserlaubnis, bzw. die Eigenschaft als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger (wobei eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16, 17, 20, 22, 23 Abs. 1, §§ 23a, 24 und 25 Abs. 3 bis 5 des Aufenthaltsgesetzes aber nicht ausreicht).

Vor der Einbürgerung wäre also erstmal der Besitz der passenden AE nötig.

Zitat:
Der Chefarzt meinte, dass er mit den Beamten sprechen wird und erklären wird, dass sobald ich eine Einbuergerungszusicherung und eine Berufserlaubnis haben werde, werde ich eine Arbeitsvertrag fuer 3 Jahre als wiss. Mitarbeiterin und ass. Aerztin bekommen.

Wurde dir nicht bereits mitgeteilt, dass grundsätzlich kein "besonderer" Bedarf an Ärzten in Aachen besteht?

Zitat:
Er geht davon aus, dass ich in diesen 3 Monaten entweder eine Niederlassungerlaubnis fuer Hochqualifizierte, oder eine Einbuergerungszusicherung bekommen werde

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
a) er hat schon sehr viele Erfahrungen in dem Bereich gesammelt und kann deshalb eine realistische Einschätzung abgeben.
b) "Ich bin Chefarzt, ergo bin ich allwissend. Und mein Wort ist Gesetz"

Auf jeden Fall scheint der prognostizierte Zeitbedarf etwas zu optimistisch zu sein. Insb. da eine Einbürgerungszusicherung erstmal keine besonderen Rechtsfolgen auslöst. Außerdem erhält man ja eine EBZ um sich aus dem alten Verband ausbürgern lassen zu können. Öfter mal ein Vorgang, der sich durchaus länger als nur ein paar Wochen hinzieht.

Grundsätzlich würde ich das ganze erstmal EBH bzw ABH schildern. Wenn die njet sagen, wird's halt kompliziert. Und da die keine "Angst" vor Anwälten haben, hält sich auch die Furcht vor chefärztlichen Donnerwettern in sehr engen Grenzen.
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Mikael321
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Antwort #2 - 16.07.2008 um 10:06:33
 
tascha schrieb am 15.07.2008 um 23:52:46:
Leider hat es mit der Berufserlaubnis nicht geklappt.
Privet,
Hast du eine Berufserlaubnis nach § 10 oder die Approbation beantragt ? Ein Approbation bekommst du nur als Deutscher Staatsbürger.  ( Oder EU ) Als Ausländer ( selbst wenn in Deutschland studiert hast), bekommst du "nur" eine § 10 Zulassung. Mit der kannst du aber ohne Probleme, als Assi arbeiten.

Paka

Michael  
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tascha
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Antwort #3 - 16.07.2008 um 12:24:37
 
hi Inge,

ja, es wurde mir mitgeteilt, dass in Aachen kein Aerztemangel vorliegt. Ich wollte mich in anderem Bundesgebiet bewergen. Aber dann habe ich diesen weiteren Angebot von der Klinik bekommen. Ich werde demnaechst mit dem Vertrag (allerd. nur fuer 3 Monate) eine Arbeitserlaubnis beeintragen muessen. Momentan habe ich eine Aufenthalterlaubnis § 17. Ich weiss nicht, ob mit diesem Vertrag ich einen Aufenthalterlaubnis nach § 18 bekommen kann. Eine Einbuergerungszusicherung wird mir schon reichen, um Berufserlaubnis zu bekommen. Also, ich werde es in Aachen versuchen. Wenn es wieder nicht klappen wird, werde ich wohl doch mich wo anderes bewerben muessen.
Sorry, Inge, dass ich mich immer iwder widerhole.

Gruss
Tascha
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Antwort #4 - 16.07.2008 um 12:34:35
 
Zitat:
Eine Einbuergerungszusicherung wird mir schon reichen, um Berufserlaubnis zu bekommen

sicher?

Zitat:
4.im Besitz einer Einbürgerungszusicherung ist, der Einbürgerung jedoch Hindernisse entgegenstehen, die der Antragsteller nicht selbst beseitigen kann.

Die aushändigung der EBZ bedeutet ja nicht, das man nicht eingebürgert werden kann. Und hier geht's ja um die "Verlängerung über 4 Jahre hinaus".

Der Normalfall wäre also:
Erlaubnis nach BÄO §10 Abs 2 für max 4 Jahre. Während dieser Zeit dann EB und dann halt Approbation etc.
Nur wenn EB nicht möglich (und der EB-Bewerber "unschuldig" ist), kommt dann das mit der EBZ zum Tragen.

Completey IMHO, weil ich von DEM Kram nun wirklich voll keine Ahnung habe (immerhin klingt das gesagte logisch und würde auch Mikaels Beitrag erklären, der in dem Gebiet ja nicht unbeleckt ist)
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tascha
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Antwort #5 - 16.07.2008 um 12:34:48
 
Sorry, noch eine kleine Erlaeuterung. In diesen drei  Monaten werde ich nur wissenschaftlich und nicht klinisch arebeiten. Meine Hoffnung war, dass ich fuer die Zeit eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18 oder eine Niederlassnungserlaubnis bekommen kann. In der Zeit werde ich einen Einbuergerungsantrag stellen koennen. In Bunderregierung Koeln wurde mir gesagt, dass ich auch mit einer EBZ eine Berufserlaubnis bekommen kann. Also, die Zeit ist sicherlich knapp. Ich habe natuerlich Angst, dass ich nur mehr Zeit verlieren werde, weil ich mich nicht mehr bewerbe. Es geht um eine sehr interessante Stelle, aber was hilft es mir schon, wenn es nur um die 3 Monate geht. unentschlossen
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Antwort #6 - 16.07.2008 um 12:49:30
 
Ja, Inge. Es klingt logisch. Wahrscheinlich wird es gar nicht so einfach gehen. Ich werde aber doch fuer die 3 Moante nach Aachen gehen, weil ich momentan keine weitere Option habe. Ich werde in der Zeit sehen, was moglich ist. Ich befuerchte, dass ich in den anderen Gebieten ein anderes Problem haben kann. Ich bin schon 10 Jahre in Deutschland und habe keine abgeschlossene Facharztausbildung. Kann ich trotzdem eine starten? Ich werde wohl nur eine Aufenthaltserlaubnis § 17 fuer die Facharztausbildung bekommen koennen. Sorry, Inge, wenn es dir vorkommt, dass ich immer noch die gleichen Fragen stelle. Ich drehe selbst im Kreis. Manchmal habe ich das Gefuel, dass ich Deutschland verlassen muss. weinend
Michael, vielen Dank fuer deine Antwort. I ch kann nur eine BE beantragewn koennen. Wo ist es einfacher als in NRW? Geht es in Hessen oder in Mainz leichter?
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Mikael321
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Antwort #7 - 16.07.2008 um 14:58:12
 
tascha schrieb am 16.07.2008 um 12:24:37:
es wurde mir mitgeteilt, dass in Aachen kein Aerztemangel vorliegt.
Geh einfach ins Ruhrgebiet. Ich habe letzte Woche Montag 4 Krankenhäuser in Radius von 10 km um unseren Wohnsitz angerufen. ( Weil meine Frau keinen Bock hatte, auf 12 o. mehr Stunden pro Tag hat) Ergebnis :  6 freie Stellen (Anästhesie) ! Mittwoch Vorstellungsgespräch, heute neuer Arbeitsvertrag.  Chirurgie ist noch mehr frei.

So jetzt noch ein wenig Toipic :

Jobzusage ist also hier im Bereich nicht wirklich ein Problem ( RP Arnsberg) Auch das Arbeitsamt spielt in der Regel mit. Damit bekommst du die Zulassung § 10 , wie Inge schon schrieb, für 4 Jahre. Einbürgerung ist auch nicht das Problem, wenn du einen Job hast. 8 Jahre reichen in NRW und auch die 60 Monate Rentennachweis sind kein Problem, da du bei der ärztlichen Rentenversicherung schon einen Rentenanspruch nach 12 bzw. 24 Monaten hast. ( Nicht 60 Monate wie bei der Gesetzlichen RV ) Ich kann gerne weiter helfen, am besten per PM oder Email, da es wohl hier im Forum nicht so richtig Topic ist.



Michael
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tascha
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Antwort #8 - 16.07.2008 um 15:09:53
 
Hi Michael,

vielen Dank fuer deine Antwort. Ich werde mich sicherlich freuen, wenn du mir weiter helfen kannst. n.chechko@gmx.net
Ich habe bis jetzt in der Forschung in der Psychiatrie gearbeitet und wuerde gerne an der Unikilinik bleiben und Facharzt fuer Psychiatrie machen. geht es auch in Ruhrgebiet?
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Ralf
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Antwort #9 - 16.07.2008 um 21:58:57
 
Habe das mal hierher verschoben, da es offensichtlich
eher um die Berufserlaubnis als um die Einbürgerung geht.
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