kanake schrieb am 14.07.2008 um 10:24:27:Gibt's da keine andere Möglichkeit
Grundsätzlich steht ja auch der §36 im Raum. Familiennachzug "sonstiger" FamAng (erwachsene Kinder gehören wohl dazu) zur Vermeidung einer "besonderen Härte".
Läßt sich von hier aus aber nur schwer beurteilen. Insbesondere, da weiterhin "harte" Fakten fehlen! Studiumende 2000 und dann bis 200x trotzdem weiter AB klingt zumindest ungewöhnlich und da wären Einzelheiten vlt nicht schlecht. Ebenso ungewöhnlich ist eine mehr als 2 Jahre (?) dauernde Reiseunfähigkeit (!) auch nicht gerade ein Normalfall. Und was ist mit der Ausreise während des laufenden (?) AE-Antrags? War das eine reine Besuchstour oder erforderliche Voraussetzung für die Erteilung der
AE?
Gerade im Bezug auf die "besondere Härte" (die dann zwingend einzig durch ein
AE zu heilen sein müßte), würde man ggfs auch fragen, warum eine Schwerkranke zwar 3 Jahre in der Heimat gepflegt (Krankenhaus? Familie? von wem eigentlich?) werden konnte, NACH Gesundung der Aufenthalt aber ggfs eine Härte darstellt. Wichtig wäre aber evtl, dass man die Reisunfähigkeit bzw schwere Krankheit nachweisen kann.
Zitat:für den (deutschen) Vater, seine Tochter bei sich zu haben
Wobei hier "deutscher Vater" weit weniger wichtig ist, als "nicht mehr minderjährig". Grundsätzlich ist so eine Situation (dt. Eltern mit ausländischen "erwachsenen" Kindern im Ausland) ja zumindest nicht besonders ungewöhnlich, sondern kommt schon das eine oder andere Mal vor.