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Kontrolle von Fingerabdrücken (Gelesen: 1.442 mal)
Wolke1976
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Kontrolle von Fingerabdrücken
13.07.2008 um 10:23:52
 
Hallöchen,

möchte mich mal kurz vorstellen:

Bin schon mehrere Jahre mit einem Ausländer glücklich verheiratet. Diese Frage, die ich stelle, betrifft mich auch nicht persönlich, sondern hat mit einem Fall zu tun, der mir beruflich über den Weg gelaufen ist ;-
)

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Ein Nigerianer stellte mit falscher Identität einen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft Lagos / Nigeria (das ist schon ein, zwei Jahre her). Ob er damit auch zu einem Besuch nach Europa gekommen ist oder Visum abgelehnt wurde, ist nicht bekannt. Er hat sich dann die ganze Zeit in Nigeria aufgehalten.

Nunmehr ist der selbe Nigerianer wahrscheinlich illegal in die BRD eingereist (nicht genau bekannt), möchte hier jetzt unter seinem richtigen Namen einen Asylantrag stellen. Es wäre ein Asylerstverfahren.

Er befürchtet jedoch, dass die Fingerabdrücke bei der Botschaft (im alten Visumsverfahren) mit den dann neuen Fingerabdrücken (im Asylverfahren) abgeglichen werden und er dann Ärger wegen dem damals falschen Namen bekommt.

Daher ist die Frage, ob sich die Botschaft in Lagos wirklich die Mühe macht, die Fingerabdrücke von Visaantragstellern bzw. Asylantragstellern immer abzugleichen.

Falls hier jemand in der Richtung Erfahrungswerte hat, bitte ich um kurze Mitteilung.
Problem ist, dass er Angst hat, diesen Asylantrag zu stellen und evtl. auch eine psychische Erkrankung vorliegt.
Aber er kann ja nicht ewig "in der Luft hängen".

Viele Grüße

Wolke1976
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thom
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Beiträge: 865

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Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 13.07.2008 um 10:43:06
 
Hi,
falls er denn echte Asylgründe hätte, wäre das Beschaffen falscher Papiere und der Visumantrag damit ja vielleicht erklärbar. Da er dann ziemlich gut organisiert ist, könnte man auch erwarten, dass er diese Gründe besonders gut belegen kann.
Falls er keine hat...
thom
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #2 - 14.07.2008 um 03:24:16
 
Zu den Fingerabdrücken, diese wurden nach Abnahme von der Botschat in Lagos sicherlich den Behörden in Deutschland übersandt, ein Fingerabdruckvergleich wird sicherlich auch nicht an der Botschaft sondern bei den Experten entsprechender behörden in Deutschland gemacht.
Sinn und Zweck der Fingerabdruckabnahme ist ja gerade das man verhindern will das jemand sich eine Zweitidentität beschafft oder um Illegaleoder doppelte Identität/Fälschungen identifizieren zu können.

Wie thom schon sagt, wenn er dafür nicht gute Gründe hat, wenn er nicht verfolgt wird....
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Wolke1976
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i4a rocks!


Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 16.07.2008 um 21:49:12
 
Hallo,

erstmal Danke für eure Antworten. Es ist halt so, dass ich beim Anwalt bin und er unser Mandant ist und supergroße Panik hat, den Asylantrag zu stellen. Die genauen Gründe sind mir nicht bekannt, aus denen er Asyl beantragen will, da er mit einem Kollegen gesprochen hat. Aber uns hat diese Frage auch grundsätzlich interessiert.

Vielen Dank nochmals

Wolke1976  Smiley
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