Hallöchen,
möchte mich mal kurz vorstellen:
Bin schon mehrere Jahre mit einem Ausländer glücklich verheiratet. Diese Frage, die ich stelle, betrifft mich auch nicht persönlich, sondern hat mit einem Fall zu tun, der mir beruflich über den Weg gelaufen ist ;-
)
Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein Nigerianer stellte mit
falscher Identität einen Visumsantrag bei der deutschen Botschaft Lagos / Nigeria (das ist schon ein, zwei Jahre her). Ob er damit auch zu einem Besuch nach Europa gekommen ist oder Visum abgelehnt wurde, ist nicht bekannt. Er hat sich dann die ganze Zeit in Nigeria aufgehalten.
Nunmehr ist der selbe Nigerianer wahrscheinlich illegal in die BRD eingereist (nicht genau bekannt), möchte hier jetzt unter seinem richtigen Namen einen Asylantrag stellen. Es wäre ein Asylerstverfahren.
Er befürchtet jedoch, dass die Fingerabdrücke bei der Botschaft (im alten Visumsverfahren) mit den dann neuen Fingerabdrücken (im Asylverfahren) abgeglichen werden und er dann Ärger wegen dem damals falschen Namen bekommt.
Daher ist die Frage, ob sich die Botschaft in Lagos wirklich die Mühe macht, die Fingerabdrücke von Visaantragstellern bzw. Asylantragstellern immer abzugleichen.
Falls hier jemand in der Richtung Erfahrungswerte hat, bitte ich um kurze Mitteilung.
Problem ist, dass er Angst hat, diesen Asylantrag zu stellen und evtl. auch eine psychische Erkrankung vorliegt.
Aber er kann ja nicht ewig "in der Luft hängen".
Viele Grüße
Wolke1976