wannaknow schrieb am 10.07.2008 um 14:31:28:Dürfte er wieder einreisen wenn die beiden im kosovo heiraten?
Na, da wäre vorher einiges zu regeln. -
Ich gehe davon aus, dass der Bekannte ausgewiesen und abgeschoben worden ist. Damit hat er eine lebenslange
Einreisesperre erhalten. -
Diese kann auf Antrag nachträglich befristet werden. Der Antrag müsste begründet sein (beabsichtigter Ehegattennachzug zur deutschen Ehegattin wäre sicher solch eine Begründung). - Allerdings wären in Zusammenhang mit dem Antrag und seiner Bearbeitung die Kosten, die in Zusammenhang mit Ausweisung und Abschiebung entstanden sind, zu begleichen - über die Höhe der Kosten informiert die zuständige
ABH. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, nicht selten sind da aber erhebliche Beträge zu begleichen.
Bei einer vorangegangenen erheblichen Straftat (die scheint hier vorzuliegen) ist allerdings eine kurzfristige Befristung auch nach Zahlung der Kosten keinesfalls immer "garantiert". Grundsätzlich wird man eine nachgewiesene Zeit straffreien Lebens vom seinerzeitigen Delinquenten im Herkunftsland verlangen - Nachweis regelmäßig durch entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis. -
Wie dann letztlich tatsächlich befristet wird, wird schlussendlich eine Frage der Interessenabwägung und des Einzelfalles sein. - Auf der einen Seite stünde die neu gegründete Familie , auf der anderen Seite das (berechtigte) Interesse der BRD, dass Dein Bekannter für die Zukunft Gewähr für ein gesetzestreues Leben in Deutschland bietet.
Ist all dies geklärt, bezahlt usw. könnte erfolgreich ein Ehegattennachzug (entsprechendes Visaverfahren) betrieben werden, vorher nicht!
=schweitzer=