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Einreisesperre - wie lange? (Gelesen: 2.508 mal)
Spartakus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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16.07.2008 um 00:03:48
 
Hallo liebes Team,

ich habe auch noch eine Frage zum Thema.

Mein Mann hat auch eine Einreisesperre wegen illegalen Aufenthalt
in der BRD. Die ABH sagt so ca. 1 bis 1,5 Jahre. Er ist auch vorher abgeschoben worden und wir begleichen gerade die Abschiebekosten.
Die Einreisesperre ist befristet worden und er ist schon 7 Monate im Ausland. Er ist Albaner ich bin Deutsche muß ich die FZF bei der ABH
in meiner Stadt beantragen oder da wo er gemeldet war ? Ich lebe in Hannover und hier haben wir auch geheiratet 2007.

Doch dann musste er freiwillig ausreisen in sein Heimatland und jetzt warten wir die Zeit ab.

was kann ich tun damit er schnell wieder bei mir in Hannover ist ?

LG Spartakus
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.07.2008 um 00:22:43
 
Auf welches Datum ist denn die Sperre befristet
worden? Das fehlt schon (sehr) als Info um was
zu deinen Fragen sagen zu können.

..

Hab das abgetrennt. Bitte keine neue Sach-
verhalte an alte Freds anhängen, auch wenn
ie ähnlich erscheinen mögen.
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« Zuletzt geändert: 16.07.2008 um 00:33:50 von N/V »  
 
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Spartakus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 17.07.2008 um 18:37:44
 
Danke für die Antwort,

Das genaue Datum steht noch nicht fest da die Sachbearbeiterin
in den Urlaub gefahren ist 4 Wochen. Wenn Sie wieder da ist wird
das Datum festgesetzt dann kann ich genaue Information weitergeben.

Bis bald Spartakus
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Spartakus
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Antwort #3 - 20.10.2008 um 19:43:40
 
Hallo guten Abend,

die Einreisesperre ist auf 3 Jahre befristet worden  von der ABH .

Wir sind verheiratet und mein Mann war in der BRD nie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden  nur zu 3 Geldstrafen und  einen Verstoß gegen das Waffengesetzt aber das war Notwehr  mein EX- Freund  wollte Ihn töten. Also hat er auch noch Blutrache das ist so in Albanien. Meine Frage an Euch ! Wie sieht es mit einer Klage dagegen aus  an welches Gericht muß ich mich wenden?  Den Widerspruch gegen den Bescheid habe ich schon zur ABH geschickt .  Die Abschiebekosten werden auch gerade beglichen.

Gruß Spartakus
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reinhard
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Antwort #4 - 20.10.2008 um 19:53:48
 
Die Einreisesperre ist ja für ihn, er müsste FZF-Visum beantragen, er müsste auch klagen. Du kannst das tun, wenn Du Vollmacht hast.

Wenn der Bescheid der Ausländerbehörde da ist, steht da eine Belehrung über die möglichen Rechtsmittel drauf. Zuständig ist das Verwaltungsgericht, zu dem die Ausländerbehörde gehört. Das müsste dann aber auf dem ABH-Bescheid drauf stehen.
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Spartakus
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Antwort #5 - 20.10.2008 um 20:05:02
 
Hallo Reinhardt,

danke für die Antwort von dir und noch ein paar Sachverhalte von mir.

meine Anwältin wartet auf die Akte und will dann eine Begründung schreiben mit Inhalt . Sollte das abgelehnt sein   werden wir klagen. eine Vollmacht habe ich von meinem Ehemann schon lange und die Anwältin auch.  Es irritiert mich das die Sachbearbeiterin 1,5 Jahre sagt und der Stellenleiter 3 Jahre sagt ohne die Auslandsaufenthaltzeiten anzurechnen.  Und auf dem Bescheid steht keine Adresse vom Verwaltungsgericht nur von der ABH .
Was sagst du dazu?

Gruß Spartakus
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reinhard
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Antwort #6 - 20.10.2008 um 20:22:22
 
Es kommt schon vor, dass der Leiter anders entscheidet als die Sachbearbeiterin. Letzlich ist es "Der Landrat" oder "Der Bürgermeister", der den Bescheid verantwortet.

Steht denn auf dem Bescheid eine Rechtsmittelbelehrung? "Gegen diesen Bescheid ist Klage zulässig, zu erheben innerhalb von..." oder so etwas?

Aber Deine Anwältin sollte das sowieso alles wissen, also besprich es in Ruhe mit ihr, wenn die Akte da ist.

Bei einer Sperre muss man immer berücksichtigen, was er gemacht hat (negativ) und welche Bindungen (Ehe, Kind) er hier hat (positiv) und das abwägen. Und das Ergebnis der Ausländerbehörde kann man vom Gericht noch mal überprüfen lassen.
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Spartakus
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Antwort #7 - 20.10.2008 um 20:30:48
 
Ok danke Reinhard,

ich werde klagen wenigstens auf 2 Jahre drück uns die Daumen.

halte dich auf dem laufenden und bis bald . Ich weiß jetzt welches Verwaltungsgericht für uns zuständig ist !der Nachteil  es ist in Sachsen Anhalt .  Thema Ausländerfeindlichkeit.

Gruß Spartakus
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