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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> einreisesperre nach haft
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Beitrag begonnen von wannaknow am 10.07.2008 um 14:31:28

Titel: einreisesperre nach haft
Beitrag von wannaknow am 10.07.2008 um 14:31:28
Hallo!

Ich hab mal ne frage ich habe einen Bekannte der wegen drogenhandels gesessen hat,er wurde jetzt abgeschoben zurück in den Kosovo ,seine Freundinn ist noch hier,sie ist auch Deutsche.Die beiden sind noch nicht verheiratet! Dürfte er wieder einreisen wenn die beiden im kosovo heiraten?

Titel: Re: einreisesperre nach haft
Beitrag von schweitzer am 10.07.2008 um 14:42:12

wannaknow schrieb am 10.07.2008 um 14:31:28:
Dürfte er wieder einreisen wenn die beiden im kosovo heiraten?  


Na, da wäre vorher einiges zu regeln. -

Ich gehe davon aus, dass der Bekannte ausgewiesen und abgeschoben worden ist. Damit hat er eine lebenslange Einreisesperre erhalten. -

Diese kann auf Antrag nachträglich befristet werden. Der Antrag müsste begründet sein (beabsichtigter Ehegattennachzug zur deutschen Ehegattin wäre sicher solch eine Begründung). - Allerdings wären in Zusammenhang mit dem Antrag und seiner Bearbeitung die Kosten, die in Zusammenhang mit Ausweisung und Abschiebung entstanden sind, zu begleichen - über die Höhe der Kosten informiert die zuständige ABH. Die Zahlung kann in Raten erfolgen, nicht selten sind da aber erhebliche Beträge zu begleichen.

Bei einer vorangegangenen erheblichen Straftat (die scheint hier vorzuliegen) ist allerdings eine kurzfristige Befristung auch nach Zahlung der Kosten keinesfalls immer "garantiert". Grundsätzlich wird man eine nachgewiesene Zeit straffreien Lebens vom seinerzeitigen Delinquenten im Herkunftsland verlangen - Nachweis regelmäßig durch entsprechendes polizeiliches Führungszeugnis. -

Wie dann letztlich tatsächlich befristet wird, wird schlussendlich eine Frage der Interessenabwägung und des Einzelfalles sein. - Auf der einen Seite stünde die neu gegründete Familie , auf der anderen Seite das (berechtigte) Interesse der BRD, dass Dein Bekannter für die Zukunft Gewähr für ein gesetzestreues Leben in Deutschland bietet.

Ist all dies geklärt, bezahlt usw. könnte erfolgreich ein Ehegattennachzug (entsprechendes Visaverfahren) betrieben werden, vorher nicht!

=schweitzer=

Titel: Re: einreisesperre nach haft
Beitrag von maki am 10.07.2008 um 14:36:13
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Was genau passiert kann man nicht sagen, hängt von der schwere der Vergehen u.a. ab.


Titel: Re: einreisesperre nach haft
Beitrag von fons am 16.07.2008 um 00:22:43
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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