ariama schrieb am 03.07.2008 um 14:36:38:Dafür müssten wir erst ein Visum beantragen, was wir leider nicht bekommen werden (soweit ich weiß), weil ich dafür als Studentin nicht die notwendigen Bedingungen erfülle (Wohnungsgröße, Mindesteinkommen).
Sollte für den Familiennachzug zu einem deutschen Staatsbürger keine Rolle spielen, außer in bestimmten Sonderfällen.
Hast Du außer der deutschen Staatsanghörigkeit noch eine andere? Hast Du längere Zeit im Ausland gelebt?
Wenn die Antwort auf beide Fragen "nein" ist, sollte ein Visum kein Problem sein.
Falls Dein Mann kein Deutsch spricht, könnten eventuell fehlende Sprachkenntnisse ein Hindernis sein; da gibt es aber Ausnahmen für Hochschulabsolventen.
Ich würde mal bei Deiner Ausländerbehörde nachfragen ...
Eduard
Nachtrag:
Schweizer war schneller, aber vielleicht ist der Hinweis auf Erleichterungen für Hochschulabsolventen nützlich ...
2. Nachtrag:
Was wäre eigentlich, wenn die
TS zwar nicht die nigerianische, aber die spanische Staatsangehörigkeit besäße. Dann könnte sie wohl auch darauf verwiesen werden, die Ehe in Spanien zu führen, oder?