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Besuchervisum für Deutschland (Gelesen: 5.050 mal)
extensa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.07.2008 um 20:16:58
 
Erst einmal ein Hallo an alle,

Mein Name ist Daniel und ich bin 22 Jahre alt.

Ich habe jetzt schon fast 1 Jahr eine Freundin ein Weißrussland. Sie ist auch 22 Jahre alt und jetzt wollte ich sie für 2 Wochen zu mir nach Deutschland einladen. Jetzt meine Frage was ich alles dafür brauche und ob wir überhaupt eine Chance haben das sie mich hier in Deutschland besuchen darf.

Nun einige Fakten zu ihr

- Sie ist 22 Jahre alt
- Sie spricht noch kein Deutsch aber sehr gut Englisch.
- Sie hat momentan keinen Job, Ihre Firma hat pleite gemacht.
- hatte noch Kein Visum für Deutschland oder ein anderes Land in Europa.

Ich habe mich auch schon etwas schlau gemacht, und habe eine Versicherung für sie abgeschlossen, mein Vater übernimmt die Verpflichtungserklärung weil ich noch Studiere und ich lege Kopieen meiner Visas für Belarus bei damit sie sehen das ich schon ein paar mal drüben war (insg. 4 mal und dann haben wir uns noch in der Ukraine getroffen). Was mir jetzt noch sorgen macht ist wie wir ihre Rückkerbereitschaft beweisen können. Soll ich an die Botschaft noch ein direktes Anschreiben richten oder soll sie Dokumente ihrer Verwanten vorlegen ?? Ich habe auch schon mit einer Deutschen Beamtin von der Botschaft gesprochen, aber ich mache mir irgendwie immer noch Sogen das es nicht klappt.

Vielleicht könnt ihr mir ja mit ein paar Tipps helfen das wir bessere
Chancen haben, oder das wir überhaupt eine Chance haben !

Danke schon mal im Vorraus !!
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Antwort #1 - 02.07.2008 um 23:04:53
 
Hallo Daniel,

hiermit:

extensa schrieb am 02.07.2008 um 20:16:58:
Was mir jetzt noch sorgen macht ist wie wir ihre Rückkerbereitschaft beweisen können.


hast Du den Finger auf dem wunden Punkt. - Die Chancen dürften grundsätzlich nicht so besonders gut stehen für ein Besuchsvisum. Aber es wird natürlich jeder Einzelfall für sich betrachtet.

Etwas günstiger könnte es evtl. aussehen, wenn nicht Du, sondern z.B. Dein Vater oder noch besser eine andere weibliche Person sie einladen würde. Junger lediger Mann läd junge ledige Frau ohne wirkliche Bindungen im Herkunftsland ein - da kommt man eher als bei anderen Konstellationen auf die Idee, dass letztlich etwas anderes geplant sein könnte als nur ein Besuch.  Zwinkernd

Andere Alternative: Wenn sie als Touristin mit einem Schengenvisum kommen könnte - zwar gibt es auch dafür keine Garantie, aber wenn es ansonsten realistisch wäre ...

Einen Generalgarantietipp gibt es allerdings nicht., außer dem: Seid, wie Ihr es auch angeht, ehrlich, das währt am Ende am längsten!


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Antwort #2 - 02.07.2008 um 23:41:53
 
extensa schrieb am 02.07.2008 um 20:16:58:
Sie hat momentan keinen Job, Ihre Firma hat pleite gemacht.


Sorry, da ist es eigentlich egal wer einlädt.
Jung, ledig, ungebunden und ohne Job, da dürfte es erhebliche Zweifel an der Verwurzelung im Heimatland geben und die Rückkehrbereitschaft angezweifelt werden.

Sorry korrigiere Schweitzer selten, aber selbst wenn hier Papa oder Mama oder Schwester einlädt ändert dies wenig an der unvorteilhaften Situation. Das Eltern gerne vorgeschoben werden ist auch bekannt, manchmal schon alleine weil das Kind mangels ausreichenden eigenen Einkommens keine VE machen kann.
Bitte nicht empfehlen, da sind wir mißtrauisch genug, das dies
wirklich vorteilhaft ist.
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Antwort #3 - 03.07.2008 um 07:50:06
 
Einbeck schrieb am 02.07.2008 um 23:41:53:
Sorry korrigiere Schweitzer selten


I wo, Einbeck, das hat keine Entschuldigung nötig - es ist vielmehr gut, dass Du das noch einmal so klargestellt hast. Ich habe ja letztlich keine unmittelbaren praktischen Erfahrungen, was das Visavergabewesen angeht. Meine aufgezeigten "Alternativen" sollten auch gerade nicht dahin zielen, Illusionen zu verbreiten. Insofern ist Deine Klarstellung richtig und notwendig, so bitter sie für Daniel sein mag - aber es ist allemal besser, er weiß, woran er ist.

=schweitzer=
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Antwort #4 - 03.07.2008 um 09:33:34
 
Ja das ist natürlich schade, aber dann kann ich so wie es aussieht meine Freundin ja nie zu mir einladen das kann es doch auch nicht sein
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Antwort #5 - 03.07.2008 um 09:39:41
 
extensa schrieb am 03.07.2008 um 09:33:34:
Ja das ist natürlich schade, aber dann kann ich so wie es aussieht meine Freundin ja nie zu mir einladen das kann es doch auch nicht sein

Versuch mach Klug!

Ohne den Versuch zu wagen, wirst du es nie erfahren. Aber umso kürzer die Zeit des Visums beantragt wird, desto besser die Chancen. Da dürften die angedachten zwei Wochen sicherlich realistisch sein.

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Antwort #6 - 03.07.2008 um 10:33:20
 
Zitat:
Aber umso kürzer die Zeit des Visums beantragt wird, desto besser die Chancen


Das habe ich schon oft gehört und offenbar (?) entspricht das auch der gängigen Praxis.
Vielleicht bin ich ja bischen "fest" im Kopf, aber wo ist in dieser Aussage aus Botschaftssicht der Unterschied in der Bewertung der "ehrenwerten" (Rückkehr-) Absicht des Antragstellers?

Wenn ich mit einem abgelaufenen Tourivisum illegal in D. bleiben möchte, dann habe ich diesen Entschluss doch vermutlich bereits vor der Einreise ins Auge gefasst und nicht in Woche 3-12  meines legalen Aufenthalts in D. plötzlich entwickelt? Oder ist D. nach Ablauf von "kurzen" 2 Wochen plötzlich so ein "Magnet" ? Gibt es da statistische Erfahrungswerte?

OT.: War da selber mal ein bischen betroffen. Beim ersten Visum für meine damalige Freundin waren 2 Wochen auch kein Problem, aber 1 Monat "unmöglich"

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Antwort #7 - 03.07.2008 um 11:13:17
 
@ jetflyer

Bei der sog. Rückkehrbereitschaft geht es sicherlich nicht alleine darum, dass jemand illegal in Deutschland bleiben möchte. Das dürfte wohl der geringste Teil vorhaben, sondern eher darum, dass man in dieser Zeit nicht heiratet. Bei einem zweiwöchigen Aufenthalt dürfte es wohl kaum möglich sein, das zu organisieren, im Gegensatz zu drei Monaten Aufenthalt. Zwinkernd

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Antwort #8 - 03.07.2008 um 12:11:30
 
@Trixie

Dann lassen wir die Botschaften am besten in dem Glauben, das man in 2 Wochen nicht eine Heirat in D. (oder gar DK) organisieren kann.  Zwinkernd So gibt es wenigstens für manche die Möglichkeit eines Kurzbesuchs..

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Antwort #9 - 03.07.2008 um 12:41:47
 
@ jetflyer

Auch wenn eine Hochzeit in der kurzen Zeit organisierbar ist, dürfte das Thema mit der AE deswegen immer noch nicht vom Tisch sein.
--> Ehrenrunde in die Heimat und FZF beantragen.
Damit ist ja auch die Rückkehrbereitschaft belegt. Zwinkernd

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Antwort #10 - 03.07.2008 um 13:01:00
 
Wenn ich mir das hier alles so durchlese, dann habe ich irgendwie keinen Mut mehr ein Visum zu beantragen wie kann ich denn ihre Rückkerbereitschaft beweisen
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Antwort #11 - 03.07.2008 um 13:18:45
 
extensa schrieb am 03.07.2008 um 13:01:00:
wie kann ich denn ihre Rückkerbereitschaft beweisen  


Lies dir einfach die Beiträge von Einbeck durch. Er hat sich zu diesem Thema schon öfters sehr ausführlich geäußert. Besser wie er, kann man es nicht schreiben.

trixie
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Antwort #12 - 03.07.2008 um 14:18:14
 
jetflyer schrieb am 03.07.2008 um 10:33:20:
Das habe ich schon oft gehört und offenbar (?) entspricht das auch der gängigen Praxis.
Vielleicht bin ich ja bischen "fest" im Kopf, aber wo ist in dieser Aussage aus Botschaftssicht der Unterschied in der Bewertung der "ehrenwerten" (Rückkehr-) Absicht des Antragstellers?

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Kürzer, diese Aussage muss man im Zusammenhang sehen und nutzt auch nicht jeden etwas. Manchmal sind wir hier zu allgemein und zu pauschal.

Kürzer würde ich eher in Zusammenhang mit Besuchsvisaanträgen der arbeitenden Bevölkerung sehen,  wer hat schon 3 Monate Urlaub. Wer als Arbeitender 3 Monate Besuchsvisa will, sollte schon besondere Umstände belegen können, ansonsten sind in diesem Falle kürzere Zeiträume, die den üblichen Urlaubszeiten entsprechen, glaubwürdiger.

extensa schrieb am 03.07.2008 um 13:01:00:
Wenn ich mir das hier alles so durchlese, dann habe ich irgendwie keinen Mut mehr ein Visum zu beantragen wie kann ich denn ihre Rückkerbereitschaft beweisen


Aus dem was Du bisher zum Sachverhalt gesagt hast, läßt sich keine positive Rückkehrbereitschaft schließen.
Was könnte dafür sprechen?
Sorry, dazu müßte man sie oder Antrag kennen.

Um es genau zu wissen, ob man ein Visa bekommen kann, muss man aber einen Antrag stellen, hier bei info4alien wird der Antrag nicht bearbeitet oder Visa erteilt/abgelehnt.
Meine Aussage ist auch nur eine Einschätzung aus meiner Sicht auf Basis der hier vorliegenden Info.

Du sagst nie zu Dir einladen, sorry....
auch sind dies immer Entscheidungen die für den aktuellen Zeitpunkt (die momentanen Lebensumstände gelten) gelten, die Zukunft kennt niemand und mit Job und Einkommen sieht es schon wieder viel besser aus.

Z.B. bei Studenten die in Semesterferien reisen wollen sieht man Rückkehrbereitschaft, da diese ja Ihr Studium regelmäßig normalerweise fortsetzen werden.

Visaentscheidungen sind entscheidung über den Sachverhalt des Einzelfalles und jeder Visaantrag und somit Sachverhalt ist anders.
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Antwort #13 - 03.07.2008 um 18:00:20
 
Wie kann ich denn ihre Rückkehrbereitschaft beweisen
ihr Rückfahrticket beilegen es muss doch Wege
geben ??

Gruß
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Antwort #14 - 04.07.2008 um 09:44:56
 
extensa schrieb am 03.07.2008 um 18:00:20:
ihr Rückfahrticket beilegen es  

Was soll ein Rückflugticket belegen? Doch nur, dass man sich finanziell um die Heimreise gekümmert hat.

Aber u. U. läßt sich ein solches Ticket auch wieder stornieren. Zwinkernd

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