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was kann ich tun,welches visum kann ich beantragen (Gelesen: 3.154 mal)
hellboy1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag was kann ich tun,welches visum kann ich beantragen
13.06.2008 um 09:39:02
 
Hallo alle zusammen
Habe durch zufall euer bord gefunden und sage euch erstmal das ich es super finde.
So nun meine frage ,weiß aber nicht ob ich hier richtig bin,meine freundin kommt aus Kenia ,besucht ihre schwester ,habe sie kennen gelernt und haben uns verliebt,da sie nur ein Visum für 1,5 monate hatte habe ich es verlängern lassen bei der ALB,hat alles ohne probleme geklappt,sie hat ein schengen Visum.So meine frage ist wenn es abläuft und sie zurück nach kenia geht (bin jetzt schon ganz traurig)will ich ein neues beantragen ,noch mal verlängern geht nicht da die 90 tage ausgeschöpft sind oder gibt es noch eine andere möglichkeit
1. wann soll ich es beantragen(ausreise ist der 20.07.08)
2.was für eins soll ich beantragen,zwecks spätere heirat
3.kann mann in dänemark immer noch problemlos heiraten,so das mann in deutschland keine probleme mit der ALB bekommt
4.muß sie deutsch kentnisse haben für ein neues visum
Wäre nett wenn ihr uns helfen könntet.
viele grüße
Hellboy1
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.06.2008 um 10:20:26
 
zu 1.:
du kannst gar nix beantragen, denn du benötigst kein Visum sondern deine Freundin

zu allen anderen Fragen bitte erstmal die Suchfunktion nutzen
da wirst du schon viele Info's erhalten
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 13.06.2008 um 10:43:25
 
hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:
1. wann soll ich es beantragen(ausreise ist der 20.07.08)


Nicht Du, sondern sie müsste es beantragen. Entscheidend für die Berechnung der Tag ihrer Ausreise, sondern der Tag Ihrer Einreise. - Nehmen wir an, das war der 20.04.2008. - Es gilt folgendes:

Zitat:
Wie werden die 90 Tage/Halbjahr Aufenthalt berechnet?
Es handelt sich nicht um ein Kalenderhalbjahr. Das Halbjahr beginnt mit dem ersten Tag der Einreise. Erfolgt diese z.B. am 20.02., endet der Zeitraum am 20.08. Die 90 Tage müssen nicht am Stück "genommen" werden, sie können auch gestückelt werden. So zählen dann auch sehr kurzfristige Aufenthaltszeiten mit zu den 90 Tagen.
(Lies mal in de FAQ nach!)

Bei meiner Annahme hier, würde der Zeitraum also am 20.10.2008 enden.

Für ein weiteres Besuchsvisum empfehle ich übrigens, dass sie wieder zu ihrer Schwester fährt. Ihre Rückkehrbereitschaft ließe sich dann glaubhafter belegen als wenn sie zu Dir, alleinstehendem, jungen Mann kommen möchte.

hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:
2.was für eins soll ich beantragen,zwecks spätere heirat


Wieder: SIE muss es beantragen. Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, wäre ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland das Richtige.

Informationen, welche Dokumente für eine Eheschließung in Deutschland erforderlich sind, bekommst Du beim Standesamt bzw.
hier
. (Blaues bitte klicken!)

Bei einer Eheschließung in Kenia wäre in der Folge ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. Zur Eheschließung in Kenia gibt es
hier
Informationen.

Erschwerend ist in Zusammenhang mit der notwendigen Legalisation von Papieren, dass Kenia zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen zählt. Deshalb ist insgesamt mehr Zeit einzuplanen und sind einige Besonderheiten zu beachten, die auf
diesem Merkblatt
der Deutschen Botschaft in Nairobi nachzulesen sind.

Für weitere Fragen zur jeweiligen Visabeantragung wäre auch die Botschaft der richtige Ansprechpartner.

hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:
3.kann mann in dänemark immer noch problemlos heiraten


Nein, es ist schwierger geworden. Ich "empfehle" es regelmäßig nicht mehr. Gib mal "Heiraten in Dänemark" in die Suchfunktion dieses Forums ein - Du wirst dann besser verstehn, was ich meine. Es gibt aber zu dieser Frage durchaus unterschiedliche Auffassungen.

hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:
4.muß sie deutsch kentnisse haben für ein neues visum


Für ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. zum Zwecke des Ehegattennachzugs muss sie bei der Beantragung Deutschkenntnisse der Stufe A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen - regelmäßig durch Zertifikat des Goetheinstituts. Näheres findest Du
hier
.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.

=schweitzer=


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #3 - 03.07.2008 um 19:03:48
 
Hallo
Danke erst mal für die beantwortung,habe noch eine frage,und zwar meine freundin ist hier in deutschland,visum wurde von mir verlängert,kann sie ein sprachvisum beantragen,sie kommt aus kenia,ist ein besuchervisum sie besucht ihre schwester,wir waren bei der Caritas und die sagten uns es wäre möglich,um aber es genau zu wissen wollte ich euch mal fragen was ihr dazu meint ,und sie muß sich dann für die zeit der schule versichern ,welche wird von der ALB annerkannt,wir haben jetzt die von dem adac genommen auslandsversicherung,oder muß sie sich bei der aok versichern,wäre nett wenn ihr mir schnell antworten könntet,denn die zeit wird knapp.
Danke im voraus
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.07.2008 um 19:31:50
 
Einen großen Gefallen machst du uns damit, die
GROSS-
und
kleinschreibung
zu beachten. Die Texte lesen sich damit leichter und zeugt auch von Respekt, den du auch von uns bei den Antworten erwartest. Zwinkernd

hellboy1 schrieb am 03.07.2008 um 19:03:48:
visum wurde von mir verlängert

Wohl eher von der ABH! Zwinkernd

hellboy1 schrieb am 03.07.2008 um 19:03:48:
wir waren bei der Caritas und die sagten uns es wäre möglich,

Ist immer schön zu erfahren, was die Caritas alle so weiss. Kommst scheinbar nun öfters vor, dass caritative Einrichtung zum Entscheidungsträger von Aufenthalten mutieren.

Dass man das Visum deiner Freundin verlängert hat, war der allgemeinen Erfahrung nach schon ein großes Entgegenkommen, da dies nicht selbstverständlich ist.

Einen langfristigen Aufenthalt basierend auf ihr jetziges Visum ist vom Gesetz her nun gar nicht vorgesehen, d. h. sie müßte wieder ausreisen und ein neues Visum beantragen.

Es kann aber natürlich sein, dass euere ABH alle Hühneraugen zudrückt und eine AE erteilt. Der Regelfall ist das nicht und wenn die ABH keine AE erteilt, wäre das rechtlich auch korrekt.

Die jetzige KV wird sie evtl. auch weiter versichern. Es gibt aber Versicherungsgesellschaften, bei denen eine Verlängerung nicht mehr möglich ist. also einfach nachfragen.

Wenn die Zeit knapp ist, solltest möglichst bald das Gespräch mit der ABH suchen. Die wird über den Antrag entscheiden und dir sagen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen.

trixie



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hellboy1
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Antwort #5 - 03.07.2008 um 19:51:43
 
[size=14][/size]Okay sorry,kenn mich hier nicht so aus,ich denke das es aber nicht ein entgegenkommen von der ALB ist sondern das ihr ja 90 tage zustanden laut gesetzt,da sie vorher nur drinstehen hatte 1,5 Monate.aber okay kann sie ein sprachvisum noch beantragen und wird mann es erlauben ,wenn alle vorausetzungen vorhanden sind,anmeldung an einen intensivkurs,versicherung ,also würde die versicherung bei dem ADAC ausreichen,habe ich das so richtig verstanden
Danke
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.07.2008 um 20:00:17
 
schweitzer schrieb am 13.06.2008 um 10:43:25:
Nein, es ist schwier[i]ger geworden. Ich "empfehle" es regelmäßig nicht mehr. Gib mal "Heiraten in Dänemark" in die Suchfunktion dieses Forums ein - Du wirst dann besser verstehn, was ich meine. Es gibt aber zu dieser Frage durchaus unterschiedliche Auffassungen.


Betreffend die unmittelbare Erteilung einer deutschen AE und ggf. die Frage, ob über die Geltung der dänischen Heiratsurkunde hinaus die dort genannten Eheleute auch als miteinander verheiratet anzusehen seien.

Man beachte ferner, daß die dänischen Behörden nunmehr Familienstandsbescheinigungen aller bisherigen Wohnsitzländer sehen wollen - so zumindest die Angaben von Tondern.

Gruß, ULF
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Antwort #7 - 03.07.2008 um 20:04:31
 
hellboy1 schrieb am 03.07.2008 um 19:51:43:
Okay sorry,kenn mich hier nicht so aus,ich denke das es aber nicht ein entgegenkommen von der ALB ist sondern das ihr ja 90 tage zustanden laut gesetz


Sorry, doch dies ist ein Zugeständnis der ABH  eher die Ausnahme und nicht die Regel..

Möchte es mal klar sagen,  vorallem weil ich die Wortwahl und Anspruchhaltung "zusteht" nicht gut finde, das Gesetz sagt nicht das Ihr etwas zusteht
sondern das Ihr ein Schengen Visa für max. 90 tage Aufenthalt erteilt werden kann, einen Anspruch darauf hat Sie nicht.
Erteilt wird es auch nur wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt.
Wahrscheinlich wurde das Visa wie beantragt, belegt und nachgewiesen auch mit Flugreservierung erteilt.

Ein Schengenvisa zu Besuchszwecken kann man nicht in ein Sprachkursvisa umwandeln, bitte ausreisen und das Visa im Heimatland beantragen.
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trixie
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Antwort #8 - 03.07.2008 um 20:15:08
 
hellboy1 schrieb am 03.07.2008 um 19:51:43:
kenn mich hier nicht so aus,

Das scheint auch bei der Shift-Taste deines PCs zu schein. Laut lachend

hellboy1 schrieb am 03.07.2008 um 19:51:43:
denke das es aber nicht ein entgegenkommen von der ALB ist sondern das ihr ja 90 tage zustanden laut gesetzt

Sorry Sportsfreund, da irrst du dich gewaltig.
Oder hast du ein anderes Gesetz als wir hier? Laut lachend

Zitat:
§ 6 Visum


(1) Einem Ausländer kann

1. ein Schengen-Visum für die Durchreise oder

2. ein Schengen-Visum für Aufenthalte von bis zu drei Monaten pro Halbjahr (kurzfristige Aufenthalte)

erteilt werden,
...


Du siehst selber, dass einem Ausländer nicht einmal ein Visum zusteht, sondern es kann erteilt werden, geschweige denn den Anspruch auf 90 Tage zu erhaben.

Deshalb nochmals meine Aussage, dass deine Freundin eine gutmütige SB gehabt hat, weil auch eine Verlängerung nicht so ohne weiteres vorgesehen ist.

Zitat:
§ 6
...
3) Ein nach Absatz 1 Satz 1 erteiltes Schengen- Visum kann in besonderen Fällen bis zu einer Gesamtaufenthaltsdauer von drei Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten Einreise an verlängert werden.


Hier die Bedingungen für einen längerfristen Aufenthalt.

Zitat:
§ 6
(4) Für längerfristige Aufenthalte ist ein Visum für das Bundesgebiet (nationales Visum) erforderlich, das vor der Einreise erteilt wird. Die Erteilung richtet sich nach den für die Aufenthaltserlaubnis, die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG geltenden Vorschriften. Die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts mit einem nationalen Visum wird auf die Zeiten des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG angerechnet


Vom hohen Ross des Anspruchsdenkens solltest du möglichst schnell herunterkommen.  Ärgerlich

trixie

P.S.: Einbeck du warst hier wesentlich schneller, weil mich das herausfieseln der Gesetzespasagen viel Zeit gekostet hat.
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