hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:1. wann soll ich es beantragen(ausreise ist der 20.07.08)
Nicht Du, sondern sie müsste es beantragen. Entscheidend für die Berechnung der Tag ihrer Ausreise, sondern der Tag Ihrer Einreise. - Nehmen wir an, das war der 20.04.2008. - Es gilt folgendes:
Zitat:Wie werden die 90 Tage/Halbjahr Aufenthalt berechnet?
Es handelt sich nicht um ein Kalenderhalbjahr. Das Halbjahr beginnt mit dem ersten Tag der Einreise. Erfolgt diese z.B. am 20.02., endet der Zeitraum am 20.08. Die 90 Tage müssen nicht am Stück "genommen" werden, sie können auch gestückelt werden. So zählen dann auch sehr kurzfristige Aufenthaltszeiten mit zu den 90 Tagen.
(Lies mal in de
FAQ nach!)
Bei meiner Annahme hier, würde der Zeitraum also am 20.10.2008 enden.
Für ein weiteres Besuchsvisum empfehle ich übrigens, dass sie wieder zu ihrer Schwester fährt. Ihre Rückkehrbereitschaft ließe sich dann glaubhafter belegen als wenn sie zu Dir, alleinstehendem, jungen Mann kommen möchte.
hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:2.was für eins soll ich beantragen,zwecks spätere heirat
Wieder: SIE muss es beantragen. Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, wäre ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland das Richtige.
Informationen, welche Dokumente für eine Eheschließung in Deutschland erforderlich sind, bekommst Du beim Standesamt bzw.
hier
. (Blaues bitte klicken!)
Bei einer Eheschließung in Kenia wäre in der Folge ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu beantragen. Zur Eheschließung in Kenia gibt es
hier
Informationen.
Erschwerend ist in Zusammenhang mit der notwendigen Legalisation von Papieren, dass Kenia zu den Staaten mit unsicherem Urkundenwesen zählt. Deshalb ist insgesamt mehr Zeit einzuplanen und sind einige Besonderheiten zu beachten, die auf
diesem Merkblatt
der Deutschen Botschaft in Nairobi nachzulesen sind.
Für weitere Fragen zur jeweiligen Visabeantragung wäre auch die Botschaft der richtige Ansprechpartner.
hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:3.kann mann in dänemark immer noch problemlos heiraten
Nein, es ist schwierger geworden.
Ich "empfehle" es regelmäßig nicht mehr. Gib mal "Heiraten in Dänemark" in die Suchfunktion dieses Forums ein - Du wirst dann besser verstehn, was ich meine. Es gibt aber zu dieser Frage durchaus unterschiedliche Auffassungen.
hellboy1 schrieb am 13.06.2008 um 09:39:02:4.muß sie deutsch kentnisse haben für ein neues visum
Für ein Visum zum Zwecke der Eheschließung bzw. zum Zwecke des Ehegattennachzugs muss sie bei der Beantragung Deutschkenntnisse der Stufe
A1 des Europäischen Referenzrahmens nachweisen - regelmäßig durch Zertifikat des Goetheinstituts. Näheres findest Du
hier
.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
=schweitzer=