Zitat:war eben da und habe alles abgegeben. die wollten von mir folgende unterlagen : - biometrisches foto
- kopie reisepass
- einkommensnachweis
- antrag.
Biometrisches Photo??? Einkommensnachweis??? Antrag??? Gebühr?
zitat:
Zitat:§ 5a Vorlage von Dokumenten
(1) Die zuständige Behörde darf für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des
§ 2 Abs. 2 Nr. 1, wenn er nicht Arbeitsuchender ist, eine Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers,
§ 2 Abs. 2 Nr. 2 einen Nachweis über seine selbständige Tätigkeit,
§ 2 Abs. 2 Nr. 5 einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verlangen. Ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5, der eine Bescheinigung vorlegt, dass er im Bundesgebiet eine Hochschule oder andere Ausbildungseinrichtung besucht, muss die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 3 nur glaubhaft machen.
2.2.5 sind "nicht erwerbstätige" Unionsbürger. Ein angestellter oder selbständiger Unionsbürger muss keine weiteren "Nachweise" erbringen.
Na ja ... Lass das mit dem Rummaulen bis deine Frau da ist. Dann aber mal Bescheid sagen, dass man sich mit Eu-Recht ggfs nochmal auseinandersetzen sollte.
Im übrigen wird die Bescheinigung "von Amts wegen" ausgestellt. Ein förmlicher antrag ist Unsinn. Ein EU-Bürger, der sich jetzt anmeldet, müsste diese eigentlich sofort ausgehändigt bekommen.
BTW:
(6) Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums werden keine Gebühren erhoben. Zitat:lt. einwohnermeldeamt kann es bis zu 4 wochen dauern, ein sachbearbeiter in der AB sagte mir aber, dass es ca. eine woche dauert.
Auch hier heißt es im Gesetz: "unverzüglich"
Zitat:kann mir einer sagen, wofür die karte gut ist und ob es einen unterschied gibt ?
Zeigt allen, dass für dich in den allermeisten Fällen nicht die Bestimmungen des
AufenthG gelten, sondern FreizügG. Hat beim Familiennachzug schon deutliche Vorteile.
Zitat:sobald ich meine freizügigkeitsbescheinigung habe (betreffend meiner frau)?
FZB ist NUR
deklaratorisch. Alle Rechte hat man unabhängig von der
FZB.
Ich persönlich würde empfehlen, dass deine Frau dann halt bei der nächsten Gelegenheit hierher kommt (visumfrei) und ihr dann zusammen zur
ABH geht, um eine Aufenthaltskarte für sie zu bekommen.
Vlt. jammern die bei der
ABH ein bißchen, wegen ohne Visum und so, aber das ist für EU-bürger und ihre Angehörigen absolut konsequenzfrei.
Meiner Meinung nach sollten die eher froh sein, weniger Arbeit zu haben - denn außer dem visum zuzustimmen können die eh nicht viel tun (mal davon ausgehend, dass deine Frau nicht Ausbilderin bei Osama B. ist)