Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung (Gelesen: 28.184 mal)
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #30 - 27.06.2008 um 18:33:12
 
Zitat:
ist das dann schon alles ?
können wir dann auf ein fzf-visum verzichten ?
welche rechte hat man mit der aufenthaltskarte?
wie sieht es mit einer arbeitserlaubnis aus (meine frau soll in meinem unternehmen (gmbh) arbeiten) ?

1 : ja
2 : ja (weil zwar evtl Pflicht, aber KEINERLEI Konsequenzen bei Nichteinhaltung)
3 : Fast genau dieselben Rechte wie ein EU-Bürger
4 : Als FamAng einer EUle die Arbeitnehmerfreizügigkeit genießt, darf sie arbeiten wo sie will

Zitat:
bin 37, seit 2000 selbständig, vorher als angestellter beschäftigt gewesen. 

Na denn mal herzlich willkommen im Club der "ichdarfallesundihrkönntmirgarnix-Voll-Eulen" Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #31 - 27.06.2008 um 18:37:38
 
perfect

bin montag direkt bei der auländerbehörde
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #32 - 30.06.2008 um 15:27:38
 
so, hatte heute früh mit der ausländerbehörde des kreises gesprochen und die sagten mir, dass ich die freizügigkeitsbescheinigung direkt vor ort im einwohnermeldeamt beantragen muss.

war eben da und habe alles abgegeben. die wollten von mir folgende unterlagen :  - biometrisches foto
- kopie reisepass
- einkommensnachweis
- antrag.

die reichen jetzt morgen alles weiter an die ausländerbehörde. lt. einwohnermeldeamt kann es bis zu 4 wochen dauern, ein sachbearbeiter in der AB sagte mir aber, dass es ca. eine woche dauert.

für einen aufpreis von 8 euro erhalte ich nun eine karte.

kann mir einer sagen, wofür die karte gut ist und ob es einen unterschied gibt ?

was wäre der nächste schritt, sobald ich meine freizügigkeitsbescheinigung habe (betreffend meiner frau)?

lg
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #33 - 30.06.2008 um 15:50:39
 
Zitat:
war eben da und habe alles abgegeben. die wollten von mir folgende unterlagen :  - biometrisches foto
- kopie reisepass
- einkommensnachweis
- antrag.

Biometrisches Photo??? Einkommensnachweis??? Antrag??? Gebühr?
zitat:
Zitat:
§ 5a Vorlage von Dokumenten

(1) Die zuständige Behörde darf für die Ausstellung der Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 von einem Unionsbürger den gültigen Personalausweis oder Reisepass und im Fall des

§ 2 Abs. 2 Nr. 1, wenn er nicht Arbeitsuchender ist, eine Einstellungsbestätigung oder eine Beschäftigungsbescheinigung des Arbeitgebers,

§ 2 Abs. 2 Nr. 2 einen Nachweis über seine selbständige Tätigkeit,

§ 2 Abs. 2 Nr. 5 einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verlangen. Ein nicht erwerbstätiger Unionsbürger im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 5, der eine Bescheinigung vorlegt, dass er im Bundesgebiet eine Hochschule oder andere Ausbildungseinrichtung besucht, muss die Voraussetzungen nach Satz 1 Nr. 3 nur glaubhaft machen.

2.2.5 sind "nicht erwerbstätige" Unionsbürger. Ein angestellter oder selbständiger Unionsbürger muss keine weiteren "Nachweise" erbringen.
Na ja ... Lass das mit dem Rummaulen bis deine Frau da ist. Dann aber mal Bescheid sagen, dass man sich mit Eu-Recht ggfs nochmal auseinandersetzen sollte.
Im übrigen wird die Bescheinigung "von Amts wegen" ausgestellt. Ein förmlicher antrag ist Unsinn. Ein EU-Bürger, der sich jetzt anmeldet, müsste diese eigentlich sofort ausgehändigt bekommen.

BTW: (6) Für die Ausstellung der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht und des Visums werden keine Gebühren erhoben.

Zitat:
lt. einwohnermeldeamt kann es bis zu 4 wochen dauern, ein sachbearbeiter in der AB sagte mir aber, dass es ca. eine woche dauert.

Auch hier heißt es im Gesetz: "unverzüglich"

Zitat:
kann mir einer sagen, wofür die karte gut ist und ob es einen unterschied gibt ?

Zeigt allen, dass für dich in den allermeisten Fällen nicht die Bestimmungen des AufenthG gelten, sondern FreizügG. Hat beim Familiennachzug schon deutliche Vorteile.

Zitat:
sobald ich meine freizügigkeitsbescheinigung habe (betreffend meiner frau)?

FZB ist NUR deklaratorisch. Alle Rechte hat man unabhängig von der FZB.
Ich persönlich würde empfehlen, dass deine Frau dann halt bei der nächsten Gelegenheit hierher kommt (visumfrei) und ihr dann zusammen zur ABH geht, um eine Aufenthaltskarte für sie zu bekommen.
Vlt. jammern die bei der ABH ein bißchen, wegen ohne Visum und so, aber das ist für EU-bürger und ihre Angehörigen absolut konsequenzfrei.
Meiner Meinung nach sollten die eher froh sein, weniger Arbeit zu haben - denn außer dem visum zuzustimmen können die eh nicht viel tun (mal davon ausgehend, dass deine Frau nicht Ausbilderin bei Osama B. ist)
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #34 - 30.06.2008 um 18:04:52
 
die freizügigkeitsbescheinigung a sich ist kostenlos, dazu kann man aber noch ne karte bekommen (mit lichtbild), die ist dann gebührenpflichtig.

bin mal gespannt, wie lange es dauert.

vielen dank
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #35 - 03.07.2008 um 18:16:31
 
habe mal was interessantes gefunden (siehe anhang).

wenn ich es richtig verstehe, darf meine frau ohne visum einreisen ?!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #36 - 03.07.2008 um 19:39:29
 
slovenc schrieb am 03.07.2008 um 18:16:31:
wenn ich es richtig verstehe, darf meine frau ohne visum einreisen ?!  

Lies dir nochmals Antwort # 16 durch, bzw. den ganzen Thread in aller Ruhe und versuche die Problematik nochmals in dir wirken zu lassen. Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #37 - 08.07.2008 um 09:35:25
 
so, habe meine freizuegigkeitsbescheinigung erhalten.

meine frau faehrt diese woche zur botschaft und beatragt nun das visum.

wie heisst dieses visum, was sie beantragen sollte ?
ist es identisch mit dem der famielienzusammenfuehrung ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #38 - 08.07.2008 um 10:08:07
 
slovenc schrieb am 08.07.2008 um 09:35:25:
wie heisst dieses visum, was sie beantragen sollte ?

Es handelt sich um ein Visum zur FZF.

Das Antragsformular dürfte so aussehen und ist sicherlich auch in der Landesprache geschrieben.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Down...

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #39 - 08.07.2008 um 10:26:26
 
ja, dieses formular haben wir.

durch meine freizuegigkeitsbescheinigung wollen wir aber einen aufenthaltskarte beantragen.

ist da auch dann das FZF-visum erforderlich oder beantragt man da eine anderes?
und wenn ja, welches ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #40 - 08.07.2008 um 10:43:20
 
slovenc schrieb am 08.07.2008 um 10:26:26:
ist da auch dann das FZF-visum erforderlich oder beantragt man da eine anderes?

Wenn du dir den ganzen Thread noch einmal durchliest - speziell Antwort # 21 - wirst du feststellen, dass deiner Frau nichts passieren kann, wenn sie nach Deutschland einreist und sie dann eine Daueraufenthaltskarte EU beantragt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #41 - 08.07.2008 um 17:01:59
 
danke, das habe ich auch soweit verstanden. werden es wohl auch so machen. ihr neuer pass, mit geaendertem namen ist am donnerstag fertig.

die frage ist, ob die hier den antrag bearbeiten, wenn sie ohne visum einreist. muessen die dann eine (dauer)aufenthaltskarte eu ausstellen ?

oder koennen die sagen : ja, sie bekommen eine, muessen aber erst ein visum in der botschaft sarajevo beantragen ?!


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.    Tippi


...

ach, und wie lange dauert es bis dr antrag bearbeitet wird bzw. wie schnell bekommt man die aufenthaltskarte ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #42 - 08.07.2008 um 17:13:23
 
slovenc schrieb am 08.07.2008 um 17:01:59:
ja, sie bekommen eine, muessen aber erst ein visum in der botschaft sarajevo beantragen ?!

Wenn du den Thread wirklich genau gelesen hast, hättest du ihm entnommen, dass deine Frau nicht mehr nach Kroation fahren muss. Zwinkernd

slovenc schrieb am 08.07.2008 um 17:01:59:
ach, und wie lange dauert es bis dr antrag bearbeitet wird bzw. wie schnell bekommt man die aufenthaltskarte ?  

Keine Ahnung! Ich bearbeite ihn nicht. Zwinkernd
... und auch keiner im Forum.  Laut lachend

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
slovenc
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 34
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: slowenisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #43 - 08.07.2008 um 17:17:38
 
witzig Smiley

wollte wissen, ob es jemand ungefaehr weiss, wie lange es dauern kann.

denn wenn sie einreist, darf sie ja nur 3 monate bleiben !   oder ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung
Antwort #44 - 08.07.2008 um 17:52:22
 
Zitat:
denn wenn sie einreist, darf sie ja nur 3 monate bleiben !   oder ?

Nein.
Grundsätzlich hat sie als Angehörige einer freien Eule ein Aufenthaltsrecht, dass keiner "Erlaubnis" mehr bedarf. Genau wie die FZB ist die Aufenthaltskarte eigentlich nur deklaratorisch.
Lt EU-Recht, darf man von ihr nicht einmal VERLANGEN, umgehend zur ABH zu gehen. Allerdings hilft einem Drittstaatler der "Zettel" ziemlich, also werden es die meisten wohl von sich aus tun.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema