Polygamie ist in Deutschland sozial nicht anerkannt und führt rechtlich zu ungesicherten Situationen auf allen Gebieten. Ich verstehe nicht, warum Du nicht einfach erst von Deiner jetzigen Frau scheiden lässt und dann Deine Marokkanerin heiratest.
Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 13:16:23:darf ich die Marokkanerin in Marokko nach marokkanischem recht heiraten
Die Voraussetzungen für eine Mehrehe nach marokkanischem Recht sind streng, Art. 40 ff. Code de la Famille (lies hier:
http://www.justice.gov.ma/MOUDAWANA/Codefamille.pdf). Eine Mehrehe bedarf der Zustimmung eines Gerichts, die nur erteilt wird, wenn besondere, außergewöhnliche Gründe geltend gemacht werden können. Der Mann muss zudem beweisen, dass er über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um beide Frauen versorgen zu können. Das Gericht lädt die erste Ehefrau des Mannes vor und hört sie an. Sollte es Dir unter diesen erschwerten Bedingungen dennoch gelingen, in Marokko eine zweite Ehe zu schließen, ist zweifelhaft, ob diese Zweitehe dann in Deutschland anerkannt wird bzw. ob sie nicht wegen ordre public-Widrigkeit aufgehoben werden kann. Siehe z.B. AG Hanau, U. v. 7.6.02, 60 F 1451/01 E1. Bedenke, dass das Risiko der Aufhebung selbst dann noch besteht, wenn Du von Deiner Erstfrau bereits geschieden bist, solange nur die zweite Eheschließung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Scheidung noch nicht rechtskräftig war! Im Ausland eine zweite Ehe zu schließen und dann in D zu führen ist grdsl nicht strafbar, aber es kann z.B. zu Problemen bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder bei der Einbürgerung kommen. Auch wird ein Familiennachzug der Zweitfrau abgelehnt werden.
Du solltest Dich also wirklich erst scheiden lassen und dann neu heiraten.