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2 Frauen = 2 Eheschliessungen in Deutschland & Marokko?? (Gelesen: 6.712 mal)
Anonymia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.05.2008 um 13:16:23
 
Ich bin marokkanischer Staatsbürger und bin seit 2002 als Student in Deutschland. Seit einiger Zeit bin ich mit meiner jetzigen deutschen Frau verheiratet und habe einen befristeten Aufenthalt wegen Familiennachzug.

Nun ist es aber so, dass ich mich in eine Marokkanerin, welche auch hier in Deutschland lebt (sie hat noch marokkanische Staatsbürgerschaft) verliebt habe und wir unbedingt heiraten möchten. Meines wissens nach, darf ich in D nur mit einer Frau verheiratet sein, da stellt sich uns nun die Frage, darf ich die Marokkanerin in Marokko nach marokkanischem recht heiraten oder verursache ich damit rechtliche Probleme in Deutschland??

Welche Möglichkeiten haben wir denn??
a) wenn ich meine marokkanerin in Marokko heiraten möchte und noch mit meiner deutschen Frau verheiratet bleiben möchte
b) wenn ich meine Marokkanerin heirate und meine Deutsche scheiden möchte?
Wie lange würde es bei einer gegenseitigem Einverständnis dauern bzw. was kommt da auf uns zu?

Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet. Ich weiss, dass es kein alltäglicher Fall ist, aber ich möchte mich hier in D auch nicht strafbar machen und alles soweit sauber klären. Wichtig ist aber auch für uns, dass die Ehe in marokko anerkannt ist bzw standesamtlich durchgeführt werden soll. Also nicht diese Moschee geschichte.

Vorab Herzlichen Dank für eure Mühen und Hilfe
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suiyuan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.05.2008 um 14:05:35
 
Spontan würde ich einmal sagen, daß eine in Marokko eingegangen Zweitehe hier in Deutschland Null und Nichtig ist. D.h. es können keinerlei Rechte davon abgeleitet werden.

Inwieweit das strafrechtlich von Bedeutung sein kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Alles weitere wär jetzt mal Spekulieren auf akademischem Niveau

sui
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.05.2008 um 14:05:58
 
Polygamie ist in Deutschland sozial nicht anerkannt und führt rechtlich zu ungesicherten Situationen auf allen Gebieten. Ich verstehe nicht, warum Du nicht einfach erst von Deiner jetzigen Frau scheiden lässt und dann Deine Marokkanerin heiratest.

Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 13:16:23:
darf ich die Marokkanerin in Marokko nach marokkanischem recht heiraten 

Die Voraussetzungen für eine Mehrehe nach marokkanischem Recht sind streng, Art. 40 ff. Code de la Famille (lies hier: http://www.justice.gov.ma/MOUDAWANA/Codefamille.pdf). Eine Mehrehe bedarf der Zustimmung eines Gerichts, die nur erteilt wird, wenn besondere, außergewöhnliche Gründe geltend gemacht werden können. Der Mann muss zudem beweisen, dass er über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügt, um beide Frauen versorgen zu können. Das Gericht lädt die erste Ehefrau des Mannes vor und hört sie an. Sollte es Dir unter diesen erschwerten Bedingungen dennoch gelingen, in Marokko eine zweite Ehe zu schließen, ist zweifelhaft, ob diese Zweitehe dann in Deutschland anerkannt wird bzw. ob sie nicht wegen ordre public-Widrigkeit aufgehoben werden kann. Siehe z.B. AG Hanau, U. v. 7.6.02, 60 F 1451/01 E1. Bedenke, dass das Risiko der Aufhebung selbst dann noch besteht, wenn Du von Deiner Erstfrau bereits geschieden bist, solange nur die zweite Eheschließung zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu dem die Scheidung noch nicht rechtskräftig war! Im Ausland eine zweite Ehe zu schließen und dann in D zu führen ist grdsl nicht strafbar, aber es kann z.B. zu Problemen bei der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis oder bei der Einbürgerung kommen. Auch wird ein Familiennachzug der Zweitfrau abgelehnt werden.

Du solltest Dich also wirklich erst scheiden lassen und dann neu heiraten.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Anonymia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.05.2008 um 14:20:37
 
Habe ich das jetzt richtig verstanden!?!? Ich begehe hier in D durch die zweite Ehe in Marokko keine rechtliches Vergehen? D.h. ich muss nur schauen, dass ich in Marokko die erlaubnis für die zweite ehe bekomme?

Um weitere Problme zu vermeiden, kann ich ja nach der Scheidung meine marokkanische Ehe anerkennen lassen oder? Ich brauche auch keinen familiennachzug, da sie ja schon hier ist.

Danke nochmals für die Präzision
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.05.2008 um 14:27:51
 
Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 14:20:37:
Ich begehe hier in D durch die zweite Ehe in Marokko keine rechtliches Vergehen? 

Kein strafbares Vergehen, aber Du wirst rechtliche Schwierigkeiten bekommen, weil es von den zuständigen Behörden und Gerichten sicher nicht gern gesehen wird, dass zwei in Deutschland lebende Ausländer mal eben in ihrem Heimatland eine zweite Ehe schließen, während der eine noch verheiratet ist.

Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 14:20:37:
kann ich ja nach der Scheidung meine marokkanische Ehe anerkennen lassen oder?

Genau hier liegt das Problem: Es ist, gerade da Ihr beide bereits bei der Eheschließung Euren gewöhnlichen Aufenthalt in D hattet, sehr wahrscheinlich, dass auch nach Deiner Scheidung Behörden und Gerichte Deine neue Ehe eben nicht anerkennen, weil sie geschlossen wurde, als Du noch verheiratet warst. In diesem wahrscheinlichen Fall müsstest Du ganz neu heiraten! Und selbst danach noch kannst Du bei jeder Verfestigung Deines Aufenthaltsstatus (NE, Einbürgerung) und im übrigen immer dann, wenn die ABH Ermessen zu Deinen Gunsten oder Ungunsten ausüben kann, Probleme bekommen.
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Antwort #5 - 19.05.2008 um 15:37:15
 
tapir schrieb am 19.05.2008 um 14:27:51:
Kein strafbares Vergehen,


Hoi, das sehe ich anders.

Zitat:
§ 172 Doppelehe StGB
Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


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Antwort #6 - 19.05.2008 um 15:45:30
 
§ 172 StGB stellt lediglich das Eingehen, nicht das Führen einer Doppelehe unter Strafe ("Zustandsdelikt"). Tathandlung ist demnach die Bewirkung der unmittelbar zur Eheschließung führenden Handlung, d.h. die Abgabe der auf die Eingehung der Ehe gerichteten Willenserklärung. Diese beabsichtigt der TS, im Ausland abzugeben. Für Auslandstaten gelten die §§ 3 ff. StGB. Grdsl gilt das deutsche StrafR nur für Taten, die im Inland begangen werden, § 3 StGB. Ausnahmsweise gilt es für Auslandstaten in den hier ersichtlich nicht gegebenen Fällen der §§ 4-6 StGB (deutsche Schiffe, Luftfahrzeuge, besonders schwere "Katalogtaten") sowie nach § 7 StGB unter bestimmten Voraussetzungen, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist oder keiner Strafgewalt unterliegt. Marokko unterliegt staatlicher Strafgewalt und bedroht die Eingehung einer Mehrehe nicht mit Strafe, sondern ermöglicht sie. Daher ist auch insoweit der Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts nicht eröffnet, und die Eingehung einer Mehrehe im Ausland, soweit dort zulässig, straflos.
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Antwort #7 - 19.05.2008 um 16:03:12
 
Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 13:16:23:
Seit einiger Zeit bin ich mit meiner jetzigen deutschen Frau verheiratet und habe einen befristeten Aufenthalt wegen Familiennachzug.

Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 13:16:23:
Nun ist es aber so, dass ich mich in eine Marokkanerin, welche auch hier in Deutschland lebt (sie hat noch marokkanische Staatsbürgerschaft) verliebt habe und wir unbedingt heiraten möchten


Tja, ich glaube, dass nennt man Aufenthaltssicherung. Deshalb kann er sich wohl (noch) nicht scheiden lassen.

Die zweite Ehe wird dir sicherlich aufenthaltsrechtlich nichts einbringen.

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Antwort #8 - 19.05.2008 um 17:33:39
 
Anonymia schrieb am 19.05.2008 um 13:16:23:
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir meine Fragen beantworten könntet.


Und warum geht das nicht?

tapir schrieb am 19.05.2008 um 14:05:58:
Du solltest Dich also wirklich erst scheiden lassen und dann neu heiraten.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 19.05.2008 um 19:56:34
 
Sollte (mehr als) genug sein zu dem Thema. Der Beigeschmack
ist schon hefftich.

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