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hab ne frage zum §27 (Gelesen: 17.542 mal)
sweetmausal
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Antwort #30 - 05.06.2008 um 22:46:12
 
ok,ich danke dir für deine Zeit.

Wünsch dir noch einen schönen Abend.

LG  Sweetmausal
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altheia
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Antwort #31 - 06.06.2008 um 09:02:55
 
Eine Behörde MUSS Auskunft über die gesetzliche Grundlage ihrer Entscheidungen geben. Es besteht immerhin ein Rechtsanspruch auf FZF.
Einer Alleinerziehenden kann es nicht zur Last gelegt werden, wenn der Vater der Kinder nicht zahlen kann oder will, das ist definitiv nicht ihr Verschulden. Eine alleinerziehnde Mutter bekommt Unterhalt, WEIL sie ihren Unterhalt in Form der Erziehung erbringt. Wäre das nicht so, liegt in meinen Augen eine Ungleichstellung vor und ich würde mich damit an das Familienministerium wenden. Wie sieht es mit Rechtsbeistand aus ? Beratungsstellen ? Iaf ?

Lass dir die Begründung schriftlich geben, auf welche Regelungen sich die ABH beruft, geh mit einer Freundin hin, die als Zeugin dabei ist.
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trixie
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Antwort #32 - 06.06.2008 um 09:17:39
 
altheia schrieb am 06.06.2008 um 09:02:55:
Lass dir die Begründung schriftlich geben,  


Da die Botschaft für die Visumserteilung zuständig, ist es fraglich, ob die ABH ihr etwas schriftlich geben muss, da logischerweise auch keine Antragsstellung bei ABH erfolgt ist.

altheia schrieb am 06.06.2008 um 09:02:55:
Wie sieht es mit Rechtsbeistand aus ?  

Was sollte dieser in diesem Stadium bringen? Du weisst ja nicht, welche Entscheidung die ABH gegenüber der Botschaft trifft.

trixie
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sweetmausal
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Antwort #33 - 06.06.2008 um 11:01:31
 
hallo,

ich habe heute nochmal mit einem Bearbeiter von der Ausländerbehörde telefoniert.
Er war wirklich sehr nett und hat mir jetzt schon mal gesagt welche Unterlagen benötigt werden.
-Personalausweis
-letzten 3 Gehaltsabrechnung
-Bestätigung der Eltern meiner Freundin das der "Bürge"mtl 150 euro miete zahlt
-Grundbuchauszug
-Passkopie und Adresse von meinem Mann

Wir sollen nächste Woche vorbeikommen und die Verpflichtungserklärung abgeben.
Ich habe den Bearbeiter wege der Pfändungsgrenze gefragt,und er meinte das ist hier nicht so.

Ich werde es jetzt einfach mal versuchen.Mehr als eine Absage kann ich nicht bekommen.

Ich hab auch nach dem §gefragt wonach sich der Unerhalt richtet,er meinte nach §68 Aufenthalt und §66 Aufenthalt.

Der Bearbeiter meinte zumir wenn alles gut verläuft könnte mein Mann in 4-6 Wochen einreisen.
Von mir wird warscheinlich nur noch Mietvertrag gefordert,meinte zu ihm das meine Vermieterin mir was schriftlich ausgestellt hat das sie einversanden ist das mein Mann in meiner Wohnung lebt,und er meinte das ist ja noch besser.

Naja,jetzt muß ich mal abwarten was sich ergibt
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 06.06.2008 um 11:28:02
 
sweetmausal schrieb am 06.06.2008 um 11:01:31:
Ich hab auch nach dem §gefragt wonach sich der Unerhalt richtet,er meinte nach §68 Aufenthalt und §66 Aufenthalt.


Dies käme aber nur bei einem Visum zur Eheschließung in Betracht, nicht bei einem Visum zur FZF.

trixie
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sweetmausal
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Antwort #35 - 06.06.2008 um 12:01:34
 
ah okay.
naja,jetzt wart ich einfach mal ab was die sprechen wenn ich den termin habe.

LG
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Antwort #36 - 18.06.2008 um 08:17:29
 
Hallo ihr lieben,

dieses mal schreibe ich nicht weil ich eine frage habe sondern zum einen weil ich mich ganz herzlich bei allen bedanken möchte,die zu meinem Thema Stellung genommen haben.Vorallem ein ganz großes Dankeschön an trixie und schweitzer!!!Ihr habt mir viele fragen beantwortet,und habt mir auch etwas weitergeholfen.

ich hatte ja nun diesesn termin bei der Ausländerbehörde,und wie ich es eigentlich mir schon gedacht habe,hatte ich mir viel zu große Sorgen gemacht.

Meine Sachbearbeiterin ist wirklich sehr nett und sehr zuvorkommend.

Meine größte Angst das wegen meinem SGB2 das Visum für meinen Mann abgelehnt werden könnte,die Angst hat mir diese Frau genommen,denn sie erklärte mir das bei mir eine andere Prüfung vorgenommen wird,das heißt bei mir ist es ja kein normalfall,denn bei mir wird auch geprüft wegen meinen Kindern,Arbeit und,und,und.

Und da ich ja jetzt Unterhalt für meine Kinder vom leiblichen Vater bekomme,und ich ja doch eine Arbeitsstelle vorweisen kann,denkt sie das das Visum von meinem Mann nicht abgelehnt werden kann.Denn anhand der nachweise wo ich vorgelegt habe,das ich auch Vollzeit bis Januar gearbeitet habe,zeigt das ich willig bin für den LU auch aufzukommen.

Jetzt muß dann nur noch die Botschaft ihr okay geben,und dann hoffe ich das ich bald meinen Mann in meine Arme schließen kann.

Wollte das nur mal loswerden.

wünsch euch allen noch einen schönen Tag!!!
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Antwort #37 - 18.06.2008 um 08:25:18
 
Dankeschön fürs Dankeschön! - Ist aber gar nicht nötig, sweetmausal. An einer Fragestellung wie Deiner können viele viel lernen, auch ich, und so kann ich Dein Dankeschön sogar und ganz aufrichtig erwidern.

Dass Deine Behörde so reagiert, freut mich - ist ein Beispiel dafür, dass es keineswegs so ist, das von vornherein immer nur restriktiv gedacht und gehandelt wird.

Dir drücke ich nun noch die Daumen, dass Du sobald als möglich Deinen Mann hier haben wirst und ihr als Familie glückliche Zeiten erleben könnt.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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sweetmausal
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Antwort #38 - 18.06.2008 um 08:29:01
 
schweitzer schrieb am 18.06.2008 um 08:25:18:
Dankeschön fürs Dankeschön! - Ist aber gar nicht nötig, sweetmausal. An einer Fragestellung wie Deiner können viele viel lernen, auch ich, und so kann ich Dein Dankeschön sogar und ganz aufrichtig erwidern.

Dass Deine Behörde so reagiert, freut mich - ist ein Beispiel dafür, dass es keineswegs so ist, das von vornherein immer nur restriktiv gedacht und gehandelt wird.

Dir drücke ich nun noch die Daumen, dass Du sobald als möglich Deinen Mann hier haben wirst und ihr als Familie glückliche Zeiten erleben könnt.

=schweitzer=

ich hatte ja soviel gehört,wie manche Sachbearbeiter sein können.zb.das sie einen nicht über die rechte als Deutscher aufklären und und und...aber meine sachbearbeiterin ist echt ein Schatz!!!Sie nimmt sich soviel Zeit für mich,haltet mich nicht hin,sagt sogar ich soll mich melden wenn ich eine Zeit nichts höre,also was besseres hätte mir gar nicht passieren können.
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sweetmausal  
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