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Aufhebung der Einreisesperre (Gelesen: 9.531 mal)
schweitzer
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Antwort #15 - 27.03.2008 um 17:44:31
 
ronny schrieb am 27.03.2008 um 17:33:33:
Ich würde sagen, die Notwendigkeit der Schriftform ergibt sich aus § 77 AufenthG.


Dieser Verweis ist für mich nun gerade nicht überzeugend, lieber Ronny - denn im § 77 AufenthG ist vom Schriftformerfordernis für Verwaltungsakte die Rede - hier geht es dem TS aber um die erforderliche Form eines Antrages!

Der Hinweis auf § 3a VwVfG dürfte dagegen tatsächlich einschlägig sein. Eine hinreichende Identifikation des Antragstellers  war auch die Motivation für mein Post, das ich mich als Nichtverwaltungsrechtler "getraut" habe zu schreiben.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #16 - 27.03.2008 um 17:50:20
 
@ alle

Danke fuer die Bemuehungen und die Antworten.

ich werde wohl oder uebel einen Anwalt einschalten.

Trotzem werde ich es nicht los,  bestehen Chancen oder soll ich es lieber sein lassen. Denn Anwaelte versprechen viel Laut lachend

Ich habe Visa fuer UK, USA, VAE, Indien und Australien aufgrund meiner Wirtschaftszweige es fehlt nur noch Schengenstaaten, dann waere ich wieder gluecklich.

Soll ich dies als Begruendung und mit den jeweiligen Firmenregistern beisteuern oder hilft dies auch nicht.

trotzdem Danke fuer die Mithilfe


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Mick
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Antwort #17 - 27.03.2008 um 17:53:34
 
mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
Trotzem werde ich es nicht los,bestehen Chancen oder soll ich es lieber sein lassen.

Zu dieser Frage schrieb ich bereits:
Zitat:
Befristet wird in der Regel schon. Ist ja auch
schon 10 Jahre her. Insofern: Versuch macht
kluch.


mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
Soll ich dies als Begruendung und mit den jeweiligen Firmenregistern beisteuern oder hilft dies auch nicht. 

Würde ich machen. Dazu noch ein Strafregister-
auszug aus der Heimat incl. Übersetzung und Be-
glaubigung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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schweitzer
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Antwort #18 - 27.03.2008 um 17:54:43
 
mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
ich werde wohl oder uebel einen Anwalt einschalten


Dafür sehe ich gar keine Notwendigkeit. Du kannst auch eine sonstige, Dir bekannte bzw. vertraute Person in Deutschland bevollmächtigen. Solange es keine neuen rechtlichen Probleme gibt, kannst Du Dir für Dein Anliegen das Geld für einen Anwalt eigentlich sparen ...

=schweitzer=

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Antwort #19 - 27.03.2008 um 18:07:30
 
Danke vielmals,

Ob ihrs glaubt oder nicht ich habe die ganzen Jahre nicht einmal daran gedacht, doch gestern konnte ich nicht einschalfen weil ich durch Zufall auf eure Seite gekommen bin.

Darum auch meine vielen Fragen weil ich die letzten Jahre versaeumt habe. Also nicht boese sein, ich bin kein scammer nur die Freude ist sehr gross und natuerlich auch die Erwartung

Ich danek euch vielmals und wenn es euch nichts ausmacht berichte ich euch von Zeit zu Zeit ueber mein Vorhaben.

liebe gruesse aus Marokko
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Antwort #20 - 28.03.2008 um 11:15:38
 
schweitzer schrieb am 27.03.2008 um 17:44:31:
Dieser Verweis ist für mich nun gerade nicht überzeugend, lieber Ronny - denn im § 77 AufenthG ist vom Schriftformerfordernis für Verwaltungsakte die Rede - hier geht es dem TS aber um die erforderliche Form eines Antrages! 


Du hast Recht schweitzer, das habe ich gestern übersehen.

Gleichwohl halte ich die Antragstellung per Mail für nicht zulässig solange die Anforderungen nach § 3a VwVfG nicht erfüllt sind.

Ich muß für einen wirkamen Antrag zumindest eine eindeutige Zuordnung des Begehrens (Antrags ) zu einer natürlichen Person haben. Das geht mE z.B. durch mündlich unmittelbare Antragstellung, bevollmächtigten oder schriftlich zur Niederschrift gestellten Antrag oder durch ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #21 - 01.04.2008 um 12:48:19
 
@all

Ihr habt recht die Behoerde akzeptiert keine Mail sondern will nur mit offiziell beglaubigten Dokumenten wie Vollmacht an Bekannten usw. oder einem Anwalt kommunizieren.

Naja ich werde wohl meinen anwalt einschalten.

Danke nochmals
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Antwort #22 - 16.04.2008 um 10:43:43
 
@all

ich habe jetz offiziell keine Schengensperre mehr, ich will jetz ein Visum beantragen muss ich dort angeben dass ich in deutschland im Knast war oder kann ich es einfach lassen.
Desweiteren sind all meine Daten geloescht oder kann ein andere Schengenstaat herausfinden, dass ich mal in europa war?

Mit bitte um antwort
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Antwort #23 - 16.04.2008 um 11:05:10
 
Hi,

Du bekommst bei der Antragstellung konkrete Fragen
gestellt, diese hast Du wahrheitsgemäß zu beantworten.

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Antwort #24 - 16.04.2008 um 11:10:35
 
danke
aber die zweite Frage ist ob  meine Daten im system bleiben oder geloescht sind.

Danke fuer die antwort
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Antwort #25 - 16.04.2008 um 11:52:13
 
Hi,

aus ausländerrechtlicher Sicht: Nein, die SIS-Ausschreibung,
die aufgrund der Abschiebung/Ausweisung bestand, ist ge-
löscht - restlos.
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Antwort #26 - 16.04.2008 um 15:22:09
 
danke fuer die Antwort,
habe mir das visa Formular angeschaut dort steht bei Frage 28 ob ich jemals in einem Schengen Staat war?

ich habe frueher in Oesterreich gelebt befor es zu Schengen gehoert hat soll ich es mit ja oder mit nein beantworten
danke
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Antwort #27 - 16.04.2008 um 21:42:01
 
Da Österreich seinerzeit kein Schengenstaat war, warst Du nicht in einem Schengenstaat. Die Antwort lautet also: nein!

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Antwort #28 - 16.04.2008 um 23:05:42
 
schweitzer schrieb am 16.04.2008 um 21:42:01:
Da Österreich seinerzeit kein Schengenstaat war, warst Du nicht in einem Schengenstaat. Die Antwort lautet also: nein! 

Hm, ist die Frage so gestellt? Oder kann man die auch
so interpretieren: Waren Sie jemals in einem der (heutigen)
Schengenstaaten?

Ich verstehe nicht, was man sich damit abbricht, die klare
Antwort zu schreiben: "Ich habe von 19XX bis 19XX in
Österreich gelebt".
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Antwort #29 - 17.04.2008 um 02:15:18
 
danke fuer die Antworten

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