Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Strafe zahlen bei erneuter Einreise? (Gelesen: 1.661 mal)
Manfred_fragt
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Strafe zahlen bei erneuter Einreise?
22.03.2008 um 22:52:54
 
[size=14]
Hallo zusammen,
ich habe bisher vergeblich das forum duchsucht und keine antwort auf diesen speziellen fall gefunden.
Darum hier meine frage an die experten:

Eine brasilianerin war voriges jahr bei einem freund zu besuch und auch ich hatte mich gut mir ihr angefreundet. Schon am anfang der besuchszeit hat sie einen weiteren freund aus unserem freundeskreis kennen gelernt und beide haben sich ineinander verliebt.
Er ist portugiese und vom status wegen voriger heirat deutscher.
Sie ist dann sehr schnell zu ihm gezogen und bei sind zum amt wegen heirat gegangen, sie hat aber nur einen monat verlängerung bekommen. Das war bis mitte dezember.
Mitte januar hat das amt eine kontrolle durchgeführt und die dame in der wohnung ihres zukünftigen gefunden. Sie ist ohne erlaubnis also länger geblieben, weil ihre benötigten papiere aus brasilien noch nicht da waren.
Sie geriet dann für einen monat in abschiebehaft nach neuss und wurde mit der auflage heimgeflogen, wenn sie wieder nach deutschland kommen würde müsste sie 5000 euro strafe zahlen.
Jetzt ist sie in brasilien und kümmert sich um die nötigen papiere; ihr verlobter fliegt in der nächsten zeit rüber und dann werden sie dort heiraten.

Und jetzt zu meiner frage zu dem problem der beiden verliebten:

Natürlich möchten beide demnächst in der wohnung des mannes wohnen (er hat seine arbeitsstätte hier), dazu müsste sie nun aber auch in D einreisen.
Wenn sie nun verheiratet ist und alles korrekt gelaufen ist, muss sie in diesem fall auch noch die volle strafe zahlen?
Ihr mann wäre ja sogar dafür bereit, aber ich halte das irgendwie für zu streng und denke, da müsste es doch eine andere lösung geben.
Vielleicht mit dem amt reden, sich stellen und die neuen fakten vorlegen und um erlass der strafe bitten?
Oder um milderung?
Oder am besten unverzüglich zu einem anwalt?

Ich bitte um euren hilfreichen rat und bedanke mich heute schon mal dafür.
manfred
   
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
wiwi
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 25

Zug, Zug, Switzerland
Zug
Zug
Switzerland
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&CH (in CH)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Strafe zahlen bei erneuter Einreise?
Antwort #1 - 22.03.2008 um 23:45:08
 
Könnte es sein, dass die "Strafe" einfach nur die Abschiebekosten sind?

Die Frau wurde abgeschoben, vermutlich besteht eine Einreisesperre, die befristet werden müsste bevor wieder eine Einreise nach DE möglich ist. Dazu müsste aber zumindest ein Teil der Abschiebekosten vorher beglichen werden.

Solange die Sperre noch besteht, ist eine legale Einreise - auch als Ehefrau - nicht möglich!

Ich zitiere "proll" für's weitere Vorgehen:
(http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1188818798)
- Zunächst mit der Abschiebe-ABH in Verbindung setzen und erkundigen.
- ggf. direkt den Befristungsantrag stellen 
- Kostenerstattung regeln
- wenn baldige Befristung, Visaantrag stellen
Zum Seitenanfang
  
453872608  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Strafe zahlen bei erneuter Einreise?
Antwort #2 - 19.04.2008 um 09:07:03
 
Manfred_fragt schrieb am 22.03.2008 um 22:52:54:
Wenn sie nun verheiratet ist und alles korrekt gelaufen ist, muss sie in diesem fall auch noch die volle strafe zahlen?  

Ja! Warum sollte eine Eheschließung sie von der Strafe befreien?

Eine Eheschließung mit strafbefreiender Wirkung gibt es nicht. Mancher fühlt sich nach einigen Jahren allerdings doppelt betraft.  Zwinkernd


Manfred_fragt schrieb am 22.03.2008 um 22:52:54:
Vielleicht mit dem amt reden, sich stellen und die neuen fakten vorlegen und um erlass der strafe bitten?
Oder um milderung?  

Bei der vor dir zitierten Summe dürfte es sich wohl der geringste Teil eine Strafe sein, sondern die entstandenen und verauslagten Abschiebekosten (Flugticket, Begleitpersonal, Unterkunft etc.).

Manfred_fragt schrieb am 22.03.2008 um 22:52:54:
Oder am besten unverzüglich zu einem anwalt?  

Wenn er nicht kein charitatives Herz hat, macht er seine Arbeit auch nicht umsonst. Was sollte dieser erreichen, was du nicht selber regeln kannst?

trixie



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Strafe zahlen bei erneuter Einreise?
Antwort #3 - 20.04.2008 um 15:04:35
 
wiwi schrieb am 22.03.2008 um 23:45:08:
Die Frau wurde abgeschoben, vermutlich besteht eine Einreisesperre, die befristet werden müsste bevor wieder eine Einreise nach DE möglich ist. Dazu müsste aber zumindest ein Teil der Abschiebekosten vorher beglichen werden.


Die Rechtslage und Kommentierung ist da zwar nicht so strikt, wohl aber in den hier diskutierten Fällen die Verwaltungspraxis, gegen die im Einzelfall gerichtlich vorzugehen wäre.
Jedoch ist nach Einreise mit der Beitreibung von Restkosten/Kostenresten zu rechnen.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema