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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Aufhebung der Einreisesperre
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Beitrag begonnen von mbmaroc am 27.03.2008 um 12:00:59

Titel: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 12:00:59
Hallo hier meine Geschichte:

Habe eine Straftat begangen und habe 3Jahre 3 Monate bekommen, bin nach 2/3 strafe abgeschoben worden . Das war vor ungefaehr 10 Jahren bin jetzt 38 Jahre alt verheirat und habe einen Sohn und lebe in Marokko. Ich habe meine Mutter und beiden schwestern in Oesterreich lebend alle drei bestizen sie die oesterreichische Staatsbuergerschaft.
Meine Frage wie kann ich eine unbefristete Einreisesperre umwandeln lassen in eine befristet? Weiters habe ich mit den oesterreichischen Behoerden verhandelt und die haben mir gesagt, erst muss ich meine Einreisesperre in Deutschland erledigen. Ich bin selbstaendig hier in Marokko und mir geht es finanziell gut. Ich will nur 2 - 3 mal pro Jahr nach Deutschland und Oesterreich einreisen um meine Familie zu besuchen und um Messen zu besuchen. Ich will nicht in Deutschland leben nur wie gesagt 2-3 mal pro Jahr.
Was kann ich tun?

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 27.03.2008 um 12:40:57
Hi,

Du solltest bei der ABH, die Dich ausgewiesen hat, die
nachträgliche Befristung der Sperren der Ausweisung
und der Abschiebung beantragen. Dafür kannst Du auch
jemanden in Deutschland bevollmächtigen.
Zunächst wird man Dir sicherlich die Höhe der Abschiebungs-
kosten mitteilen, diese sind von Dir zu erstatten. Alles
Weitere geht dann seinen Gang. Welche Entscheidung
(Dauer der Frist) konkret getroffen wird, werden wir Dir
hier nicht beantworten können.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 13:41:55
Dane fuer die Antwort, die Frage ist nur ob ich ueberhaupt eine Chance habe oder nicht.

gruss

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 27.03.2008 um 14:00:07

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 13:41:55:
die Frage ist nur ob ich ueberhaupt eine Chance habe oder nicht.

Befristet wird in der Regel schon. Ist ja auch
schon 10 Jahre her. Insofern: Versuch macht
kluch.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 14:17:27
Danke dir herzlichst,
noch eine Frage bitte:

Mit welchen Kosten muss ich ungefaehr rechnen. Mir wurder Geld von meinem Konto in der Haft abgezogen frag mich nicht wieviel. Es begleiteten mich 2 Beamte die sehr freundlich waren. Der clou wir waren nach ankunft auf ein Bier  ;D

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von maki am 27.03.2008 um 14:31:38

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 14:17:27:
Mit welchen Kosten muss ich ungefaehr rechnen.

Kann von 3000,- bis 30000,- alles drinn sein.

Genau weiss das nur die damals zuständige ABH ;)

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 14:48:27
Danke fuer die Antwort,

die Frage stellt sich ob ich dies Einreisesperre aufheben kann ich habe naemlich gene Oestrreich geklagt uund die  haben mir gesagt, dass erst wenn ich die deutsche Einreisesperre erledigt habe ein einreisevisum bzw Besuchsvisum erhalten kann. Es sind bereits 10 Jahre vorbei kann es einen Grund geben, es mir nicht zu gelingen bzw. kann sich die ABH waehren mir die Einreisesperre aufzuheben. Ich habe mich bereits and die ABH per mail gewandt. Meine zustaendige ABH ist Daemstadt Herr [inv]Lautenschlaeger[/inv].

Danke

Mick, [edit]keine Realnamen![/edit]

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 15:04:32
sorry war nicht so gemeint mit dem Namen

[edit]Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi[/edit]



reicht es eine mail zu senden oder muss ich es formell machen mit dem Antrag.


Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 27.03.2008 um 16:00:41
@mbmaroc
Spamme uns bitte das Board nicht voll und bewege
Dich mit Deinem Thema in Deinem Thread.

Kommentar nicht erforderlich.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von maki am 27.03.2008 um 16:04:11

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 16:03:11:
ich spamme nicht ich suche nur nach antworten mehr nicht

Der erste Beitrag von Mick beantwortet alles was du wissen wolltest.

Warum du dann noch x-mal nachfragst verstehe ich daher nicht.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 16:09:49
@maki

wo sind diese Fragen beabtwortet bitte:

reicht es eine mail zu senden oder muss ich es formell machen mit dem Antrag.


Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von maki am 27.03.2008 um 16:15:58

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 16:09:49:
@maki

wo sind diese Fragen beabtwortet bitte:

reicht es eine mail zu senden oder muss ich es formell machen mit dem Antrag.

Lies doch nochmal Micks Post:

Mick schrieb am 27.03.2008 um 12:40:57:
Du solltest bei der ABH, die Dich ausgewiesen hat, die
nachträgliche Befristung der Sperren der Ausweisung
und der Abschiebung beantragen. Dafür kannst Du auch
jemanden in Deutschland bevollmächtigen.
Zunächst wird man Dir sicherlich die Höhe der Abschiebungs-
kosten mitteilen, diese sind von Dir zu erstatten. Alles
Weitere geht dann seinen Gang. Welche Entscheidung
(Dauer der Frist) konkret getroffen wird, werden wir Dir
hier nicht beantworten können.

Steht doch alles da, von wegen "wage Antworten".

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 17:19:44
also ist es fuer mich moeglich per mail and die ABH zu wenden, habe ich das richtig verstanden

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von schweitzer am 27.03.2008 um 17:21:40
@ mbmaroc

Ich bin kein Verwaltungsrechtler und auch nach recht detailliertem Suchen nicht fündig geworden, ob eine e-mail- Beantragung möglich ist -

Nach meiner Erfahrung gehe ich aber davon aus, dass der Antrag entweder durch einen in Deutschland durch Dich  Bevollmächtigten gestellt werden muss oder auch durch Dich in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und beigefügter Passkopie gestellt werden kann. - Aber auch für diesen Fall wäre eine Bevollmächtigung einer Person in Deutschland sicher sinnvoll - z.B. hinsichtlich des Erhalts einer möglichen Befristungsverfügung, zuvor der Regelungen hinsichtlich Begleichung der Abschiebekosten (Ratenzahlungssantrag) usw.

Wichtig: Der Antrag sollte eine Begründung enthalten und muss an die Ausländerbehörde gerichtet werden, die seinerzeit die Abschiebung/Ausweisung verfügt hat.


Ich hoffe, ich liege mit dem, was ich hier gepostet habe nicht falsch - warte sicherheitshalber ein wenig ab, bitte - falls es doch eine Korrektur durch einen Experten gibt.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von ronny am 27.03.2008 um 17:33:33

schweitzer schrieb am 27.03.2008 um 17:21:40:

Ich bin kein Verwaltungsrechtler und auch nach recht detailliertem Suchen nicht fündig geworden, ob eine e-mail- Beantragung möglich ist -


Ich würde sagen, die Notwendigkeit der Schriftform ergibt sich aus § 77 AufenthG.

Solange die Email nicht mit einer elektronischen Signatur versehen werden kann, dürfte die Schriftform im Sinne des § 3a VwVfG nicht gewahrt sein:


Zitat:
§ 3a Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) 1Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. 2In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. 3Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) 1Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. 2Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln.


Grüße
Ronny

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von schweitzer am 27.03.2008 um 17:44:31

ronny schrieb am 27.03.2008 um 17:33:33:
Ich würde sagen, die Notwendigkeit der Schriftform ergibt sich aus § 77 AufenthG.


Dieser Verweis ist für mich nun gerade nicht überzeugend, lieber Ronny - denn im § 77 AufenthG ist vom Schriftformerfordernis für Verwaltungsakte die Rede - hier geht es dem TS aber um die erforderliche Form eines Antrages!

Der Hinweis auf § 3a VwVfG dürfte dagegen tatsächlich einschlägig sein. Eine hinreichende Identifikation des Antragstellers  war auch die Motivation für mein Post, das ich mich als Nichtverwaltungsrechtler "getraut" habe zu schreiben.

=schweitzer=

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 17:50:20
@ alle

Danke fuer die Bemuehungen und die Antworten.

ich werde wohl oder uebel einen Anwalt einschalten.

Trotzem werde ich es nicht los,  bestehen Chancen oder soll ich es lieber sein lassen. Denn Anwaelte versprechen viel ;D

Ich habe Visa fuer UK, USA, VAE, Indien und Australien aufgrund meiner Wirtschaftszweige es fehlt nur noch Schengenstaaten, dann waere ich wieder gluecklich.

Soll ich dies als Begruendung und mit den jeweiligen Firmenregistern beisteuern oder hilft dies auch nicht.

trotzdem Danke fuer die Mithilfe



Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 27.03.2008 um 17:53:34

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
Trotzem werde ich es nicht los,bestehen Chancen oder soll ich es lieber sein lassen.

Zu dieser Frage schrieb ich bereits:

Zitat:
Befristet wird in der Regel schon. Ist ja auch
schon 10 Jahre her. Insofern: Versuch macht
kluch.



mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
Soll ich dies als Begruendung und mit den jeweiligen Firmenregistern beisteuern oder hilft dies auch nicht.  

Würde ich machen. Dazu noch ein Strafregister-
auszug aus der Heimat incl. Übersetzung und Be-
glaubigung.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von schweitzer am 27.03.2008 um 17:54:43

mbmaroc schrieb am 27.03.2008 um 17:50:20:
ich werde wohl oder uebel einen Anwalt einschalten


Dafür sehe ich gar keine Notwendigkeit. Du kannst auch eine sonstige, Dir bekannte bzw. vertraute Person in Deutschland bevollmächtigen. Solange es keine neuen rechtlichen Probleme gibt, kannst Du Dir für Dein Anliegen das Geld für einen Anwalt eigentlich sparen ...

=schweitzer=


Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 27.03.2008 um 18:07:30
Danke vielmals,

Ob ihrs glaubt oder nicht ich habe die ganzen Jahre nicht einmal daran gedacht, doch gestern konnte ich nicht einschalfen weil ich durch Zufall auf eure Seite gekommen bin.

Darum auch meine vielen Fragen weil ich die letzten Jahre versaeumt habe. Also nicht boese sein, ich bin kein scammer nur die Freude ist sehr gross und natuerlich auch die Erwartung

Ich danek euch vielmals und wenn es euch nichts ausmacht berichte ich euch von Zeit zu Zeit ueber mein Vorhaben.

liebe gruesse aus Marokko

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von ronny am 28.03.2008 um 11:15:38

schweitzer schrieb am 27.03.2008 um 17:44:31:
Dieser Verweis ist für mich nun gerade nicht überzeugend, lieber Ronny - denn im § 77 AufenthG ist vom Schriftformerfordernis für Verwaltungsakte die Rede - hier geht es dem TS aber um die erforderliche Form eines Antrages!  


Du hast Recht schweitzer, das habe ich gestern übersehen.

Gleichwohl halte ich die Antragstellung per Mail für nicht zulässig solange die Anforderungen nach § 3a VwVfG nicht erfüllt sind.

Ich muß für einen wirkamen Antrag zumindest eine eindeutige Zuordnung des Begehrens (Antrags ) zu einer natürlichen Person haben. Das geht mE z.B. durch mündlich unmittelbare Antragstellung, bevollmächtigten oder schriftlich zur Niederschrift gestellten Antrag oder durch ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 01.04.2008 um 12:48:19
@all

Ihr habt recht die Behoerde akzeptiert keine Mail sondern will nur mit offiziell beglaubigten Dokumenten wie Vollmacht an Bekannten usw. oder einem Anwalt kommunizieren.

Naja ich werde wohl meinen anwalt einschalten.

Danke nochmals

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 16.04.2008 um 10:43:43
@all

ich habe jetz offiziell keine Schengensperre mehr, ich will jetz ein Visum beantragen muss ich dort angeben dass ich in deutschland im Knast war oder kann ich es einfach lassen.
Desweiteren sind all meine Daten geloescht oder kann ein andere Schengenstaat herausfinden, dass ich mal in europa war?

Mit bitte um antwort

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 16.04.2008 um 11:05:10
Hi,

Du bekommst bei der Antragstellung konkrete Fragen
gestellt, diese hast Du wahrheitsgemäß zu beantworten.


Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 16.04.2008 um 11:10:35
danke
aber die zweite Frage ist ob  meine Daten im system bleiben oder geloescht sind.

Danke fuer die antwort

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 16.04.2008 um 11:52:13
Hi,

aus ausländerrechtlicher Sicht: Nein, die SIS-Ausschreibung,
die aufgrund der Abschiebung/Ausweisung bestand, ist ge-
löscht - restlos.

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 16.04.2008 um 15:22:09
danke fuer die Antwort,
habe mir das visa Formular angeschaut dort steht bei Frage 28 ob ich jemals in einem Schengen Staat war?

ich habe frueher in Oesterreich gelebt befor es zu Schengen gehoert hat soll ich es mit ja oder mit nein beantworten
danke

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von schweitzer am 16.04.2008 um 21:42:01
Da Österreich seinerzeit kein Schengenstaat war, warst Du nicht in einem Schengenstaat. Die Antwort lautet also: nein!

=schweitzer=

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von Mick am 16.04.2008 um 23:05:42

schweitzer schrieb am 16.04.2008 um 21:42:01:
Da Österreich seinerzeit kein Schengenstaat war, warst Du nicht in einem Schengenstaat. Die Antwort lautet also: nein!  

Hm, ist die Frage so gestellt? Oder kann man die auch
so interpretieren: Waren Sie jemals in einem der (heutigen)
Schengenstaaten?

Ich verstehe nicht, was man sich damit abbricht, die klare
Antwort zu schreiben: "Ich habe von 19XX bis 19XX in
Österreich gelebt".

Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 17.04.2008 um 02:15:18
danke fuer die Antworten


Titel: Re: Aufhebung der Einreisesperre
Beitrag von mbmaroc am 18.04.2008 um 00:21:10
@all
bei den Antraegen hadlet es sich bei Aufenthalt von den letzten 5 jahren wurde mir heute von der Botschaft gesagt, also muss ich es mit einem "NEIN" beantworten troztdem danke

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