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Ehe anerkannt????????????? (Gelesen: 3.851 mal)
missy1001
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06.03.2008 um 11:51:48
 
So ich hab wieder mal ne Frage.

Mir wurde gesagt das meine Ehe nicht anerkannt ist solange ich keine legaliesierte und übersetzte HU vorlege. Oder es mit der FZF nach DE geschickt wird.
So meine Stadt sagt zu mir ich bin nicht verheiratet, aber viele aus meinen Bekanntenkreis sagen, das wäre ja unlogisch, weil ich somit ja noch mal heiraten könnte in DE.
Mir wurde in Tunesien gesagt das es Interpol gemeldet wird???????? hä??
Naja ich hab da nicht weiter nachgefragt.

Wäre nett wenn mir jemand was dazu sagen könnte ob ich in DE verheiratet bin oder nicht

Lg missy
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Eduard
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Antwort #1 - 06.03.2008 um 12:31:14
 
Es gibt kein Anerkennungsverfahren für Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, eine im Ausland geschlossene Ehe ist automatisch auch in D gültig. Die Aussage "die Ehe ist in Deutschland anerkannt / nicht anerkannt" ist also im Grunde Unsinn.

Aber: Um aus der Ehe Rechtsfolgen abzuleiten (z.B. Eintrag im Melderegister oder in der Lohnsteuerkarte), mußt Du der zuständigen Behörde glaubhaft machen, dass Du verheiratet bist, dazu dient in der Regel die Heiratsurkunde. Ist bei inländischen Ehen im Prinzip genauso, nur dass bei ausländischen Urkunden zusätzliche Anforderungen hinzukommen kömmen (Apostille, Übersetzung, etc.), bevor sie in D als Beweismittel akzeptiert werden.

Und es ist auch bei vielen anderen Dingen so. Nehmen wir z.B. an, Du bekommst ein Kind. Ohne Registrierung, Geburtsurkunde etc. kannst Du es weder in Deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen noch kannst Du Kindergeld beantragen. Und wenn das Kind im Ausland geboren ist, mußt Du die Geburtsurkunde ebenfalls übersetzen lassen. Trotzdem bist Du natürlich von Anfang an nach deutschem Recht die Mutter des Kindes, unabhängig davon, ob eine Übersetzung vorliegt oder nicht.

Im Behördenalltag wird das natürlich gern etwas verkürzt.
Aus "Ohne übersetzte Urkunde darf ich Ihren neuen Familienstand nicht ins Melderegister eintragen." wird erst "Ohne Übersetzung kann ich Ihre Heirat nicht anerkennen.", dann "Ohne Übersetzung gelten Sie bei mir weiterhin als nicht verheiratet" (*), und zuletzt "Ohne Übersetzung sind Sie in D nicht verheiratet."

Eduard

(*) Frage an die Experten: müßte nicht in dem Moment wo jemand behauptet (wenn auch ohne Urkunden), geheiratet zu haben, der Familienstand zumindest in "Unbekannt" geändert werden?
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« Zuletzt geändert: 06.03.2008 um 12:45:30 von Eduard »  
 
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missy1001
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Antwort #2 - 06.03.2008 um 12:59:53
 
Danke Dir schon mal, ja wäre nett wenn unsere Experten dazu noch was wüßten.
Deswegen hab ich mich ja gewundert als eine Beamtin zu mir gesagt hat ich bin offiziell nicht verheiratet.




Lg missy
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trixie
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Antwort #3 - 06.03.2008 um 13:21:19
 
Eduard schrieb am 06.03.2008 um 12:31:14:
eine im Ausland geschlossene Ehe ist automatisch auch in D gültig.

...nur wenn die im Ausland geschlossene Ehe der Ortsform entspricht. Sieht das Ausland eine Zivilehe vor, dann würde eine religiöse Ehe in Deutschland nicht "anerkannt" werden.

missy1001 schrieb am 06.03.2008 um 11:51:48:
So meine Stadt sagt zu mir ich bin nicht verheiratet, aber viele aus meinen Bekanntenkreis sagen, das wäre ja unlogisch, weil ich somit ja noch mal heiraten könnte in DE.  

Solange die Ehe beim Standesamt nicht registiert ist, wäre das denkbar.

Hier ein Link, der dir vielleicht ein wenig weiter hilft:

missy1001 schrieb am 06.03.2008 um 11:51:48:
Mir wurde gesagt das meine Ehe nicht anerkannt ist solange ich keine legaliesierte und übersetzte HU vorlege.


http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1196974702/

trixie
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missy1001
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Antwort #4 - 06.03.2008 um 13:31:48
 
In TUN gilt das Zivilrecht. Also bei der Hochzeit war ein Standesbeamter (staatlich) und ein Wudi ( religiös) dabei. Also ich bin in Tun. zivilrechtlich und religiös verheiratet.
Die Regestierung wer macht die??? Weiß jemand zufällig ob die Deutsche Botschaft das den Standesamt in DE mitteilt??


Lg missy
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Eduard
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Antwort #5 - 06.03.2008 um 15:12:59
 
trixie schrieb am 06.03.2008 um 13:21:19:
Solange die Ehe beim Standesamt nicht registiert ist, wäre das denkbar.

Denkbar, aber trotzdem strafbar, und die 2. Ehe würde, wenn es herauskommt, umgehend aufgehoben werden.

@missy:
(Das geht alles auch aus dem von trixie erwähnten Thread hervor.)

Eine Registrierung hier in D ist definitiv nicht erforderlich.

Und nein, die deutsche Botschaft macht da nichts (außer vielleicht, wenn sie herausbekommt, dass Du zum 2. Mail geheiratet hast, dann könnte sie den Staatsanwalt informieren Smiley  ).

Eine Registrierung beim Standesamt (nennt sich "Anlegen eines Familienbuchs") ist nur insofern nützlich, als Du Dir dann vom Standesamt eine deutsche Urkunde ausstellen lassen kannst, die von jeder Behörde problemlos akzeptiert wird. Die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde erfüllt aber den gleichen Zweck. Und natürlich brauchst Du für die Registrierung sowieso eine übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde (und noch einiges mehr, weswegen ich mir überlegen würde, die Registrierung zu verschieben ...).

missy1001 schrieb am 06.03.2008 um 12:59:53:
Deswegen hab ich mich ja gewundert als eine Beamtin zu mir gesagt hat ich bin offiziell nicht verheiratet.


Das ist jedenfalls Unsinn und eine persönliche Interpretation dieser Beamtin (außer es wurde wirklich gegen Formvorschriften verstoßen, das kann die Beamtin aber ohne die übersetzten Unterlagen gar nicht feststellen). Frag sie einfach mal, ob das heisst, wenn Du jetzt ein Kind von Deinem Mann bekämst, dass das Kind dann unehelich wäre. Natürlich nicht.

Eduard
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« Zuletzt geändert: 06.03.2008 um 15:26:30 von Eduard »  
 
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missy1001
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Antwort #6 - 06.03.2008 um 16:44:58
 
Super vielen lieben Dank,
für eure Antworten und eure Zeit.


@Eduard ich ruf da noch mal an und werde etwas eindringlicher Nachfragen und lass mich nicht so leicht abwimmeln


Lg missy
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Wassermann
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Antwort #7 - 07.03.2008 um 06:55:10
 
Zudem hast Du doch zuvor auch ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt, so dass das Standesamt zumindest über Deine einmal bestehende Heiratsabsicht informiert gewesen ist.
Die Registrierung der Ehe ist aber für viel behördlichen Kram (und auch geldwerte Vorteile) zu empfehlen!
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trixie
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Antwort #8 - 07.03.2008 um 08:56:45
 
Wassermann schrieb am 07.03.2008 um 06:55:10:
Zudem hast Du doch zuvor auch ein Ehefähigkeitszeugnis beantragt, so dass das Standesamt zumindest über Deine einmal bestehende Heiratsabsicht informiert gewesen ist.  

Das EFZ sagt aber nichts darüber aus, dass die Ehe wirklich geschlossen wurde.

Zitat:
Die Registrierung der Ehe ist aber für viel behördlichen Kram (und auch geldwerte Vorteile) zu empfehlen!

Solange der Ehepartner nicht in Deutschland lebt, dürften kaum oder nur geringe geldwerte Vorteile entstehen.

trixie
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jetflyer
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Antwort #9 - 07.03.2008 um 09:02:58
 
Zitat:
Solange der Ehepartner nicht in Deutschland lebt, dürften kaum oder nur geringe geldwerte Vorteile entstehen.


Je nach Sachlage( Einkommen)  müssen die "Vorteile" gar nicht so gering sein.
Auch mit einem nicht in D. lebenden Ehegatten existiert gesetzliche, gegenseitige Unterhaltspflicht, ergo kann man diese bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen. Also ggf. Western Union Überweisungsbelege etc. aufheben und dann beim Finanzamt einreichen.

Grüße
Jetflyer
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Antwort #10 - 07.03.2008 um 09:15:08
 
jetflyer schrieb am 07.03.2008 um 09:02:58:
Auch mit einem nicht in D. lebenden Ehegatten existiert gesetzliche, gegenseitige Unterhaltspflicht, ergo kann man diese bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend machen.  

Das ist richtig. Hierfür gibt es zum einen Höchstbetrag zu beachten und zum anderen werden die Unterhaltszahlungen nur dann anerkannt, wenn sie dem allgemeinen "Lebensstandard" im Land des Unterhaltsempfängers angepaßt sind.

trixie
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Antwort #11 - 07.03.2008 um 09:28:57
 
@ missy

Jetzt habe ich mir noch mal Deine Beiträge durchgelesen und frage mich, ob ich Deine Frage richtig verstanden habe ... also nochmal sicherheitshalber ...

Q: Bist Du auch in D offiziell verheiratet?
A: Ja, bist Du.

aber:

Q: Muß eine Behörde allein aufgrund Deiner Aussage und der (unübersetzten) Heiratsurkunde diese Tatsache als Wahrheit akzeptieren?
A: Nein, muß sie nicht.

Deswegen verstehe ich ehrlich gesagt nicht so ganz, was Du mit der Behörde ausdiskutieren willst ...

Eduard
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missy1001
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Antwort #12 - 07.03.2008 um 10:12:19
 
@Eduard nein natürlich will ich nicht mit meiner Behörde diskutieren.
Mir ging es halt darum, das ich z.B das der Kindergeldstelle oder dem Jugendamt melden muß, sobald sich die Familiäre Situation ändert. Nicht das die kommen und sagen FR so und so , Sie stehen bei uns als verheiratet und haben uns dies nicht gemeldet und sind deshalb nicht der Mitteilungspflicht nachgekommen, weil ich ja angenommen habe die Ehe sei hier nicht gültig.
Inzwischen habe ich schon verstanden das die Ehe hier anerkannt ist, dank euch



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Antwort #13 - 07.03.2008 um 10:58:41
 
missy1001 schrieb am 07.03.2008 um 10:12:19:
Mir ging es halt darum, das ich z.B das der Kindergeldstelle oder dem Jugendamt melden muß, sobald sich die Familiäre Situation ändert.


Der Familienkasse sollte die Änderung mitgeteilt werden; dem Jugendamt mußt du die Änderung nicht mitteilen.

trixie  
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