trixie schrieb am 06.03.2008 um 13:21:19:Solange die Ehe beim Standesamt nicht registiert ist, wäre das denkbar.
Denkbar, aber trotzdem strafbar, und die 2. Ehe würde, wenn es herauskommt, umgehend aufgehoben werden.
@missy:
(Das geht alles auch aus dem von trixie erwähnten Thread hervor.)
Eine Registrierung hier in D ist definitiv nicht erforderlich.
Und nein, die deutsche Botschaft macht da nichts (außer vielleicht, wenn sie herausbekommt, dass Du zum 2. Mail geheiratet hast, dann könnte sie den Staatsanwalt informieren
).
Eine Registrierung beim Standesamt (nennt sich "Anlegen eines Familienbuchs") ist nur insofern nützlich, als Du Dir dann vom Standesamt eine deutsche Urkunde ausstellen lassen kannst, die von jeder Behörde problemlos akzeptiert wird. Die übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde erfüllt aber den gleichen Zweck. Und natürlich brauchst Du für die Registrierung sowieso eine übersetzte und legalisierte Heiratsurkunde (und noch einiges mehr, weswegen ich mir überlegen würde, die Registrierung zu verschieben ...).
missy1001 schrieb am 06.03.2008 um 12:59:53:Deswegen hab ich mich ja gewundert als eine Beamtin zu mir gesagt hat ich bin offiziell nicht verheiratet.
Das ist jedenfalls Unsinn und eine persönliche Interpretation dieser Beamtin (außer es wurde wirklich gegen Formvorschriften verstoßen, das kann die Beamtin aber ohne die übersetzten Unterlagen gar nicht feststellen). Frag sie einfach mal, ob das heisst, wenn Du jetzt ein Kind von Deinem Mann bekämst, dass das Kind dann unehelich wäre. Natürlich nicht.
Eduard