Hallo,
karibu schrieb am 06.12.2007 um 21:58:22:Nun habe ich vom deutschen Standesamt erfahren, dass niemand verpflichtet ist, diese Ehe in D registrieren zu lassen.
Es gibt überhaupt keine "Registrierung" ausländischer Eheschließungen, deshalb gibt es auch keine solche Verpflichtung.
Zitat:Wenn der ausländische Ehegatte per
FZF nach D eingereist ist, eine Meldebescheinigung und eine Aufenthaltsgenehmigung hat, die Ehe aber nicht beim Standesamt in D registriert wurde, wie würde sich dies auf evtl. danach in D geborene Kinder auswirken - gelten sie dann in D als ehelich oder nicht?
Eine im Ausland formgültig geschlossene Ehe gilt grundsätzlich auch in Deutschland. Bei der Anzeige der Geburt eines Kinder muss deshalb u.a. auch die Heiratsurkunde der Eltern vorgelegt werden (
§ 25 PStVO). Das Standesamt prüft dann vor der Beurkundung der Geburt, ob eine wirksame Eheschließung vorliegt. Soweit eine wirksame Eheschließung mit der ausländichen Urkunde nachgewiesen wird, werden beide Ehegatten als Eltern des Kindes eingetragen. Andernfalls wird nur die Mutter eingetragen, solange der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt hat.
Ein Hinweis: Kenia gehört zu den
Staaten mit unsicherem Urkundswesen. Deshalb empfiehlt es sich vorher, die Echtheit der Heiratsurkunde feststellen zu lassen (z.B. im Rahmen der
FZF, Anlegung eines Familienbuches). Dazu gibt es auch ein
Merkblatt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Zitat:Deutsche Staatsbürger müssten sie aufgrund meiner deutschen Staatsbürgerschaft ja zumindest werden?
Ja, nach § 4 Absatz 1
StAG.
Zitat:Welchen Familiennamen dürften/müssten sie führen: meinen oder den des Vaters?
Wenn die Eltern verheiratet sind und keinen Ehenamen führen, richtet sich die Namensführung der Kinder nach
§ 1617 BGBZitat von trixie:
Zitat:Wenn du einen englischkundigen Sachbearbeiter beim Einwohnermeldeamt triffst, dann brauchst du auch die Heiratsurkunde nicht übersetzen und von der keniansischen Botschaft legalisieren zu lassen. Dann begnügt er sich mit dem mit Prüfsiegel versehenen Bericht der Deutschen Botschaft.
Eine Legalisierung der kenianischen Heiratsurkunde nach dem KonsularG kann wohl nicht gemeint sein, denn dafür wäre die Deutsche Botschaft Nairobi zuständig und nicht die keniansiche Botschaft in Deutschland. Zudem werden, wie oben bereits geschrieben, kenianische Urkunden nicht mehr legalisiert.
Weder die Legalisierung noch die Bestätigung über die Prüfung der Urkunde in Kenia machen eine Übersetzung in die deutsche Sprache entbehrlich.
Blaise