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Namensänderung (Gelesen: 2.096 mal)
matt2199
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I love i4a


Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensänderung
31.01.2008 um 22:25:57
 
hey,

angeblich, so sagte man zumindestens zu mir, gibt es ein gesetz, dass es erlaubt, einen Ausländischen namen in einen deutschen namen zu ändern. Einzige Bedingung: der Name sollte sich leicht ähneln, z.b. wenn der ausländische name mit K anfangt, kann der derutsche name dann nicht mit L anfangen. Stimmt dass? Weiß jemand etwas mehr darüber?
Zur info, ich bin deutscher staatsbürger, auch hier geboren, besitze aber nur den namen meiner oma, die aus krotien kommt.

danke für jeden hinweis Smiley
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monel
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Beiträge: 32
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensänderung
Antwort #1 - 31.01.2008 um 22:36:46
 
Hallo,

Das mit der Namensänderung geht nicht so leicht. Gib' doch mal das Stichwort bei google ein, da kommen zahlreiche behördliche Einträge, zB. dieser:

"Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ist eine Ausnahme und nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Sie dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen.

Bei der Änderung des Familiennamens von Kindern aus familiären Gründen ist vorrangig zu prüfen, ob die erstrebte Namensänderung nicht durch eine namensgestaltende Erklärung nach bürgerlichem Recht oder eine Verfügung des Vormundschaftsgerichts erreicht werden kann.

Ob im Einzelfall eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich oder erforderlich ist, muss in einem Beratungsgespräch geklärt werden.

Die Gebühren für eine Familiennamensänderung betragen bis zu 1.022 EUR pro Person, für eine Vornamensänderung bis zu 255 EUR pro Person."

Gruß, monel

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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 01.02.2008 um 07:15:08
 
Hallo,

grundsätzlich ist das richtig was monel zur öffentlich-rechtlichenNamensänderung schrieb,aber ggf. käme auch eine Angleichung nach Art. 47 EGBGB bei Dir in Betracht.

Schau dazu mal hier:

Erläuterungen zu Art. 47 EGBGB und nimm ggf. Verbindungzu Deinem Standesamt auf .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.02.2008 um 14:23:48
 
ronny schrieb am 01.02.2008 um 07:15:08:


Bei einer Aussiedlerin wurde, wie berichtet, auf "sanften" Behördendruck hin 'Nelja' zu 'Kornelia'. Es zählt also nicht immer der Anfangsbuchstabe.

Gruß, ULF
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amir
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 21.02.2008 um 22:17:40
 
Hallo,
name habe ich geändert. Geht Ohne weiteres. Halt mit Begründnung.
Gruß
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Lurchi
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Lurchi grüßt herzlich!!!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
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Antwort #5 - 04.03.2008 um 14:16:03
 
Hallo,

wenn Du von Geburt an deutscher Staatsangehöriger bist, zieht bei Dir Art. 47 EGBGB nicht.
Auch die Erklärungsmöglichkeit gem. § 94 BVFG kommt für Dich nicht in Frage, wenn Du kein Spätaussiedler bist.

Es bleibt nur der Weg der öffentlich-rechtlichen Namensänderung.
Gem. Nr. 36 der Allgemeinen Verwaltungsvorschirft zum Namensänderungsgesetz (NÄG) kann ein Name geändert werden, wenn Schwierigkeiten in der Aussprache oder der Schreibweise zu einer nicht nur unwesentlichen Behinderung des Antragstellers führen.
Wenn also der kroatische Name solche wesentlichen Schwierigkeiten aufweist, könnte ggfs. eine Namensänderung durchgeführt werden.
Der Umstand, dass es sich um einen ausländischen Namen handelt reicht alleine hingegen nicht für eine Namensänderung (Nr. 37 Abs. 1 NamÄndVwV).

Am besten einfach mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis oder der kreisfreien Stadt Kontakt aufnehmen und beraten lassen. Dann kann auch geklärt werden, welcher neue Name möglich wäre.

Gruß

Lurchi
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