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Einladung zum Besuch und Verpflichtungserklärung (Gelesen: 7.852 mal)
Sanders
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Antwort #15 - 19.02.2008 um 14:19:53
 
trixie schrieb am 19.02.2008 um 14:02:18:

Indem dir die Eltern/Schwiegereltern eine schriftliche Vollmacht erteilen. Inwieweit man die Richtigkeit ihrer Unterschrift glaubhaft macht, sollte durch persönliche Abgabe der Vollmacht bei der Botschaft möglich sein, oder eben auch durch eine amtliche/öffentliche Stelle, die Beglaubigungen vornimmt.


D.h. meine Eltern können mit dem Antrag eine formlose Erklärung abgeben, dass sie mir die Vollmacht geben Ihre Interessen bein Deutsche Botschaft zu vertreten?
Und falls ich belehrt werde dass der Auskunft nur an Antragsteller erfolgt, so kann ich dann sagen dass mit dem Antrag noch eine Vollmacht für mich abgegeben ist, richtig?
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trixie
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Antwort #16 - 19.02.2008 um 14:27:47
 
Zitat:
Und falls ich belehrt werde dass der Auskunft nur an Antragsteller erfolgt, so kann ich dann sagen dass mit dem Antrag noch eine Vollmacht für mich abgegeben ist, richtig?

Ich würde die Sache nun nicht zu kompliziert sehen. Aber der Hinweis, dass eine Vollmacht abgegeben wurde, dürfte sicherlich ausreichen.  Zwinkernd

trixie
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Einbeck
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Antwort #17 - 19.02.2008 um 14:56:43
 
Sanders schrieb am 19.02.2008 um 13:16:35:
Nur hier sind meine Eltern klar im Vorteil. Meine Schwiegereltern haben sich zum ersten mal getraut nach Deutschland zu reisen.   


Sorry, der entscheidende Vorteil.
Man hat schon ein Visa gehabt und seine Rückkehrbereitschaft bewiesen.

Und genau deshalb sind beide Fälle nicht miteinander vergleichbar.

Unterschiede gibt es zwischen allen Anträgen.
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Sanders
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Antwort #18 - 19.02.2008 um 15:16:02
 
Einbeck schrieb am 19.02.2008 um 14:56:43:
Sorry, der entscheidende Vorteil.
Man hat schon ein Visa gehabt und seine Rückkehrbereitschaft bewiesen.

Daran habe ich nicht gedacht. Danke für den Hinweis. Schade dass ich das im Voraus nicht wissen könnte. Für eine Person kann ich immer noch eine VE ausstellen und zweite VE hätte dann mein Cousin übernommen.

Na ja, dieses Wissen wird mir auch nützlich sein Smiley Irgendwann wird auch mein Bruder Zeit finden mich zu besuchen. Obwohl... Er war ja schon 6 Wochen lang in London. Obwohl England kein Schengenstaat ist, dürfte das seine Rückkehrbereitschaft positiv beeinbflüssen.
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BocachicaPeter
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Antwort #19 - 20.02.2008 um 15:39:03
 
Das Problem eines Besuchervisums stellt sich leider immer wieder. Auch ich hatte seinerzeit mit der dt. Botschaft in Sto. Domingo, RD, Kontakt aufgenommen um mich darüber zu informieren. Mit dem zuständigen Herren, den ich mittlerweile auch persönlich kenne, hatte ich ein sehr langes Gespräch.
Fakt war, dass in meiner Situation der Antrag völlig aussichtslos gewesen wäre. Ich komme seit 2 1/2 Jahre für den Unterhalt meiner Verlobten und des Kindes auf, sodass weder Arbeitsplatz noch eigenes Vermögen vorhanden ist. Tatsache war, dass man meiner Verlobten das Visum gegeben hätte, allerdings nicht auch dem Kind. Vertsändlicherweise, wenn auch für mich unbefriedigend, ging man davon aus, dass, sofern sie mit Kind das Land verläßt, ein Rückkehrgrund kaum noch gegeben wäre.

Es ist sicher nicht immer einfach für die Mitarbeiter der Botschaften. Besagter Herr erklärte mir natürlich, dass wir wohl kaum einen 5 jährigen Jungen alleine in der RD lassen könnten und ich mir aufgrund meines Berufes sicher über die Rechtsfolgen eines Untertauchens bewusst wäre. Aber auch dort ist man eben an die Vorgaben gebunden.

Beste Grüße, Peter
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