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Freizügigkeitsbescheinigung immer nur ein Jahr? (Gelesen: 2.126 mal)
humatrix
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14.02.2008 um 16:51:35
 
Hallo zusammen!

Meine Freundin (Neu-EUler) hat ordnungsgemäß die Freizügigkeitsbescheinigung beantragt und auch bekommen.

Aber warum ist das Ding nur ein Jahr gültig?

Grüße
humatrix
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ChicaLoca
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Antwort #1 - 14.02.2008 um 17:05:06
 
ist evtl. ihre Arbeitserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit (falls sie arbeitet) nur für 1 Jahr gültig ???
oder die Krankenversicherung ?
oder hat sie noch gar keine Nachweise über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes incl. Krankenversicherung erbracht ????
oder oder oder
das alles könnten Gründe für die Befristung sein

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humatrix
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Antwort #2 - 14.02.2008 um 17:11:14
 
Hi Chicaloca,

hast Recht, die Arbeitsgenehmigung ist erst mal für ein Jahr ausgestellt. Danach sollte die Berechtigung folgen.
Krankenversicherungsschutz vorhanden, unbefristeter Arbeitsvertrag auch, wurde aber nicht mit eingereicht.


Sollte sie da noch was machen???

Gruß
humatrix
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Tippi
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Antwort #3 - 14.02.2008 um 17:30:01
 
Ich bin mir nicht sicher, ob die FZB von der Arbeitserlaubnis
abhängig gemacht werden darf.

Es liegt eine KV sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Wieso sollte da die FZB nur für ein Jahr ausgestellt werden?

Eine befristete FZB würde bei befristetem Aufenthalt evtl.
Sinn machen (Au Pair)

Ich würde in deinem Fall die ABH fragen, warum die FZB be-
fristet ausgestellt wurde.

Gruß

Tippi
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humatrix
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Antwort #4 - 14.02.2008 um 17:57:37
 
Habe gerade mal angefragt... Mal sehen, was der Grund war.
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ChicaLoca
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Antwort #5 - 15.02.2008 um 08:18:02
 
Tippi schrieb am 14.02.2008 um 17:30:01:
Es liegt eine KV sowie ein unbefristeter Arbeitsvertrag vor.
Wieso sollte da die FZB nur für ein Jahr ausgestellt werden?

weil der Vertrag eben nicht vorlag  Zwinkernd
Zitat:
...unbefristeter Arbeitsvertrag auch, wurde aber nicht mit eingereicht...

daher kann ich verstehen, dass die ABH die FZB für ein Jahr befristet hat, wenn die Arbeitserlaubnis nur für ein Jahr gültig ist

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humatrix
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Antwort #6 - 18.02.2008 um 17:28:22
 
Hab nachgefragt:

Die Befristung wurde tatsächlich von der Arbeitsgenehmigung abhängig gemacht.

Wie ist jetzt zu verfahren?
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ChicaLoca
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Antwort #7 - 19.02.2008 um 13:47:24
 
mach dir mal jetzt keinen Streß
sie soll dann rechtzeitig vor Ablauf die Verlängerung der Arbeitserlaubnis beantragen und dann mit der verlängerten Arbeitserlaubnis eine neue FreizügBesch bei der ABH beantragen
ihr wird dann sicherlich eine neue ausgestellt - keine Sorge, alles ist/wird gut
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