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Unterhalt ??? (Gelesen: 1.888 mal)
benn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterhalt ???
18.01.2008 um 15:41:10
 
Hallo,

bei mir stellt sich folgende Situation da, vielleicht weiss ja jemand die Antwort.
Ich heirate im Frühjahr eine Frau russischer Nationalität, sie hat eine 16 Jahre alte Tochter. Der Vater ist ein Russlanddeutscher, der seit mitte der 90er Jahre in Deutschland lebt und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.
Zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes war er kasachischer Staatsbürger mit deutscher Nationalität, und in der Geburtsurkunde der Tochter steht auch das der Vater deutscher Nationalität ist. Jetzt verweigert der Vater der Tochter die Einreise, da er die Befürchtung hat das er Unterhalt zahlen muss.
Wie stellt es sich rechtlich da, ist er Unterhaltspflichtig nur wenn die Tochter in Deutschland lebt, oder auch wenn sie in Russland bleibt.
Ich habe es mit meiner Frau besprochen, es besteht auch die Möglichkeit das die Tochter in Russland bleibt und dort studiert, aber die Kosten wären dann natürlich viel höher, durch die zweite Haushaltsführung und alles was dazu gehört.

Benn
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maki
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laie!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.01.2008 um 16:05:57
 
Hallo benn,

ich kenn mich nicht aus, aber dieser Thread ist deinem Problem ziemlich ähnlich: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177843712

Vielleicht findest du ja dort ein paar Antworten.

Nachtrag: Das ist dein Thread mit dem selben Problem...  Schockiert/Erstaunt
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benn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.01.2008 um 17:29:03
 
Hallo,

es ist nicht ganz das selbe Problem, es geht jetzt speziell um den Unterhalt für die Tochter. Das sie nicht ohne Einferständnis des Vaters nach Deutschland kann das haben wir jetzt durchgesprochen mit der Botschaft und der ABH.  Jetzt geht es aber darum den Vater zur Kasse zu bitten, wenn die Tochter in Russland bleibt, denn ich habe nicht vor ihren Lebensunterhalt und das Studium zu finanzieren nur weil der Vater das so möchte. Da es seine Entscheidung ist das die Tochter dort bleibt, möchte ich auch das er es zum grössten Teil finanziert. Ich hätte kein Problem alles hier in Deutschland zu finanzieren, aber die extra Kosten für den Aufenthalt in SPb habe ich nicht vor zu zahlen, das sollte dann schon er machen. Mir geht es jetzt darum wie es rechtlich damit aussieht, das man ihn für die Kosten heranziehen kann. Da es ihm nur ums Geld geht bin ich der Meinung, wenn er mitbekommt das es für ihn wesentlich teurer wird die Tochter in Russland zu lassen, er seine Meinung doch noch ändert und die Tochter herziehen lässt.

benn
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #3 - 18.01.2008 um 18:07:21
 
Nicht ganz einfach, müsste aber gehen. Deine Frau, als Sorgeberechtigte, sollte sich hier einen Anwalt nehmen. Der müsste erst mal eine Zahlungsaufforderung schicken und den Mann notfalls verklagen. Das geht, der hat seinen Gerichtsstand auf alle Fälle hier.
Die Höhe des Unterhalts wird sich aber eher nach dem Bedarf der Tochter an deren Wohnort richten - da hilft dann wohl keine Düsseldorfer Tabelle, sondern ihr müsstet nachweisen, was dort gebraucht wird oder üblich ist.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.01.2008 um 19:49:43
 
Reni schrieb am 18.01.2008 um 18:07:21:
Die Höhe des Unterhalts wird sich aber eher nach dem Bedarf der Tochter an deren Wohnort richten - da hilft dann wohl keine Düsseldorfer Tabelle, sondern ihr müsstet nachweisen, was dort gebraucht wird oder üblich ist


... nur wenn die Tochter in Russland bleibt und die Mutter künftig in Deutschland lebt, wäre sie genauso unterhaltspflichtig wie der Kindsvater. Wer dann welchen Anteil zu zahlen hätte, dürfte nur über das Gericht zu klären sein.

trixie
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.01.2008 um 19:55:23
 
trixie schrieb am 18.01.2008 um 19:49:43:
wäre sie genauso unterhaltspflichtig wie der Kindsvater.
Wohl aber nicht leistungsfähig. Außerdem hat sie ja Leistungen angeboten. Kost und Logis. Allerdings nur in D.


Michael
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 18.01.2008 um 20:18:25
 
Mikael321 schrieb am 18.01.2008 um 19:55:23:
Wohl aber nicht leistungsfähig.

Bei einem minderjährigen Kind ergibt sich auch bei ihr eine erhöhte Obligenheitspflicht.

Mikael321 schrieb am 18.01.2008 um 19:55:23:
Außerdem hat sie ja Leistungen angeboten. Kost und Logis. Allerdings nur in D.  

Meine Aussage bezog sich ja ausschließlich darauf, dass das Kind in Russland bleibt.

trixie
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