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Namensänderung nach Einbürgerung (Gelesen: 1.144 mal)
blueheffner
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Beiträge: 2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
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15.01.2008 um 13:45:28
 
moin,

werde dieses jahr eingebürgert, warte nurnoch auf den ausbürgerungsbescheid der indischen botschaft. nun zu meiner frage. sagen wir mal ich heisse mahmut singh
wäre es möglich nachdem ich meine einbürgerungsurkunde habe, meinen namen in erik richter zu ändern?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.01.2008 um 14:56:28
 
blueheffner schrieb am 15.01.2008 um 13:45:28:
wäre es möglich nachdem ich meine einbürgerungsurkunde habe, meinen namen in erik richter zu ändern?


Hallo,

käme drauf an, prinzipiell schon Zwinkernd

Zunächst mal hier nachlesen, unter dem Stichwort Art. 47 EGBGB:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start...



Und (falls es sich bei Mahmut Singh bereits um Vor - und Famliennamen handeln sollte) , wäre eine Namensänderung zumindest beim Vornamen imer noch durch Art. 47 abgedeckt (deutschsprachige Form des Vornamens etc.pp.).

Für den Familiennamen ginge das nur über den § 3 NamÄndG bei vorliegen eines wichtigen Grundes.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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blueheffner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
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Antwort #2 - 16.01.2008 um 16:26:03
 
könnte ich auch meinen nachnamen also in dem fall singh weiterhin als zweiten vornamen führen?
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