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Verlängerung der Anmeldung der Eheschließung? (Gelesen: 1.420 mal)
Optimistin
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15.01.2008 um 11:36:31
 
Hallo!

Meine Frage ist: kann man die Anmeldung der Ehe ( gilt nur 1/2 Jahr) eventuell verlängern?

Wir sind mitten im Heiratsprozess (Nigeria/ Deutsch) die ABH hat 4 Wochen Duldung erteilt. Jetzt warten wir noch auf die Entscheidung des OLG und das dauert......!

lieben Gruß unentschlossen
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ronny
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Antwort #1 - 15.01.2008 um 12:07:03
 
Optimistin schrieb am 15.01.2008 um 11:36:31:
Meine Frage ist: kann man die Anmeldung der Ehe ( gilt nur 1/2 Jahr) eventuell verlängern? 


Hallo,

was soll da verlängert werden und wer sagt, dass die nur ein halbes Jahr gilt ?

Das einzige was zeitlich befristet wäre, wäre die Mitteilung des Standesbeamten nach § 135 DA bzw. § 6 PStG, dass die Voraussetzung für die Eheschließung erfüllt sind.

Die kann er aber noch gar nicht ausgestellt haben, da ja das Befreiungsverfahren noch anhängig zu sein scheint.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #2 - 15.01.2008 um 18:30:32
 
Hallo Ronny!

Wir möchten in D heiraten.

Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) gilt nur 1/2 Jahr, lt Standesbeamten.

Das 1/2 Jahr wäre am 13.4. abgelaufen.

Alle Papiere sind geprüft und wir warten nur noch auf das Ergebnis vom OLG.Dann würden wir einen Termin zum Heiraten bekommen.

Ist denn die Verlängerung möglich?

Lieben Gruß
                    Optimistin
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ronny
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Antwort #3 - 16.01.2008 um 08:41:24
 
Optimistin schrieb am 15.01.2008 um 18:30:32:
Die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) gilt nur 1/2 Jahr, lt Standesbeamten. 


Hallo

das ist so nicht richtig, entweder falsch verstanden oder falsch rübergekommen.

Die Anmeldung der Eheschließung kann erst dann erfolgreich beendet sein, wenn die Befreiung vom OLG vorliegt. Und erst damit (konkreter  mit der Aussage des Standesbeamten ihr könnt heiraten ) beginnt die Halbjahresfrist zu laufen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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