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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Namensänderung nach Einbürgerung
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Beitrag begonnen von blueheffner am 15.01.2008 um 13:45:28

Titel: Namensänderung nach Einbürgerung
Beitrag von blueheffner am 15.01.2008 um 13:45:28
moin,

werde dieses jahr eingebürgert, warte nurnoch auf den ausbürgerungsbescheid der indischen botschaft. nun zu meiner frage. sagen wir mal ich heisse mahmut singh
wäre es möglich nachdem ich meine einbürgerungsurkunde habe, meinen namen in erik richter zu ändern?

Titel: Re: Namensänderung nach Einbürgerung
Beitrag von ronny am 15.01.2008 um 14:56:28

blueheffner schrieb am 15.01.2008 um 13:45:28:
wäre es möglich nachdem ich meine einbürgerungsurkunde habe, meinen namen in erik richter zu ändern?


Hallo,

käme drauf an, prinzipiell schon ;)

Zunächst mal hier nachlesen, unter dem Stichwort Art. 47 EGBGB:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1161243729;revpost=yes;start=0#0



Und (falls es sich bei Mahmut Singh bereits um Vor - und Famliennamen handeln sollte) , wäre eine Namensänderung zumindest beim Vornamen imer noch durch Art. 47 abgedeckt (deutschsprachige Form des Vornamens etc.pp.).

Für den Familiennamen ginge das nur über den § 3 NamÄndG bei vorliegen eines wichtigen Grundes.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Namensänderung nach Einbürgerung
Beitrag von blueheffner am 16.01.2008 um 16:26:03
könnte ich auch meinen nachnamen also in dem fall singh weiterhin als zweiten vornamen führen?

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