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Expat, FZF und Sprachtest (Gelesen: 6.882 mal)
Dubaiexpat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 11.01.2008 um 20:14:16
 
Hi,

Ich haeng mich einfach mal an den von Gonzo gestarteten Thread dran, die Voraussetzungen sind aehnlich, aber doch nicht gleich.

Wenn es gar nicht passt, kann ja einer der Admins das Thema in einen neueen Thread verschieben.

Ich lebe mit einigen kleineren Unterbrechungen seit 14 Jahren im Ausland. Die letzten Jahre knapp 7 Jahre im mittleren Osten. Seit 5 Jahren bin ich mit einer Weissrussin veheiratet. Wie bei vielen Expats ist die Umgangssprache Englisch.

Zum 01.04.2008 habe ich einen Job in Deutschland angenommen. Aufgabe ist es fuer ein auslaendisches Unternehmen die Europazentrale aufzubauen.  Jetzt fangen die Probleme an.

Ich habe bereits einige Mitarbeiter eingestellt, unter Ihnen auch 2 deutsche Expats die mit Frauen aus Osteuropa verheiratet sind. Beide werden wichtige Schluesselpositionen im Unternehmen besetzen.

Anfang dieser Woche wurde mir mitgeteilt das es mit den Visas fuer unsere Ehefrauen trouble gibt. Unsere Ehefrauen sind momentan alle noch im Job und haben. Unsere Frauen befinden sich momentan noch in Ihren Ex-Heimatlaendern" kommen aber naechste Woche wieder, da Sie hier auch berufstaetig sind.  An einen Deutschkurs vor dem Umzug ist aus Zeitlichen gruenden gar nicht zu denken.

Die Damen haben alle Studiert, sind aber mittlerweile in ganz anderen Bereichen taetig. Was tun sprach Zeus.......? Meine zukuenftigen MA moechten nicht auf Ihre Frauen verzichten (ich ganz ehrlich gesagt auch nicht). Ihrtkjoennt euch vorstellen wie erstaunt ich war als ich hoerte das ein zukuenftiger MA aus Irland,verheiratet mit einer Phillipina die Visaprozedur ohne Probleme erledigt hat  Schockiert/Erstaunt .

Gruss aus dem etwas waermeren Dubai

Stefan
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Einbeck
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Antwort #16 - 11.01.2008 um 20:46:11
 
@Dubaiexpert
bitte beschreibe die Probleme mit dem Visa näher.
Sind es wirklich die Deutschkenntnisse die bei Rückkehrerfamilie und Ehefrauen mit Sudium die Probleme verursachen oder spielt evtl. etwas anderes eine Rolle?
Wegen der Deutschkenntnisse könnten 2 Ausnahmetatbestände a) Studium und b) Rückkehrerfamilie greifen.
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Dubaiexpat
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Antwort #17 - 11.01.2008 um 21:31:42
 
Hallo Einbeck,

Lt. meiner Frau wurde Ihr auf der Botschaft gesagt das ohne das Zertifikat des Goethe Instituts eine Visa erteilung nicht moeglich ist. Auf Ihr Studium wurde gar nicht eingegangen. Rueckkehrer/Heimkehrer waere ja nur "meine Wenigkeit", da meine Frau bisher nur mit mir in der UAE  gelebt hat.

Bei meinen Mitarbeitern war es wohl aehnlich, werde ich aber morgen  genau erfahren.

Gruss
Dubaiexpat
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Ernas
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Antwort #18 - 11.01.2008 um 21:34:52
 
nur das absolvierte Studium ist ja kein Ausnahmetatbestand, das muss schon mehr sein, Prof. ...
Die gelebte Ehe muss auch nachgewiesn sein, wenn die Ehegatten, überwiegend, getrennt leben, aufgrund des Berufs, kann es da schon Probleme geben. Auch mehrjähriges Zusammenleben im Ausland reicht da nicht, man muss schon aufzeigen können, dass die Integration absehbar ist. Nach mehreren Jahren Ehe, sollten auch schon Deutschkenntnisse vorhanden sein.
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Einbeck
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Antwort #19 - 11.01.2008 um 22:28:31
 
@Dubaiexpat
auf Basis des Hinweises des Kollegen @Ernas
frage ich mal ins Detail.

-haben die Ehepaare gemeinsame Kinder? Kinder mit dt. StA.?
-was wurde studiert? Abschluß? und wie sieht es mit Jobaussichten in D aus?
-Ehe besteht wie lange und lebt Ehepaar zusammen bz. ein Partner in Dubai der andere in der Heimat?

Mir fehlte in erster Antwort der Drang zum Detail die Nachfrage zu wichtigen Details.
Aus anderen Postings geklaut:
Ansonsten liest sich dies interessant: Seiten 158 bis 162
Zitat:
ich habe hier was Aktuelles von der ABH Berlin:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.
pdf

Hinweis Zitat:
Das ist eine für die Mitarbeiter der Berliner Ausländerbehörde  
(nur für die) verbindliche Arbeitsanweisung.  
IV AbtL ist die Berliner Ausländerbehördenchefin [inv]Frau Langeheine[/inv], IV Z deren Chefjurist [inv]Herr Mazanke[/inv].

gc




Änderung:
Auch hier unsichtbar gemacht    Tippi
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« Zuletzt geändert: 11.01.2008 um 22:49:03 von Tippi »  
 
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SigSag
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Antwort #20 - 12.01.2008 um 10:00:46
 
Hier nochmal der Link zum anklicken:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln....

bei dir - Einbeck -  ist das .pdf manuell einzutippen

SigSag
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Muleta
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Antwort #21 - 12.01.2008 um 12:43:59
 
Dubaiexpat schrieb am 11.01.2008 um 21:31:42:
Lt. meiner Frau wurde Ihr auf der Botschaft gesagt das ohne das Zertifikat des Goethe Instituts eine Visa erteilung nicht moeglich ist. Auf Ihr Studium wurde gar nicht eingegangen. Rueckkehrer/Heimkehrer waere ja nur "meine Wenigkeit", da meine Frau bisher nur mit mir in der UAE  gelebt hat.


lass Dich nicht veräppeln: schon in der Regierungsbegründung zum neuen AufenthG steht drin, dass es nur auf den (rechtlichen) "Bestand" der Ehe vor der Rückkehr ankommt. Damit soll laut Regierungsbegründung nämlich auch die erstmalige(!) Führung einer "ehelichen Lebensgemeinschaft" (und zwar dann in Deutschland) ermöglicht werden (Begründung zu § 30 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe e - die Begrifflichkeit ist in § 30 Abs. 1 Satz 3 identisch, sie ist jedoch abzugrenzen von § 30 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f). Bei Deinen Kollegen wären die jeweils betroffenen Staatsangehörigkeiten zu klären um es ggf. noch einfacher hinzukriegen.

Muleta
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Einbeck
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Antwort #22 - 12.01.2008 um 14:33:04
 
SigSag schrieb am 12.01.2008 um 10:00:46:
bei dir - Einbeck -  ist das .pdf manuell einzutippen 

Danke für Korrektur Sigsag
Passiert wenn man kopiert und nicht aufpasst.

Der Link, wenn auch nur Berlin, nicht für alle bindend, als größte Stadt mit den meisten Kunden und wohl auch Problemen, sehr interessant und vielleicht auch für andere Richtungsweisend.
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Dubaiexpat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 12.01.2008 um 16:47:52
 
erst mal danke an alle fuer die Antworten. Hier noch mal kurz die fehlenden Fakten.

Kinder gibt es bei keinem, Ich bin seit 5 Jahren verheiratet, meine Kollegen seit 3 und 7 Jahren.

Meine "Holde" hat Kunstgeschichte, English und Chinesisch studiert  und arbeitet fuer einen "groesseren" Bautraeger in den Emiraten im Internationalen Marketing. Sie wird diesen Job vom Homeoffice aus weitermachen und alle 3-4 Wochen in die Emirate ins Headquarter fliegen.

Bei den Kollegen sieht es so aus das eine der Damen Architektin ist und zur Zeit in Dubai im Immobiliensektor taetig ist, waehrend die andere Literatur und Psychologie studiert hat und in Dubai einen privaten Kindergarten betreibt (ein bomben Geschaeft hier Laut lachend). Diesen wird Sie wohl ende Maerz verkaufen. Im Gegensatz zu meiner "Holden" ist bei den anderen jetzt das "Thema Familienplanung angesagt"  Schockiert/Erstaunt, eine Arbeitsaufnahme in DE ist also nicht geplant.

Ich fand den Link schon mal sehr interessant und habe diesen bereits weitergeleitet. Problem war/ist das sehr viel ueber eine Serviceagentur laeuft die den ganzen Umzug mit Papierkram organisieren soll. Bin soeben in DE angekommen und werde mich jetzt mal selbst dahinter klemmen.  

Ich sehe das ganze wie meine Kollegen im Prinzip sehr leidenschaftslos. Wir hatten eben noch ein laengeres Telefonat. Grundtenor der Kollegen war wenn DE unsere Ehefrauen nicht will, wollen wir die Firma auch nicht in Deutschland aufbauen. Dann gehts eben nach Belgien oder Luxemburg. Waere im Endeffekt zwar schade, aber wenn es nicht anders geht, dann wird es halt so gemacht.

Nur noch einen Kommentar bzgl. der fehlenden Deutschkenntnisse trotz mehrjaehrigem Zusammenleben/Ehe. Wir haben eben einen internationalen Bekannten-/Freundeskreis und der gemeinsame Nenner ist Englisch. Auch bei uns Zuhause, Deutsch war eigentlich nie ein Thema. Schon eher die gemeinsamen Bemuehungen Arabisch zu lernen. Ich glaube den meisten Expats geht es aehnlich, Firmensprache Englisch, mit Freunden und Bekannten Englisch und Zuhause wird sich dann auch nicht mehr umgestellt. Ganz im Gegenteil, ich habe teilweise Schwierigkeiten mit dem Deutschen.  

Gruss

Stefan

 
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Zeppelin
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Antwort #24 - 12.01.2008 um 17:09:37
 
Wer das Ganze entkomplizieren möchte, möge sich Folgendem anschließen: [inv]http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=598[/inv]
Dort geht es um genau dieses Thema.

Änderung:
auch für dich Zeppelin: wir sind nicht die richtige Plattform für Petitionen. sunnysunshine
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« Zuletzt geändert: 12.01.2008 um 17:32:38 von N/V »  
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 15.01.2008 um 18:38:32
 
Gonzo schrieb am 06.01.2008 um 09:01:15:
Zur Lage: Ich arbeite seit fast 6 Jahren fuer eine Deutsche Firma in China und lebe seit 5 Jahren mit einer Chinesin zusammen. Unsere gemeinsame Sprache ist Englisch.


Hat sie studiert?

Gruß, ULF
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Ulf
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Antwort #26 - 15.01.2008 um 18:41:27
 
Zitat:
nur das absolvierte Studium ist ja kein Ausnahmetatbestand, das muss schon mehr sein, Prof. ...


Wir sprechen jetzt nicht mehr von Hochqualifizierung desjenigen Ehegatten, zu dem der Nachzug stattfindet, sondern vom Hochschulabschluß des nachzugswilligen Ehegatten, der lt. Gesetz in der Regel eine brauchbare Integration auch ohne anfängliche Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwarten läßt.

Gruß, ULF
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Firilum
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Antwort #27 - 15.01.2008 um 19:15:57
 
Der Ansprechpartner sollte nicht die Botschaft, sondern die örtliche Ausländerbehörde sein.
Bei Aufenthalt über 3 Monate entscheidet die AB. Wenn die AB will, sind Aufenthaltserlaubnisse überhaupt kein Problem. Die AB kann in Ausnahmefällen auch Vorabzustimmungen erteilen, dann geht es bei der Botschaft sehr schnell.
Die meisten Gemeinden sind grundsätzlich an Invenstitionen, Schaffung von Arbeitspläten und Gewerbesteuereinnahmen interessiert.
Da damit zu rechnen ist, das auch weitere Aufenthaltstietel benötigt werden, sollte man einen Ort mit einer möglichst entgegenkommeden AB wählen. Da Sie offensichtlich in ihrer Ortswahl nicht festgelegt sind, würde ich
mich also nicht lange mit einer AB rumärgern sondern einfach den Standort und damit die zuständige AB wechseln. Die Differenzen zwichen den einzelnen Orten in Deutschland sind dabei unter Umständen größer als die zwischen den EU Ländern.
Also am besten mit der AB zusammensetzen und die Sache für alle notwendigen Mitarbeiter klären.



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Gonzo
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Antwort #28 - 15.01.2008 um 23:37:39
 
Hi Ulf,

nein, sie hat nicht studiert. Nach den Hinweisen des BMI kommt es darauf jedoch nicht an:
Zitat:
Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte [...] Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar geringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.


Hier verstehe ich: Wenn ein Expat zurueckkehrt, ist der Sprachtest fuer den auslaendischen Ehegatten nicht erforderlich, wenn der Deutsche Rueckkehrer gute Deutschkenntnisse hat.

Aus der Diskussion hier entnehme ich jedoch, dass die Hinweise des BMI bei der zustaendigen Botschaft nicht notwendigerweise beachtet werden (muessen/sollen).

Beste Gruesse

Gonzo
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Antwort #29 - 16.01.2008 um 01:09:05
 
Hi,

@Dubaiexpat:
Ich würde wirklich mal bei der ABH vorsprechen, die dann zuständig sein wird.
Das meiste in diesem Forum betrifft total andere Fälle, sehr oft ist die Frage, ob der LU gesichert ist, es stehen Straftaten im Raum und solche Dinge.
Hier ist es wohl eher das Gegenteil. Bei dem was Du beschreibst, müsste so ziemlich jeder Ermessensspielraum ausgenutzt werden können um den Aufenthalt zu ermöglichen.
Vor allem wenn Du mit so einem Paket da ankommst.
Wenn Du auf Widerstand stösst, würde ich gleich versuchen, mit dem Leiter der ABH Kontakt aufzunehmen.
Nach meiner Erfahrung gibt es wenig Probleme, wenn man ein gewisses Level hat.
Ein Haufen Papierkram wird es aber trotzdem sein.
Vielleicht wäre ein Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, keine schlechte Idee. Nicht weil es problematisch wäre sondern weil der die Abläufe, nicht nur in D, kennt.
Geld scheint ja nicht das primäre Problem zu sein...

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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