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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Expat, FZF und Sprachtest
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Beitrag begonnen von Gonzo am 06.01.2008 um 09:01:15

Titel: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 06.01.2008 um 09:01:15
Hallihallo,

nun der xx-te Thead zum Thema FZF und Sprachtest - aber ich denke ein neuer Aspekt.

Zur Lage: Ich arbeite seit fast 6 Jahren fuer eine Deutsche Firma in China und lebe seit 5 Jahren mit einer Chinesin zusammen. Unsere gemeinsame Sprache ist Englisch.

Nun werde ich, leider ziemlich ueberraschend, bald eine neue Aufgabe in unserem Stammhaus in Deutschland uebernehmen und moechte vorher meine Freundin in China heiraten. Dann ist das FZF-Visum zu beantragen und - genau, jetzt kommts - dazu benoetigt sie ein einen Sprachtest A1.

Nun ist da Lernen von Fremdsprachen nicht unbedingt ihre Staerke, ueber mehr als einfachste Kenntnisse (hoeren) verfuegt sie noch nicht.

Ich denke, dass ihr das Deutsch-Lernen in Deutschland erheblich leichter fallen wird (in China sprechen wir auch im sozialen Umfeld Englisch) und suche nach Moeglichkeiten, den Sprachtest vor Visa-Beantragung zu umgehen.

Beim Googeln stiess ich auf Euer Forum (Suuuper Infos - heissen Dank an alle!) und hab mich erstmal ins Thema eingelesen - leider war das Ergebnis ernuechternd. Geht nicht :-/

Dann habe ich den Link http://infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf gefunden.

Auf Seite 52, Thema Nummer 202 steht:

Zitat:
Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte, findet § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG (Hochqualifizierte, Selbständige) entsprechende Anwendung. Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar geringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.


Das sieht interessant aus, aber mir stellen sich folgende Fragen:

a) Sind nahezu 6 Jahre qualifiziert fuer "gewoehnlich im Ausland aufhaeltig"?
b) Waere es ein Ausschlussgrund, wenn die Heirat erst kurz vor der Ausreise erfolgt?
c) Waere es ein Ausschlussgrund, wenn ich waehrend meiner Zeit hier noch in Deutschland gemeldet war?

Meine Qualifikation als "Hochqualifizierter" sollte dank Dipl.-Ing (FH) ja (formal  :)) kein Problem sein.

Hat der Ansatz Chancen, oder veraergert man die Mitarbeiter der Botschaft / des Konsulats nur durch sinnlose Zeitverschwendung?

Gibt es schon irgendwelche Erfahrungen mit diesem Ansatz (hab leider im Forum nichts passendes gefunden)?

Was meint Ihr dazu?

Noch ein kurzer Einwurf: Ich habe zusammenfassend verstanden, dass ein Visum fuer einen Sprachkurs oder ein Besuchsvisum zum Zweck der Vorbereitung auf eine spaetere Heirat (natuerlich mit Rueckreise, FZF etc.) regelmaessig abzulehnen ist, da trotz neuer AE-Regelung die Rueckkehrbereitschaft anzuzweifeln ist - richtig?
Damit faellt leider auch Plan B ins Wasser  :'(


Herzlichen Dank bereits jetzt fuer Eure Beteiligung!

Bis neulich

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Muleta am 06.01.2008 um 12:05:20

Gonzo schrieb am 06.01.2008 um 09:01:15:
...


sie braucht keinen Sprachtest.

a.) ja
b.) nein
c.) nein (evtl. ist die fehlende Abmeldung in D eine Ordnungswidrigkeit)

Muleta

P.S. als Dipl.-Ing bist Du keineswegs automatisch ein "Hochqualifizierter". Darauf kommt es hier aber überhaupt nicht an.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Ernas am 06.01.2008 um 13:12:13
ich bin da anderer Meinung als Muletta. Lt. SV sind beide nicht hochqualifiziert und sie sind nicht verheiratet. Da wären schon viele Nachweise nötig, um die Kollegen in den dortigen Visastellen von einem Ausnahmetatbestand zu überzeugen. In diesem Fall bin ich der Meinung, dass der Nachweis der Deutschkenntnise durchaus gefordert werden kann. Gerade der Hinweis, dass die Dame Probleme beim erlernen von Fremdsprachen hat.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Muleta am 06.01.2008 um 14:16:31

schrieb am 06.01.2008 um 13:12:13:
ich bin da anderer Meinung als Muletta. Lt. SV sind beide nicht hochqualifiziert und sie sind nicht verheiratet.


aber hat doch geschrieben, dass noch geheiratet werden soll - vorher wäre doch gar keine erkennbare Grundlage für irgendein Visum vorhanden. Nach der (rechtzeitigen) Eheschließung wären dann aber keine Sprachkenntnisse mehr erforderlich (§ 28 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG).

Muleta

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 07.01.2008 um 01:23:40
Hallihallo,

interessant - zwei ziemlich verschiedene Ansichten.  :)

Zum Prozess: hier hat Muleta besser gelesen  ;)
Wir wuerden
- zuerst heiraten
- dann die ZFZ beantragen.

Was mir in dem oben verlinkten Dokument schwammig vorkommt:


Zitat:
"Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig
vom Ausnahmetatbestand [...] auszugehen [...]"


Speziell "regelmaessig" wuerde ich erstmal mit "fast immer" uebersetzen, es sind also sehr tragfaehige Argumente erforderlich um davon abzuweichen.
Dies wird allerdings durch das "allgemein" aus meiner Sicht wieder aufgeweicht.  :-?

Wie versteht / interpretiert Ihr die Aussage?


Ernas: Generell teile ich Deine Ansicht. Jedoch scheint mir in diesem Fall (unerwartete Rueckkehr), speziell bei Fremdsprachen-Lernschwaeche, ein Lernen im Zielland zielfuehrender. Aber diese Option ist gesetzlich nicht sanktioniert und dehalb bin ich jetzt auch ruhig dazu 8-)

Zum "Hochqualifizierten: Sorry, Asche auf mein Haupt! Das hab' ich mit den Bedingungen fuer den "geringen Integrationsbedarf" vermischt.  :-[
Es stimmt immer wieder: Lesen bildet...


Beste Gruesse

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 07.01.2008 um 02:27:49
@Gonzo
Leider ist dies in bezug auf Rückkehrfamilien schwammig

§ 30 Abs. 1 Satz 3:
Satz 1 Nr. 2 ist für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis unbeachtlich, wenn

1. der Ausländer einen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 26 Abs. 3 besitzt und die Ehe bereits bestand, als der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt in das Bundesgebiet verlegt hat,

2. der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen,

3. bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht oder dieser aus anderen Gründen nach der Einreise keinen Anspruch nach § 44 auf Teilnahme am Integrationskurs hätte oder

4. der Ausländer wegen seiner Staatsangehörigkeit auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten darf.

zitiere
a, aus deinen eigenen Posting: Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG

und b: Muleta: § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG

während Muleta meint Nr. 1 findet Anwendung
wird in Deinen eigen Zitat Nr. 3 angewendet

Da mir hier Erfahrung und Praxis fehlt,  wichtige Unterlagen zu Hause nicht zur Verfügung stehen,
will und muss ich es mit diesen Aufzeigen von unterschieden belassen.

Wie gesagt mir fehlt im Moment der Zugang zu meinen Unterlagen, daher:
Interessant wäre auch noch, ob es irgendwo Bestimmung gibt, wie lange die Ehe vor Übersiedlung im Ausland bestehen sollte.
Weiß aus dem Kopf nicht, ob und wie das der Gesetzgeber geregelt hat, § 30 selber sagt ja nichts dazu, wie lange die Eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland bestanden haben muss und ob diese Dauer irgendwie von belang ist.

Beachte Du heiratest erst kurz vor der Übersiedlung, Ihr seit nicht schon seit Jahren verheiratet, wie gesagt kann hierzu im Moment meine Unterlagen nicht prüfen.


Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 07.01.2008 um 02:49:07

Gonzo schrieb am 06.01.2008 um 09:01:15:
c) Waere es ein Ausschlussgrund, wenn ich waehrend meiner Zeit hier noch in Deutschland gemeldet war?  


Vergass hierzu wollte ich noch bemerken in diesem Falle ist es  vielleicht besser evtl Unterlagen mitzunehmen die Belegen können das der Lebensmittelpunkt der letzten 6 Jahre in China war,
dies besonders wenn nie ein Pass im Ausland beantragt wurde oder der Wohnsitz auf China im Pass geändert wurde.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Mick am 07.01.2008 um 07:34:10

Muleta schrieb am 06.01.2008 um 14:16:31:
Nach der (rechtzeitigen) Eheschließung wären dann aber keine Sprachkenntnisse mehr erforderlich (§ 28 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG).  


Hoi,

sehe ich anders. Satz 3 Nr. 1 ist ein Spezialfall
für den Nachzug zu Ausländern mit bestimmten
Aufenthaltstiteln. Diese Norm kann nicht "ent-
sprechend" angewendet werden.

Mit den Hinweisen zum Richtlinienumsetzungsge-
setz ist eine Möglichkeit aufgezeigt, wie mit der
Sache umgegangen werden kann. Da die Hinweise
nicht (oder selten?) verbindlich sind, werden wir
die Lösung hier nicht bieten können.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Muleta am 07.01.2008 um 08:41:36

Mick schrieb am 07.01.2008 um 07:34:10:
sehe ich anders. Satz 3 Nr. 1 ist ein Spezialfall
für den Nachzug zu Ausländern mit bestimmten
Aufenthaltstiteln. Diese Norm kann nicht "ent-
sprechend" angewendet werden.


das sehe ich nicht so, § 28 Abs. 1 Satz 4 lautet:
"§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden."

Die Deutschen sind daher Ausländern mit bestimmten Aufenthaltstiteln gleichgestellt. Andernfalls hätte es keiner "entsprechenden" Anwendung bedurft, sondern nur einer "Anwendung".

Muleta

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 08.01.2008 um 23:11:50
Hallihallo,

zusammenfassend entnehme ich der bisherigen Diskussion:

- Muleta (RA'in?) sieht eindeutig eine Ausnahme vom Sprachtest
- Ernas und Einbeck (MA in Botsch/Kons) sehen dies anders
- Mick (MA ABH) weist darauf hin dass die zitierten Hinweise nicht verbindlich sind
- Es ist unklar ob die Bestandsdauer der Ehe zu beruecksichtigen ist

Also stellt der zitierte Text eine Moeglichkeit dar, die jedoch weder klar formuliert noch fuer den "Kunden" verbindlich ist.

Sieht nicht so einfach aus...

Sorry, deshalb nochmal die Frage: was bedeuten die Worte "Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig [...]" in Umsetzungshinweisen?

Hat noch irgendjemand Ideen zu dem Thema?



Danke fuer alle die sich bisher beteiligt haben!

Bis neulich

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Muleta am 08.01.2008 um 23:27:07

Gonzo schrieb am 08.01.2008 um 23:11:50:
Sieht nicht so einfach aus...

...

Hat noch irgendjemand Ideen zu dem Thema?


- die Mitarbeiter der Botschaft werden das Thema höchstwahrscheinlich mit Dir sowieso nicht diskutieren.
- also stellt Deine Frau den Antrag mit dem, was sie vorweisen kann. Naja, sie wird es zumindest versuchen...
- wenn's klappt: super!
- wenn's Schwierigkeiten gibt: Anwalt(?!?)

ernsthafte Alternativen sehe ich sowieso nicht.

Muleta

P.S. wer hat denn behauptet, dass es auf die Dauer der Ehe ankommen würde?

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 08.01.2008 um 23:53:31
Hi Muleta,

zur Ehedauer:

Einbeck schrieb:

Zitat:
Interessant wäre auch noch, ob es irgendwo Bestimmung gibt, wie lange die Ehe vor Übersiedlung im Ausland bestehen sollte.
Weiß aus dem Kopf nicht, ob und wie das der Gesetzgeber geregelt hat, § 30 selber sagt ja nichts dazu, wie lange die Eheliche Lebensgemeinschaft im Ausland bestanden haben muss und ob diese Dauer irgendwie von belang ist.


Zur einzigen Alternative:
Weiter allein Deutsch lernen (keine deutschsprachige Bezugsperson mehr wenn ich in DE bin) bis zum Bestehen des Tests, dann erst Antrag auf FZF  :(

Danke.

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 09.01.2008 um 00:05:05
Gonzo

Zum Thema wie lange die Ehe bestehen muss, habe ich leider trotz suchens  bisher nichts gefunden,
§ 30 oder § 28 sagen dazu selber nichts

Auch hier

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192097516

und den in Bezug genannten BMI Dokument wird man nicht schlauer.
Bitte bei diesen Thread besonders die Aussage von Mick beachten.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 11.01.2008 um 14:30:20
Hallihallo,

in einem anderen Thread (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1192097516, Antwort 13) verweist SigSag auf http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf.

Daraus auf Seite 160, erster roter Absatz:

Zitat:
Weiter ist unter Berücksichtigung der Hinweise des BMI zum Richtlinienumsetzungsgesetz vom 02.10.2007 (Nr. 202) von einem erkennbar geringen Integrationsbedarf auszugehen, wenn der Ehegatte, der bisher mit seinem deutschen Ehegatten im Ausland lebte nun gemeinsam mit diesem seinen dauerhaften Aufenthalt ins Bundesgebiet verlagern möchte, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandniveau der Stufe C 1 Ger; sog. Rückkehrerfälle). Ob dies der Fall ist, prüft im Eineiseverfahren die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung.


Scheint so, als ob die ABH Berlin die "Expat-Ausnahme" auch zugunsten des auslaendischen Ehegatten interpretiert und eine Ausnahme fuer die Sprachtestpflicht definiert.

Jedoch muss der Deutsche "Rueckkehrerfall" seine Sprachkenntnisse nachweisen - oder verstehe ich den letzten Satz in Verbindung mit dem letzten Teil des ersten Satzes falsch?  :-?

Beste Gruesse

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Ernas am 11.01.2008 um 19:57:16

Zitat:
wenn der Ehegatte, der bisher mit seinem deutschen Ehegatten im Ausland lebte


wie Du selbst zitierst, heist es der Ehegatte. Ich bezweifele ert einmal, dass die von Dir angekündigte, kurz vor der Einreise vollzogene Eheschliessung, ausreichend sein wird. Haltu uns aber bitte weiter auf dem Laufendem, wie es weiter geht.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Dubaiexpat am 11.01.2008 um 20:14:16
Hi,

Ich haeng mich einfach mal an den von Gonzo gestarteten Thread dran, die Voraussetzungen sind aehnlich, aber doch nicht gleich.

Wenn es gar nicht passt, kann ja einer der Admins das Thema in einen neueen Thread verschieben.

Ich lebe mit einigen kleineren Unterbrechungen seit 14 Jahren im Ausland. Die letzten Jahre knapp 7 Jahre im mittleren Osten. Seit 5 Jahren bin ich mit einer Weissrussin veheiratet. Wie bei vielen Expats ist die Umgangssprache Englisch.

Zum 01.04.2008 habe ich einen Job in Deutschland angenommen. Aufgabe ist es fuer ein auslaendisches Unternehmen die Europazentrale aufzubauen.  Jetzt fangen die Probleme an.

Ich habe bereits einige Mitarbeiter eingestellt, unter Ihnen auch 2 deutsche Expats die mit Frauen aus Osteuropa verheiratet sind. Beide werden wichtige Schluesselpositionen im Unternehmen besetzen.

Anfang dieser Woche wurde mir mitgeteilt das es mit den Visas fuer unsere Ehefrauen trouble gibt. Unsere Ehefrauen sind momentan alle noch im Job und haben. Unsere Frauen befinden sich momentan noch in Ihren Ex-Heimatlaendern" kommen aber naechste Woche wieder, da Sie hier auch berufstaetig sind.  An einen Deutschkurs vor dem Umzug ist aus Zeitlichen gruenden gar nicht zu denken.

Die Damen haben alle Studiert, sind aber mittlerweile in ganz anderen Bereichen taetig. Was tun sprach Zeus.......? Meine zukuenftigen MA moechten nicht auf Ihre Frauen verzichten (ich ganz ehrlich gesagt auch nicht). Ihrtkjoennt euch vorstellen wie erstaunt ich war als ich hoerte das ein zukuenftiger MA aus Irland,verheiratet mit einer Phillipina die Visaprozedur ohne Probleme erledigt hat  :o .

Gruss aus dem etwas waermeren Dubai

Stefan

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 11.01.2008 um 20:46:11
@Dubaiexpert
bitte beschreibe die Probleme mit dem Visa näher.
Sind es wirklich die Deutschkenntnisse die bei Rückkehrerfamilie und Ehefrauen mit Sudium die Probleme verursachen oder spielt evtl. etwas anderes eine Rolle?
Wegen der Deutschkenntnisse könnten 2 Ausnahmetatbestände a) Studium und b) Rückkehrerfamilie greifen.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Dubaiexpat am 11.01.2008 um 21:31:42
Hallo Einbeck,

Lt. meiner Frau wurde Ihr auf der Botschaft gesagt das ohne das Zertifikat des Goethe Instituts eine Visa erteilung nicht moeglich ist. Auf Ihr Studium wurde gar nicht eingegangen. Rueckkehrer/Heimkehrer waere ja nur "meine Wenigkeit", da meine Frau bisher nur mit mir in der UAE  gelebt hat.

Bei meinen Mitarbeitern war es wohl aehnlich, werde ich aber morgen  genau erfahren.

Gruss
Dubaiexpat

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Ernas am 11.01.2008 um 21:34:52
nur das absolvierte Studium ist ja kein Ausnahmetatbestand, das muss schon mehr sein, Prof. ...
Die gelebte Ehe muss auch nachgewiesn sein, wenn die Ehegatten, überwiegend, getrennt leben, aufgrund des Berufs, kann es da schon Probleme geben. Auch mehrjähriges Zusammenleben im Ausland reicht da nicht, man muss schon aufzeigen können, dass die Integration absehbar ist. Nach mehreren Jahren Ehe, sollten auch schon Deutschkenntnisse vorhanden sein.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 11.01.2008 um 22:28:31
@Dubaiexpat
auf Basis des Hinweises des Kollegen @Ernas
frage ich mal ins Detail.

-haben die Ehepaare gemeinsame Kinder? Kinder mit dt. StA.?
-was wurde studiert? Abschluß? und wie sieht es mit Jobaussichten in D aus?
-Ehe besteht wie lange und lebt Ehepaar zusammen bz. ein Partner in Dubai der andere in der Heimat?

Mir fehlte in erster Antwort der Drang zum Detail die Nachfrage zu wichtigen Details.
Aus anderen Postings geklaut:
Ansonsten liest sich dies interessant: Seiten 158 bis 162
Zitat:
ich habe hier was Aktuelles von der ABH Berlin:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.
pdf

Hinweis Zitat:
Das ist eine für die Mitarbeiter der Berliner Ausländerbehörde  
(nur für die) verbindliche Arbeitsanweisung.  
IV AbtL ist die Berliner Ausländerbehördenchefin [inv]Frau Langeheine[/inv], IV Z deren Chefjurist [inv]Herr Mazanke[/inv].

gc



[edit]Auch hier unsichtbar gemacht    Tippi[/edit]

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von SigSag am 12.01.2008 um 10:00:46
Hier nochmal der Link zum anklicken:

http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/auslaenderangelegenheiten/vaabhbln.pdf

bei dir - Einbeck -  ist das .pdf manuell einzutippen

SigSag

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Muleta am 12.01.2008 um 12:43:59

Dubaiexpat schrieb am 11.01.2008 um 21:31:42:
Lt. meiner Frau wurde Ihr auf der Botschaft gesagt das ohne das Zertifikat des Goethe Instituts eine Visa erteilung nicht moeglich ist. Auf Ihr Studium wurde gar nicht eingegangen. Rueckkehrer/Heimkehrer waere ja nur "meine Wenigkeit", da meine Frau bisher nur mit mir in der UAE  gelebt hat.


lass Dich nicht veräppeln: schon in der Regierungsbegründung zum neuen AufenthG steht drin, dass es nur auf den (rechtlichen) "Bestand" der Ehe vor der Rückkehr ankommt. Damit soll laut Regierungsbegründung nämlich auch die erstmalige(!) Führung einer "ehelichen Lebensgemeinschaft" (und zwar dann in Deutschland) ermöglicht werden (Begründung zu § 30 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe e - die Begrifflichkeit ist in § 30 Abs. 1 Satz 3 identisch, sie ist jedoch abzugrenzen von § 30 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f). Bei Deinen Kollegen wären die jeweils betroffenen Staatsangehörigkeiten zu klären um es ggf. noch einfacher hinzukriegen.

Muleta

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Einbeck am 12.01.2008 um 14:33:04

SigSag schrieb am 12.01.2008 um 10:00:46:
bei dir - Einbeck -  ist das .pdf manuell einzutippen  

Danke für Korrektur Sigsag
Passiert wenn man kopiert und nicht aufpasst.

Der Link, wenn auch nur Berlin, nicht für alle bindend, als größte Stadt mit den meisten Kunden und wohl auch Problemen, sehr interessant und vielleicht auch für andere Richtungsweisend.

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Dubaiexpat am 12.01.2008 um 16:47:52
erst mal danke an alle fuer die Antworten. Hier noch mal kurz die fehlenden Fakten.

Kinder gibt es bei keinem, Ich bin seit 5 Jahren verheiratet, meine Kollegen seit 3 und 7 Jahren.

Meine "Holde" hat Kunstgeschichte, English und Chinesisch studiert  und arbeitet fuer einen "groesseren" Bautraeger in den Emiraten im Internationalen Marketing. Sie wird diesen Job vom Homeoffice aus weitermachen und alle 3-4 Wochen in die Emirate ins Headquarter fliegen.

Bei den Kollegen sieht es so aus das eine der Damen Architektin ist und zur Zeit in Dubai im Immobiliensektor taetig ist, waehrend die andere Literatur und Psychologie studiert hat und in Dubai einen privaten Kindergarten betreibt (ein bomben Geschaeft hier ;D). Diesen wird Sie wohl ende Maerz verkaufen. Im Gegensatz zu meiner "Holden" ist bei den anderen jetzt das "Thema Familienplanung angesagt"  :o, eine Arbeitsaufnahme in DE ist also nicht geplant.

Ich fand den Link schon mal sehr interessant und habe diesen bereits weitergeleitet. Problem war/ist das sehr viel ueber eine Serviceagentur laeuft die den ganzen Umzug mit Papierkram organisieren soll. Bin soeben in DE angekommen und werde mich jetzt mal selbst dahinter klemmen.  

Ich sehe das ganze wie meine Kollegen im Prinzip sehr leidenschaftslos. Wir hatten eben noch ein laengeres Telefonat. Grundtenor der Kollegen war wenn DE unsere Ehefrauen nicht will, wollen wir die Firma auch nicht in Deutschland aufbauen. Dann gehts eben nach Belgien oder Luxemburg. Waere im Endeffekt zwar schade, aber wenn es nicht anders geht, dann wird es halt so gemacht.

Nur noch einen Kommentar bzgl. der fehlenden Deutschkenntnisse trotz mehrjaehrigem Zusammenleben/Ehe. Wir haben eben einen internationalen Bekannten-/Freundeskreis und der gemeinsame Nenner ist Englisch. Auch bei uns Zuhause, Deutsch war eigentlich nie ein Thema. Schon eher die gemeinsamen Bemuehungen Arabisch zu lernen. Ich glaube den meisten Expats geht es aehnlich, Firmensprache Englisch, mit Freunden und Bekannten Englisch und Zuhause wird sich dann auch nicht mehr umgestellt. Ganz im Gegenteil, ich habe teilweise Schwierigkeiten mit dem Deutschen.  

Gruss

Stefan

 

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Zeppelin am 12.01.2008 um 17:09:37
Wer das Ganze entkomplizieren möchte, möge sich Folgendem anschließen: [inv]http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=598[/inv]
Dort geht es um genau dieses Thema.

[edit]auch für dich Zeppelin: wir sind nicht die richtige Plattform für Petitionen. sunnysunshine[/edit]

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Ulf am 15.01.2008 um 18:38:32

Gonzo schrieb am 06.01.2008 um 09:01:15:
Zur Lage: Ich arbeite seit fast 6 Jahren fuer eine Deutsche Firma in China und lebe seit 5 Jahren mit einer Chinesin zusammen. Unsere gemeinsame Sprache ist Englisch.


Hat sie studiert?

Gruß, ULF

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Ulf am 15.01.2008 um 18:41:27

schrieb am 11.01.2008 um 21:34:52:
nur das absolvierte Studium ist ja kein Ausnahmetatbestand, das muss schon mehr sein, Prof. ...


Wir sprechen jetzt nicht mehr von Hochqualifizierung desjenigen Ehegatten, zu dem der Nachzug stattfindet, sondern vom Hochschulabschluß des nachzugswilligen Ehegatten, der lt. Gesetz in der Regel eine brauchbare Integration auch ohne anfängliche Grundkenntnisse der deutschen Sprache erwarten läßt.

Gruß, ULF

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Firilum am 15.01.2008 um 19:15:57
Der Ansprechpartner sollte nicht die Botschaft, sondern die örtliche Ausländerbehörde sein.
Bei Aufenthalt über 3 Monate entscheidet die AB. Wenn die AB will, sind Aufenthaltserlaubnisse überhaupt kein Problem. Die AB kann in Ausnahmefällen auch Vorabzustimmungen erteilen, dann geht es bei der Botschaft sehr schnell.
Die meisten Gemeinden sind grundsätzlich an Invenstitionen, Schaffung von Arbeitspläten und Gewerbesteuereinnahmen interessiert.
Da damit zu rechnen ist, das auch weitere Aufenthaltstietel benötigt werden, sollte man einen Ort mit einer möglichst entgegenkommeden AB wählen. Da Sie offensichtlich in ihrer Ortswahl nicht festgelegt sind, würde ich
mich also nicht lange mit einer AB rumärgern sondern einfach den Standort und damit die zuständige AB wechseln. Die Differenzen zwichen den einzelnen Orten in Deutschland sind dabei unter Umständen größer als die zwischen den EU Ländern.
Also am besten mit der AB zusammensetzen und die Sache für alle notwendigen Mitarbeiter klären.




Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von Gonzo am 15.01.2008 um 23:37:39
Hi Ulf,

nein, sie hat nicht studiert. Nach den Hinweisen des BMI kommt es darauf jedoch nicht an:

Zitat:
Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte [...] Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 AufenthG (erkennbar geringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.


Hier verstehe ich: Wenn ein Expat zurueckkehrt, ist der Sprachtest fuer den auslaendischen Ehegatten nicht erforderlich, wenn der Deutsche Rueckkehrer gute Deutschkenntnisse hat.

Aus der Diskussion hier entnehme ich jedoch, dass die Hinweise des BMI bei der zustaendigen Botschaft nicht notwendigerweise beachtet werden (muessen/sollen).

Beste Gruesse

Gonzo

Titel: Re: Expat, FZF und Sprachtest
Beitrag von nixwissen am 16.01.2008 um 01:09:05
Hi,

@Dubaiexpat:
Ich würde wirklich mal bei der ABH vorsprechen, die dann zuständig sein wird.
Das meiste in diesem Forum betrifft total andere Fälle, sehr oft ist die Frage, ob der LU gesichert ist, es stehen Straftaten im Raum und solche Dinge.
Hier ist es wohl eher das Gegenteil. Bei dem was Du beschreibst, müsste so ziemlich jeder Ermessensspielraum ausgenutzt werden können um den Aufenthalt zu ermöglichen.
Vor allem wenn Du mit so einem Paket da ankommst.
Wenn Du auf Widerstand stösst, würde ich gleich versuchen, mit dem Leiter der ABH Kontakt aufzunehmen.
Nach meiner Erfahrung gibt es wenig Probleme, wenn man ein gewisses Level hat.
Ein Haufen Papierkram wird es aber trotzdem sein.
Vielleicht wäre ein Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist, keine schlechte Idee. Nicht weil es problematisch wäre sondern weil der die Abläufe, nicht nur in D, kennt.
Geld scheint ja nicht das primäre Problem zu sein...

Gruß,
Norbert

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