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Hochzeit mit Paraguayanerin in den USA (Gelesen: 1.409 mal)
rolandf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit mit Paraguayanerin in den USA
13.01.2008 um 22:10:03
 
Hallo zusammen,
bin per Zufall auf diese Community gestoßen und möchte erstmal ein Lob aussprechen an alle, die versuchen ein wenig Licht ins Dunkel der Gesetze zu bringen und mit Sicherheit vielen Menschen hier sehr geholfen haben.

Nun mein Fall.

Ich wohne seit fast 2 Jahren in den USA mit meiner Verlobten zusammen. Ich bin Deutscher und sie ist Paraguaynerin. Wir haben beide einen Hochschulabschluss der University of Kansas. Wir heiraten im Februar und möchten gerne beide im Juni nach Deutschland ziehen. Laut Botschaft bin ich wie folgt informiert:

- Marriage Certificate aus Kansas muss zum Deutschen Konsulat nach Chicago zur Beglaubigung

- Meine Verlobte muss nach der Eheschließung ein FZF Visum beantragen.

Da meine Frau nach der standesamtlichen Hochzeit nach Nicaragua reist (dort findet die kirchliche Trauung statt), müssen alle Formalien in Managua an der Deutschen Botschaft geregelt werden.

Folgende Fragen:

1. Weiß jemand wie lange eine solche Beglaubigung in den USA dauert?
2. Brauch ich irgendwelche Papiere aus Deutschland, um diese Beglaubigung durchführen zu können?
3. Meine Verlobte verfügt über sehr schwache Deutsch-Kenntnisse, ein Goethe-Institut ist nicht vorhanden. Sie muss einen kleinen Sprachtest direkt an der Botschaft in Nicaragua ablegen, richtig? Wie läuft der Test ab? Hat das jemand schon gemacht? Gibt es ein Beispiel irgendwo?
4. Ist es ratsam in meiner Stadt in Deutschland an der Ausländerbehörde anzurufen, um den Prozess zu beschleunigen?
5. Wie lange dauert es ca. bis solch ein Visum durch ist?
6. Ist es möglich, falls sie den Test nicht besteht, dass sie als Tourist einreist, den Test in Deutschland nach 2 Monaten ablegt und eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erhält? Oder müsste Sie wieder ausreisen?
7. Habe ich etwas wichtiges vergessen?

Vielen Dank,
Roland.
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nixwissen
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geschah hier nichts.


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Antwort #1 - 13.01.2008 um 23:08:59
 
Hi,

3. Sie wird einen Test ablegen müssen, der dem Level A1 entspricht.
4. Ja, sehr ratsam, nicht nerven, vorsichtig fragen. Nimm auch Kontakt zu der Botschaft in Nicaragua auf.
6. Keine Chance. Als Tourist einreisen und AE beantragen gibt Ärger ohne Ende.
Besser nicht machen.

Gruß,
Norbert

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Mikael321
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Antwort #2 - 14.01.2008 um 03:32:20
 
nixwissen schrieb am 13.01.2008 um 23:08:59:
Hi,3. Sie wird einen Test ablegen müssen, der dem Level A1 entspricht.

Wir haben beide einen Hochschulabschluss der University of Kansas.

Ich denke nicht. Zumindest nicht unbedingt. In der Regel, brauchen  Hochschulabgänger keinen A1 Kurs.

Und in der Regel, ist der Kurs auch nicht nötig, wenn die Ehe bereits im Ausland gelebt wurde. (Fristen wie lange man die Ehe gelebt haben muss, sind nicht bekannt)

Ich wohne seit fast 2 Jahren in den USA mit meiner Verlobten zusammen.

Ist der Wohnsitz weiter die USA ? Dann wäre nämlich die Deutsche Botschaft in den USA, für das FZV zuständig.

Michael
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rolandf
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Antwort #3 - 14.01.2008 um 04:18:31
 
Danke für die Antworten.

@Michael: Du machst mir ja Mut. Ich wohne noch bis Mai in den USA und sie bis Mitte April.
Mein Erstwohnsitz ist jedoch in Deutschland, da ich mich nur als Student mit Studentenvisum in den USA aufhalte.
Das selbe gilt für sie auch: Studentenvisum in den USA.
Wo kann ich herausfinden, ob nun ein Test nötig ist oder nicht?
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Mikael321
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Antwort #4 - 14.01.2008 um 09:52:46
 
rolandf schrieb am 14.01.2008 um 04:18:31:
Wo kann ich herausfinden, ob nun ein Test nötig ist oder nicht?
Die Entscheidung trifft deine ABH und die Botschaft. Ich würde erstmal bei der Botschaft nachfragen. Und da deine Zukünftige ein Studium in den USA gemacht hat, was bei uns einfacher anerkannt wird, als zb. eins was in Nepal gemacht wurde, denke ich das der geringere Intergartionsbedarf gegeben ist. Siehe zb. .

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_006/nn_284080/SharedDocs/Anlagen/DE...

Und der zweite Grund ist wie schon erwähnt, das die Ehe im Ausland schon gelebt wird, wenn ihr nach der Hochzeit nicht sofort nach Deutschland zieht.

Aber das ist alles nur fischen im Trüben. Wenn du hier im Forum mal etwas länger liest, ist fast jede Entscheidung denkbar. Am besten ist also mit der Botschaft reden, mit dem Wissen, was du jetzt hast.


Michael

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rolandf
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Antwort #5 - 15.01.2008 um 23:52:41
 
Update:

Habe beim Konsulat angerufen. Tatsächlich entfällt der Sprachnachweis mit dem Universitätsabschluss in unserem Fall. Ich rate jedoch immer an der entsprechenden Botschaft nachzufragen.
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