Hallihallo,
nun der xx-te Thead zum Thema
FZF und Sprachtest - aber ich denke ein neuer Aspekt.
Zur Lage: Ich arbeite seit fast 6 Jahren fuer eine Deutsche Firma in China und lebe seit 5 Jahren mit einer Chinesin zusammen. Unsere gemeinsame Sprache ist Englisch.
Nun werde ich, leider ziemlich ueberraschend, bald eine neue Aufgabe in unserem Stammhaus in Deutschland uebernehmen und moechte vorher meine Freundin in China heiraten. Dann ist das FZF-Visum zu beantragen und - genau, jetzt kommts - dazu benoetigt sie ein einen Sprachtest
A1.
Nun ist da Lernen von Fremdsprachen nicht unbedingt ihre Staerke, ueber mehr als
einfachste Kenntnisse (hoeren) verfuegt sie noch nicht.
Ich denke, dass ihr das Deutsch-Lernen in Deutschland erheblich leichter fallen wird (in China sprechen wir auch im sozialen Umfeld Englisch) und suche nach Moeglichkeiten, den Sprachtest vor Visa-Beantragung zu umgehen.
Beim Googeln stiess ich auf Euer Forum (Suuuper Infos - heissen Dank an alle!) und hab mich erstmal ins Thema eingelesen - leider war das Ergebnis ernuechternd. Geht nicht
Dann habe ich den Link
http://infonet-frsh.de/fileadmin/infonet/pdf/BMI_HinweiseAendGesetz.pdf gefunden.
Auf Seite 52, Thema Nummer 202 steht:
Zitat:Wenn ein gewöhnlich im Ausland aufhältiger Deutscher mit seinem ausländischen Ehegatten seinen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen möchte, findet § 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
AufenthG (Hochqualifizierte, Selbständige) entsprechende Anwendung. Darüber hinaus ist allgemein in derartigen „Rückkehrerfällen“ regelmäßig vom Ausnahmetatbestand des § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3
AufenthG (erkennbar geringer Integrationsbedarf, s. u.) auszugehen, sofern der Deutsche die deutsche Sprache beherrscht (Sprachstandsniveau der Stufe C 1 GER). Hintergrund ist das gesamtpolitische Interesse an der Rückkehr von zumeist hoch- und höherqualifizierten Deutschen aus dem Ausland nach Deutschland.
Das sieht interessant aus, aber mir stellen sich folgende Fragen:
a) Sind nahezu 6 Jahre qualifiziert fuer "gewoehnlich im Ausland aufhaeltig"?
b) Waere es ein Ausschlussgrund, wenn die Heirat erst kurz vor der Ausreise erfolgt?
c) Waere es ein Ausschlussgrund, wenn ich waehrend meiner Zeit hier noch in Deutschland gemeldet war?
Meine Qualifikation als "Hochqualifizierter" sollte dank Dipl.-Ing (FH) ja (formal
) kein Problem sein.
Hat der Ansatz Chancen, oder veraergert man die Mitarbeiter der Botschaft / des Konsulats nur durch sinnlose Zeitverschwendung?
Gibt es schon irgendwelche Erfahrungen mit diesem Ansatz (hab leider im Forum nichts passendes gefunden)?
Was meint Ihr dazu?
Noch ein kurzer Einwurf: Ich habe zusammenfassend verstanden, dass ein Visum fuer einen Sprachkurs oder ein Besuchsvisum zum Zweck der Vorbereitung auf eine spaetere Heirat (natuerlich mit Rueckreise,
FZF etc.) regelmaessig abzulehnen ist, da trotz neuer AE-Regelung die Rueckkehrbereitschaft anzuzweifeln ist - richtig?
Damit faellt leider auch Plan B ins Wasser
Herzlichen Dank bereits jetzt fuer Eure Beteiligung!
Bis neulich
Gonzo